Autoreparatur, Werkvertrag und die Kosten der Nacherfüllung
Hallo!
Was mein ihr zu folgendem Sachverhalt.
Jemand gibt sein Auto zur Reparatur, da schwarzer Qualm aus dem Auspuff strömt. Der Auftrag heisst: Reparatur, dh kein Qualm mehr.
Nächster Tag: Auto heil....angeblich....Kostenpunkt 450€...aua!
Egal, hauptsache die Kiste Läuft.
50 Km weiter...schwarzer Rauch....verdammt!
Wieder zur Werkstatt. Reklamation des Werkvertages.
Alles soweit klar...
Eine Woche und viele Arbeitsstunden später (Der Fehler war schwer zu finden) Auto abholbereit. Übrigens, es waren die Zündkerzen...haha...ein blick ins Checkheft hätte genügt, um zu erfahren, dass diese vor 20 000 Km hätten ausgetauscht werden müssen.
Kostenpunkt für 8 Arbeitsstunden 250€. Vergünstigter Tarif, da Reklamation...hm...
Während der Reklamation wurde ein Teil wieder zurückeingebaut, da es doch nicht defekt war. Gutschrift von 200€ erteilt.
Noch zu zahlen Laut Werkstatt: 50€.
Andere Ansicht: Werkstatt muss 250€ an den Verbraucher zahlen, da die Kosten einer Reklamation/Nacherfüllung vom Werkunternehmer vollständig zu tragen sind.
Was meint Ihr dazu?
von Jens23 am 08.11.2004 23:35
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