Autotüre beschädigt

17. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
go463933-52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Autotüre beschädigt

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:

Gestern habe ich beim Öffnen einer Autotüre um einzusteigen diese leider etwas zu schwungvoll geöffnet. Nun ist mir die Türe gegen einen Straßenpoller geknallt und hat eine Beule. Ich habe heute mit meiner Privathaftpflicht gesprochen. Diese werden den Schaden zunächst aufnehmen. Der Sachbearbeiter meinte jedoch es gäbe dazu laufende Rechtssprechung wonach die KFZ-Versicherung des Halters zuständig sei. Ich habe bei meiner Recherche in diesem Zusammenhang nur Sachverhalte gefunden, wo die Türe gegen ein anderes Auto geknallt ist und dieses beschädigt hat und hier dann auch die KFZ-Versicherung zahlen musste.

Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass die KFZ-Versicherung zuständig ist. Für eine Beantwortung meiner Frage danke ich im Voraus.

Probleme mit der Versicherung?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go463933-52):
wo die Türe gegen ein anderes Auto geknallt ist und dieses beschädigt hat und hier dann auch die KFZ-Versicherung zahlen musste.

Der Schaden am anderen Auto zahlt die Kfz Haftpflicht.

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#2
 Von 
go463933-52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber im vorliegenden Fall gab es ja kein anderes Auto. Die Türe ist nur gegen einen Straßenpoller geknallt. Der Poller hat's unbeschadet überstanden, die Autotüre leider nicht...

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#3
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo,
ich befürcht dass der Schaden nur über Vollkasko abgewickelt werden kann, insofern diese besteht. Ob das sich mit der Selbstbeteiligung deckt ist fraglich. Ansonsten denke ich das du hier Lehrgeld bezahlt hast.
Gruß

Signatur:

Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !

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#4
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von go463933-52):
Gestern habe ich beim Öffnen einer Autotüre um einzusteigen diese leider etwas zu schwungvoll geöffnet. Nun ist mir die Türe gegen einen Straßenpoller geknallt und hat eine Beule. Ich habe heute mit meiner Privathaftpflicht gesprochen. Diese werden den Schaden zunächst aufnehmen. Der Sachbearbeiter meinte jedoch es gäbe dazu laufende Rechtssprechung wonach die KFZ-Versicherung des Halters zuständig sei.


Mir fehlt hier noch ein wesentliches Detail:

War das dein Auto, oder wie ich vermute ein fremdes? Warst du Fahrer oder Beifahrer (also welche Tür)?

Bei einem fremden Auto, wo du noch dazu nur Beifahrer warst, denke ich nicht, dass sich die Versicherung so einfach auf die KFZ-Versicherung des Halters rausreden kann, auch wenn sie das gerne versucht. Warst du dagegen der Fahrer, wäre aber tatsächlich die KFZ-Vollkasko zuständig, soweit vorhanden.

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#5
 Von 
go463933-52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Zitat (von go463933-52):
Gestern habe ich beim Öffnen einer Autotüre um einzusteigen diese leider etwas zu schwungvoll geöffnet. Nun ist mir die Türe gegen einen Straßenpoller geknallt und hat eine Beule. Ich habe heute mit meiner Privathaftpflicht gesprochen. Diese werden den Schaden zunächst aufnehmen. Der Sachbearbeiter meinte jedoch es gäbe dazu laufende Rechtssprechung wonach die KFZ-Versicherung des Halters zuständig sei.


Mir fehlt hier noch ein wesentliches Detail:

War das dein Auto, oder wie ich vermute ein fremdes? Warst du Fahrer oder Beifahrer (also welche Tür)?

Bei einem fremden Auto, wo du noch dazu nur Beifahrer warst, denke ich nicht, dass sich die Versicherung so einfach auf die KFZ-Versicherung des Halters rausreden kann, auch wenn sie das gerne versucht. Warst du dagegen der Fahrer, wäre aber tatsächlich die KFZ-Vollkasko zuständig, soweit vorhanden.


Ich bin weder Halter noch Fahrer gewesen. Ich war einer der Beifahrer. Es handelt sich um die Türe hinter dem Fahrer. Nach meinem Verständnis liegt hier ein normaler Haftpflichtschaden vor. Ich kann mir nicht vorstellen, wieso die KFZ-Versicherung da Zahlungspflichtig sein sollte.

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#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von go463933-52):
Ich bin weder Halter noch Fahrer gewesen. Ich war einer der Beifahrer. Es handelt sich um die Türe hinter dem Fahrer.


Hast du das dem Sachbearbeiter auch so mitgeteilt? Ansonsten wundert mich seine und die anderen Reaktionen nicht. Wobei das je nach Versicherung auch gerne eine Standardreaktion ist. Wenn du bereits eine Vorgangsnummer hast, würde ich den Sachverhalt (Bei-/Mitfahrer, hintere Türe), ggf. auch nochmals, schriftlich gegenüber der Versicherung schildern.

