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Autoradio ohne e1-Zulassung eingebaut - Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz weg

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Autoradio ohne e1-Zulassung eingebaut - Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz weg

Hallo!

Nehmen wir an ich baue ins Auto ein neues Radio ein, das aber keine e1-Zertifizierung besitzt. Streng genommen ist damit die Betriebserlaubnis und damit der komplette Versicherungsschutzdes Autos erloschen.

Nehmen wir weiterhin an, es kommt zu einem Unfall. Natürlich nicht aufgrund des Radios, sondern einfach so, eventuell sogar unverschuldet. Irgend ein Gutachter findet nun heraus, daß das Radio nicht zugelassen war, und die gegnerische Versicherung weigert sich nun zu bezahlen.

Hätte man da vor Gericht irgendwelche Chancen? Müßte die Versicherung beweisen, daß das Radio der Unfallauslöser war? Oder gilt da einfach "Betriebserlaubnis erloschen - kein Versicherungsschutz" und damit basta, unabhängig von der eigentlichen Unfallursache?

Ich möchte nicht wissen, wieviele Autos dann ohne Betriebserlaubnis herumfahren, nur weil sie ein Radio, Verstärker, Lautsprecher, oder auch nur irgendwas am Zigarettenanzünder eingesteckt haben, was kein e1-Zeichen besitzt.

Gruß
Toni007



von Toni007 am 27.03.2004 19:56
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Autoradio ohne e1-Zulassung eingebaut - Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz weg
Wieso erlischt bei einem Auto dann die Betriebserlaubnis?
Ist doch für die Sicherheit nicht relevant, oder?
Hat ja keine Funktion bzgl. des Fahrverhaltens.

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus
"


von MichiM am 27.03.2004 19:59
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>Autoradio ohne e1-Zulassung eingebaut - Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz we
Alle Teile die ans Bordnetz angeschlossen werden brauchen diese Zulassung wegen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV), damit keine anderen Geräte (z.B. Motorsteuerung, ABS, Airbag) gestört werden.

Gruß
Toni007



von Toni007 am 27.03.2004 21:05
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Autoradio ohne e1-Zulassung eingebaut - Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz weg
aha, wieder was dazu gelernt.

Bei einem Unfall, so vermute ich, würde es dann zumindest mal zu einer Teilschuld kommen (immerhin dürfte das Fahrzeug ja garnicht am Straßenverkehr teilnehmen).

Aber nur eine Vermutung - Experten wissen mehr.

Gruss
MichiM

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von MichiM am 28.03.2004 00:14
Status: Unsterblich (1752 Beiträge)
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