Autoreise nach Russland

24. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
friesen-it
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoreise nach Russland

Guten Tag,

ich hätte eine Frage zur Reise nach Russland mit einem Auto.

Meine Eltern wollen dieses jahr nach Russland reisen. Sie hatten bevor wir nach Deutschland kamen beide die Russische Staatsangehörigkeit. Als wir 1989 nach Deutschland kamen haben sie natürlich die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen.

Jetzt zu meienr Frage:
Die russischen Pässe von meinen Eltern sind bereits vor vielen Jahren abgelaufen. Mein Vater hat nun irgendwo gelesen dass es eine neue Regelung gibt, dass wer eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, seinen alten reisepass erneuern muss. Würde er das nicht machen darf er mit einem gültigem VISUM nicht in Russland einreisen.

Jetzt stecken wir in einer Zwickmühle, einen neuen russischen Pass machen zu lassen würde viel Geld verschlingenund viel Zeit kosten. Kennt da jemand die rechtliche Grundlage?

Ich meine bei meinen Eltern steht im deutschan Pass "Staatsangehörigkeit: deutsch" würde es an der russischen Grenze zu Komplikationen kommen?

Ich bedanke mich schonmal im vorraus.

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
friesen-it
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal als Zusatz:

meine eltern haben beide einen deutsch Perso und Reisepassbei beidensteht Staatsangehörigkeit: deutsch.

Und meine eltern haben sich früher wo wir hierhingekommen sind nicht ausbürgernlassen. Weil das ich viel Geld gekostet hatte, was wir natürlich nicht hatten.

Ich hoffe mir wird schnell geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die grundsaetzliche Frage die sich stellt ist, sind Sie und Ihre Eltern aus der seinerzeit noch bestehenden UdSSR geflohen, oder offiziell ausgereist. Bei einer illegalen Ausreise (Flucht) koennte es natuerlich sein, dass Ihre Daten von den Behoerden der UdSSR gespeichert wurden und auch heute noch von den Einreisebehoerden in Russland eingesehen werden koennen, und das koennte zu Problemen fuehren. Auf der anderen Seite hat man Ihren Eltern offensichtlich schon ein Einreisevisum nach Russland gewaehrt, und bevor das geschieht, werden Einreisewillige gecheckt, aber Russland - man weiss ja nie.........

An Ihrer Stelle wuerde ich das deutsche Auswaertige Amt in Berlin kontaktieren und dort anfragen, was, oder ob Ihnen bzw. Ihren Eltern etwas passieren kann, wenn man nach Russland mit gueltigem Visum als deutsche Staatsbuerger mit sowjetischer Vergangenheit einreist. Dort wird man Erfahrungen haben und wahrscheinlich besteht ein bilaterales Abkommen, dass solche Fragen klaert, koennte ich mir jedenfalls vorstellen.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich würde mal vorsichtig bei der Russischen Botschaft anfragen.
Jedoch kann man die Russische, anders als die Deutsche Staatsbürgerschaft, auch wegen abwesenheit aberkannt bekommen.
Und dann stellen sich die Russen auch heute noch ziemlich an, wenn man da wieder einreisen will. Das geht bis dahingehend, daß du zwar wieder einreisen darfst, jedoch die nächsten 3 Jahre keine Ausreisegenehmigung mehr bekommst. Und wenn du dann dennoch versuchst auszureisen haben die dort ihre Mittel.

Deswegen, wenn du nach einer Wiedereinreis fragst, auch erkundigen, wann deine Eltern wieder ausreisen dürfen. Denn Ausreise dort, ohne abmeldung stellt dort eine Straftat dar, und wird geahndet.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
friesen-it
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die vielen antworten.

Ich werde morgen mal im auswertigen amt in berlin anrufen. Danach melde ich mich hier nochmal.

an lifeguard:

meine eltern wollen da nicht wohnen, sondern als Touristen (also Besuch) für ca 3 Wochen dahin fahren.

lg

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Im Bekanntenkreis hatte ich folgenden Fall

1986 aus Russland abgehauen. 1994 deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, ohne sich von der Russischen abzumelden.
2005 auf Russische Botschaft wg Visum. Dort gesagt bekommen, daß man noch als Staatsbürger geführt wird, und Pass bekommen. Alles ganz freundlich.
Dann nach St. Petersburg geflogen, und dort angemeldet (ist in GUS Pflicht)
2 Wochen später Rückflug. Also wieder abmelden wollen, und gesagt bekommen, dies ist erst in 3 Jahren wieder möglich. Nur eine Ummeldung innerhalb der GUS auf Antrag möglich. Also gedacht, gut dann fliegen wir halt so raus. Natürlich bei der Ausreise festgenagelt worden, und zu 5 Jahren verurteilt worden. Der ist erst letztes Jahr wieder rausgekommen. Mein Tipp: Ich würde da nur hin reisen, wenn du jemanden kennst, der jemanden bei der Meldestelle kennt, der dir da vor Abflug verbindlich sagt, wie du wieder rauskommst. Denn reinkommen wirst du leicht. Eventuell helfen da auch ein paar Sammelbilder toter Amerikanischer Präsidenten.

-- Editiert am 27.04.2010 13:59

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen