Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Gestern habe ich beim Öffnen einer Autotüre um einzusteigen diese leider etwas zu schwungvoll geöffnet. Nun ist mir die Türe gegen einen Straßenpoller geknallt und hat eine Beule. Ich habe heute mit meiner Privathaftpflicht gesprochen. Diese werden den Schaden zunächst aufnehmen. Der Sachbearbeiter meinte jedoch es gäbe dazu laufende Rechtssprechung wonach die KFZ-Versicherung des Halters zuständig sei. Ich habe bei meiner Recherche in diesem Zusammenhang nur Sachverhalte gefunden, wo die Türe gegen ein anderes Auto geknallt ist und dieses beschädigt hat und hier dann auch die KFZ-Versicherung zahlen musste.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass die KFZ-Versicherung zuständig ist. Für eine Beantwortung meiner Frage danke ich im Voraus.
Autotüre beschädigt
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Zitatwo die Türe gegen ein anderes Auto geknallt ist und dieses beschädigt hat und hier dann auch die KFZ-Versicherung zahlen musste. :
Der Schaden am anderen Auto zahlt die Kfz Haftpflicht.
Aber im vorliegenden Fall gab es ja kein anderes Auto. Die Türe ist nur gegen einen Straßenpoller geknallt. Der Poller hat's unbeschadet überstanden, die Autotüre leider nicht...
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Hallo,
ich befürcht dass der Schaden nur über Vollkasko abgewickelt werden kann, insofern diese besteht. Ob das sich mit der Selbstbeteiligung deckt ist fraglich. Ansonsten denke ich das du hier Lehrgeld bezahlt hast.
Gruß
ZitatGestern habe ich beim Öffnen einer Autotüre um einzusteigen diese leider etwas zu schwungvoll geöffnet. Nun ist mir die Türe gegen einen Straßenpoller geknallt und hat eine Beule. Ich habe heute mit meiner Privathaftpflicht gesprochen. Diese werden den Schaden zunächst aufnehmen. Der Sachbearbeiter meinte jedoch es gäbe dazu laufende Rechtssprechung wonach die KFZ-Versicherung des Halters zuständig sei. :
Mir fehlt hier noch ein wesentliches Detail:
War das dein Auto, oder wie ich vermute ein fremdes? Warst du Fahrer oder Beifahrer (also welche Tür)?
Bei einem fremden Auto, wo du noch dazu nur Beifahrer warst, denke ich nicht, dass sich die Versicherung so einfach auf die KFZ-Versicherung des Halters rausreden kann, auch wenn sie das gerne versucht. Warst du dagegen der Fahrer, wäre aber tatsächlich die KFZ-Vollkasko zuständig, soweit vorhanden.
Zitat:ZitatGestern habe ich beim Öffnen einer Autotüre um einzusteigen diese leider etwas zu schwungvoll geöffnet. Nun ist mir die Türe gegen einen Straßenpoller geknallt und hat eine Beule. Ich habe heute mit meiner Privathaftpflicht gesprochen. Diese werden den Schaden zunächst aufnehmen. Der Sachbearbeiter meinte jedoch es gäbe dazu laufende Rechtssprechung wonach die KFZ-Versicherung des Halters zuständig sei. :
Mir fehlt hier noch ein wesentliches Detail:
War das dein Auto, oder wie ich vermute ein fremdes? Warst du Fahrer oder Beifahrer (also welche Tür)?
Bei einem fremden Auto, wo du noch dazu nur Beifahrer warst, denke ich nicht, dass sich die Versicherung so einfach auf die KFZ-Versicherung des Halters rausreden kann, auch wenn sie das gerne versucht. Warst du dagegen der Fahrer, wäre aber tatsächlich die KFZ-Vollkasko zuständig, soweit vorhanden.
Ich bin weder Halter noch Fahrer gewesen. Ich war einer der Beifahrer. Es handelt sich um die Türe hinter dem Fahrer. Nach meinem Verständnis liegt hier ein normaler Haftpflichtschaden vor. Ich kann mir nicht vorstellen, wieso die KFZ-Versicherung da Zahlungspflichtig sein sollte.
ZitatIch bin weder Halter noch Fahrer gewesen. Ich war einer der Beifahrer. Es handelt sich um die Türe hinter dem Fahrer. :
Hast du das dem Sachbearbeiter auch so mitgeteilt? Ansonsten wundert mich seine und die anderen Reaktionen nicht. Wobei das je nach Versicherung auch gerne eine Standardreaktion ist. Wenn du bereits eine Vorgangsnummer hast, würde ich den Sachverhalt (Bei-/Mitfahrer, hintere Türe), ggf. auch nochmals, schriftlich gegenüber der Versicherung schildern.
Zitat:ZitatIch bin weder Halter noch Fahrer gewesen. Ich war einer der Beifahrer. Es handelt sich um die Türe hinter dem Fahrer. :
Hast du das dem Sachbearbeiter auch so mitgeteilt? Ansonsten wundert mich seine und die anderen Reaktionen nicht. Wobei das je nach Versicherung auch gerne eine Standardreaktion ist. Wenn du bereits eine Vorgangsnummer hast, würde ich den Sachverhalt (Bei-/Mitfahrer, hintere Türe), ggf. auch nochmals, schriftlich gegenüber der Versicherung schildern.
Das habe ich ihm so mitgeteilt. Ich habe darum gebeten die Sache aufzunehmen. Er wird mir einen Bogen mit Schaden-Nr. zukommen lassen wo ich den Sachverhalt sowieso nochmals schriftlich angeben muss. Dort werde ich ganz klar die Eigentumsverhältnisse usw. betreffend des Fahrzeugs angeben.
ZitatIch kann mir jedoch nicht vorstellen, dass die KFZ-Versicherung zuständig ist. :
Das lesen der vertraglichen Vereinbarungen mit Deiner Versicherung könnte die "Vorstellung" in "Wissen" verwandeln ...
Oder den Wortlaut der betreffenden Stellen hier posten, dann helfen wir weiter ...
Es steht dort, dass Schäden durch den Gebrauch von KFZ ausgeschlossen sind. Ich bin weder Halter noch Eigentümer des KFZ oder Versicherungsnehmer der KFZ-Haftpflicht. Habe also mit dem Auto nix am Hut. Ich habe noch nicht mal einen Führerschein. Von Gebrauch des KFZ kann hier also keine Rede sein. Außerdem kommt es mir doch äußerst komisch vor, dass eine KFZ-Haftpflichtversicherung Schäden am KFZ des Versicherungsnehmers zahlen soll. Es sind ja durch das Auto keine Schäden an anderen KFZ oder Personen und Sachen entstanden. Ich habe einen Sachschaden verursacht. Und dafür hat man eine Haftpflichtversicherung. So sehe ich das.
ZitatVon Gebrauch des KFZ kann hier also keine Rede sein. :
Steht im Eingangsposting aber ganz anders:
ZitatGestern habe ich beim Öffnen einer Autotüre um einzusteigen :
Zitat:ZitatVon Gebrauch des KFZ kann hier also keine Rede sein. :
Steht im Eingangsposting aber ganz anders:
ZitatGestern habe ich beim Öffnen einer Autotüre um einzusteigen :
Ich möchte nochmals klarstellen, dass ich weder Halter noch Eigentümer noch Fahrer dieses Fahrzeugs war. Ich bin hinter dem Fahrer zugestiegen. Dabei ist der Schaden entstanden. Deswegen kann doch nicht die KFZ-Haftpflicht des Halters zuständig sein. Diese zahlt doch nicht für Schäden die durch Dritte am eigenen Fahrzeug verursacht wurde oder sehe ich das falsch? Dafür wäre bei einem Unfall ja die Versicherung der Gegenseite zuständig. Deswegen kann ich nicht nachvollziehen wieso mich meine Privathaftpflicht an die KFZ-Haftpflicht des Halters verweisen will.
ZitatDeswegen kann ich nicht nachvollziehen wieso mich meine Privathaftpflicht an die KFZ-Haftpflicht des Halters verweisen will. :
Na, weil sie damit nach deren Meinung um die Begleichung des Schadens herumkommen können.
Es gibt ein paar ältere Urteile, welche ähnlich zu deinem Fall sind. Darauf hat meine erste Einschätzung in diesem Thema basiert, kannst du hier nachlesen:
https://www.gutguenstigversichert.de/news/wann-greift-die-benzinklausel.html
Zitat:ZitatDeswegen kann ich nicht nachvollziehen wieso mich meine Privathaftpflicht an die KFZ-Haftpflicht des Halters verweisen will. :
Na, weil sie damit nach deren Meinung um die Begleichung des Schadens herumkommen können.
Es gibt ein paar ältere Urteile, welche ähnlich zu deinem Fall sind. Darauf hat meine erste Einschätzung in diesem Thema basiert, kannst du hier nachlesen:
https://www.gutguenstigversichert.de/news/wann-greift-die-benzinklausel.html
Danke für den Link. Wenn ich die Urteile richtig interpretiere dann kann ich definitiv nicht als Fahrzeugführer in Betracht kommen. Ich besitze wie in einem früheren Beitrag erwähnt noch nicht mal einen Führerschein. Ich erhalte zu der Sache noch Post von der Versicherung um den Sachverhalt dann schriftlich darzulegen. Dort werde ich auch nochmal explizit auf die Tatsache eingehen, dass ich definitiv mit der Führung des Fahrzeugs nix am Hut hatte.
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