>Autounfall,vor Reparatur neuer Unfall
"Dass gegen den Verursacher des Erstschadens Schadensersatzansprüche bestehen, ist sicher. Da braucht er die VK nicht in Anspruch zu nehmen,"
Das ist richtig.
Wenn die Vollkakso aber doch zweimal in Anspruch genommen wird fällt doch auch zweimal die SB an.
Und genau das schlagen sie doch vor. Die Behebung beider Schäden über die Vollkakso.
Wenn die Vollkakso nur für den zweiten Schaden in Anspruch genommen wird, dann zahlt diese doch auch nur den Schaden des zweiten Unfalles.
Das kann bei einen Totalschaden nach dem Erstunfall so gut wie gar nichts mehr sein (je nachdem wie alt der Pkw und wie schwer der Erstschaden war).
Nur wenn der TE zweimal die SB zahlt bekommt er VON DER VOLLKAKSO beide Schäden ersetzt.
Er kann dann gegebenfalls von dem Gegner die Erstattung des Schadens für die Inanspruchnahme der Vollkakso verlangen. Dazu müssen dann aber die Voraussetzungen vorliegen.
Zunächst einmal fällt aber zweimal die SB und zweimal Rabattverlust an.
Ob er für den Erstunfall diese Kosten erstattet bekommt hängt von den Umständen. Einfach sofort die Vollkakso in Anspruch zu nehmen geht nicht, wenn man nicht auf Kosten sitzen bleiben will.
-- Editiert Stefan 5 am 06.08.2012 02:28
-- Editiert Stefan 5 am 06.08.2012 02:30
von Stefan 5 am 06.08.2012 02:21
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