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#7
 Von 
go463933-52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Zitat (von go463933-52):
Ich bin weder Halter noch Fahrer gewesen. Ich war einer der Beifahrer. Es handelt sich um die Türe hinter dem Fahrer.


Hast du das dem Sachbearbeiter auch so mitgeteilt? Ansonsten wundert mich seine und die anderen Reaktionen nicht. Wobei das je nach Versicherung auch gerne eine Standardreaktion ist. Wenn du bereits eine Vorgangsnummer hast, würde ich den Sachverhalt (Bei-/Mitfahrer, hintere Türe), ggf. auch nochmals, schriftlich gegenüber der Versicherung schildern.


Das habe ich ihm so mitgeteilt. Ich habe darum gebeten die Sache aufzunehmen. Er wird mir einen Bogen mit Schaden-Nr. zukommen lassen wo ich den Sachverhalt sowieso nochmals schriftlich angeben muss. Dort werde ich ganz klar die Eigentumsverhältnisse usw. betreffend des Fahrzeugs angeben.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go463933-52):
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass die KFZ-Versicherung zuständig ist.

Das lesen der vertraglichen Vereinbarungen mit Deiner Versicherung könnte die "Vorstellung" in "Wissen" verwandeln ...

Oder den Wortlaut der betreffenden Stellen hier posten, dann helfen wir weiter ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
go463933-52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht dort, dass Schäden durch den Gebrauch von KFZ ausgeschlossen sind. Ich bin weder Halter noch Eigentümer des KFZ oder Versicherungsnehmer der KFZ-Haftpflicht. Habe also mit dem Auto nix am Hut. Ich habe noch nicht mal einen Führerschein. Von Gebrauch des KFZ kann hier also keine Rede sein. Außerdem kommt es mir doch äußerst komisch vor, dass eine KFZ-Haftpflichtversicherung Schäden am KFZ des Versicherungsnehmers zahlen soll. Es sind ja durch das Auto keine Schäden an anderen KFZ oder Personen und Sachen entstanden. Ich habe einen Sachschaden verursacht. Und dafür hat man eine Haftpflichtversicherung. So sehe ich das.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go463933-52):
Von Gebrauch des KFZ kann hier also keine Rede sein.

Steht im Eingangsposting aber ganz anders:
Zitat (von go463933-52):
Gestern habe ich beim Öffnen einer Autotüre um einzusteigen




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go463933-52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go463933-52):
Von Gebrauch des KFZ kann hier also keine Rede sein.

Steht im Eingangsposting aber ganz anders:
Zitat (von go463933-52):
Gestern habe ich beim Öffnen einer Autotüre um einzusteigen


Ich möchte nochmals klarstellen, dass ich weder Halter noch Eigentümer noch Fahrer dieses Fahrzeugs war. Ich bin hinter dem Fahrer zugestiegen. Dabei ist der Schaden entstanden. Deswegen kann doch nicht die KFZ-Haftpflicht des Halters zuständig sein. Diese zahlt doch nicht für Schäden die durch Dritte am eigenen Fahrzeug verursacht wurde oder sehe ich das falsch? Dafür wäre bei einem Unfall ja die Versicherung der Gegenseite zuständig. Deswegen kann ich nicht nachvollziehen wieso mich meine Privathaftpflicht an die KFZ-Haftpflicht des Halters verweisen will.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von go463933-52):
Deswegen kann ich nicht nachvollziehen wieso mich meine Privathaftpflicht an die KFZ-Haftpflicht des Halters verweisen will.


Na, weil sie damit nach deren Meinung um die Begleichung des Schadens herumkommen können.

Es gibt ein paar ältere Urteile, welche ähnlich zu deinem Fall sind. Darauf hat meine erste Einschätzung in diesem Thema basiert, kannst du hier nachlesen:
https://www.gutguenstigversichert.de/news/wann-greift-die-benzinklausel.html

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go463933-52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Zitat (von go463933-52):
Deswegen kann ich nicht nachvollziehen wieso mich meine Privathaftpflicht an die KFZ-Haftpflicht des Halters verweisen will.


Na, weil sie damit nach deren Meinung um die Begleichung des Schadens herumkommen können.

Es gibt ein paar ältere Urteile, welche ähnlich zu deinem Fall sind. Darauf hat meine erste Einschätzung in diesem Thema basiert, kannst du hier nachlesen:
https://www.gutguenstigversichert.de/news/wann-greift-die-benzinklausel.html


Danke für den Link. Wenn ich die Urteile richtig interpretiere dann kann ich definitiv nicht als Fahrzeugführer in Betracht kommen. Ich besitze wie in einem früheren Beitrag erwähnt noch nicht mal einen Führerschein. Ich erhalte zu der Sache noch Post von der Versicherung um den Sachverhalt dann schriftlich darzulegen. Dort werde ich auch nochmal explizit auf die Tatsache eingehen, dass ich definitiv mit der Führung des Fahrzeugs nix am Hut hatte.

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