Autoreparatur trotz "Totalschaden"

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Autoreparatur trotz "Totalschaden"

Hallo erst mal an alle.
Ich weiss nicht ob ich hier überhaupt richtig bin da diese ganze Sache neu für mich ist. Habe mich sonst kaum gestritten.
Alles fing damit an das mein Chrysler 300M nicht mehr ansprang.
Habe das Auto in eine ATU Werkstatt gebracht in der auch 2 Tage zuvor der TÜV und die AU gemacht wurde. Die konnten nichts finden. Also haben wir das Auto in eine Chrysler Vertragswerkstatt gebracht. Die haben 2 Wochen gesucht und auch nichts gefunden. Dann wurde der Wagen von denen in eine Partnerwerkstatt gebracht- dabei wurde auch noch unser Frontspoiler abgefahren-. Diese Werkstatt rief mich nach 3 Tagen an und sagte das der Nockenwellen- und Kurbelwellensensor kaputt sei. Kosten ca. € 650,00. Als ich das Auto dann nach einer weiteren Woche wiederbekam sagte man mir das Auot klappert manchmal, man wisse aber nicht warum. Ich habe das Auto erstmal mitgenommen da ich als Frau auch keine Ahnung hatte und nach 5 Wochen ohne Auto wieder einen fahrbaren Untersatz brauchte. Zu Hause sagte mein Mann mir aber gleich ich solle nicht mehr mit dem Auto fahren, das hört sich ja gefährlich an. Dann haben wir wieder bei der Werkstatt angerufen. Die haben dann den Wagen wieder abgeholt und mir 2 Tage später - und einer weiteren Rechnung über € 150,-- - erzählt das wir einen kapitalen Motorschaden haben. Reparaturkosten nicht unter € 7000!!!!
Nun streiten wir über die erste Rechnung über € 650,00. Habe zwar schon schriftlich Widerspruch eingelegt, der wurde aber von der Werkstatt abgelehnt. Mitlerweile kam das erste Schreiben vom Inkassobüro. Gleich mit über € 100,00 Gebühren drauf. Was soll ich nun machen? Komme ich um diese Rechnung herum oder muss ich etwa auch noch das Inkassobüro zahlen?
Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.


von gina-fabian am 27.08.2008 17:21
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