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Autoradio bei EBay verkauft und war bei mir 100%ig

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Autoradio bei EBay verkauft und war bei mir 100%ig

Hallo,
Folgende Situation

Ich habe bei eBay ein Autoradio verkauft! Es hat bei mir 100%ig funktioniert.
Außerdem habe ich geschrieben, dass es einen USB und einen SD Card Anschluss hat!

Nun behauptet der Käufer, dass es kein CD Laufwerk hat und ich dies auch in der Artikelbeschreibung nicht erwähnt habe. Seit wann muss ich Dinge reinschreiben, die ich das Gerät NICHT hat?
Außerdem sagt er, dass fas Gerät garnicht funktioniert!
Kann nicht sein, weil es bei mir ja ging.
Jetzt will er das Geld wieder haben!
Sonst schaltet er EBay ein und einen Anwalt!

Wie sieht das ganze Rechtlich aus?...wer muss beweisen das ganze beweisen?

Ich habe Angst vor Konsequenzen!!!!

Hat jemand Rat?


MFG

Christopher Müller
Ich habe Angst,



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-- Editiert am 29.03.2011 20:23


von Moin12 am 29.03.2011 20:22
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Autoradio bei EBay verkauft und war bei mir 100%ig
quote:
Seit wann muss ich Dinge reinschreiben, die ich das Gerät NICHT hat?

Gar nicht.

Außer das Gerät hat serienmäßig eines.


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von Snoop Pooper Scoop am 29.03.2011 20:46
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Autoradio bei EBay verkauft und war bei mir 100%ig
genau das habe ich mir auch so gedacht.

Nur wer muss jetzt beweisen, dass es vorher funktioniert hat bzw. jetzt nicht mehr funktioniert?

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von Moin12 am 29.03.2011 22:15
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Autoradio bei EBay verkauft und war bei mir 100%ig
Lass es dir zur Nachbesserung zurückschicken und teste es noch einmal

Du musst die Ware schon einwandfrei übergeben, das bestätigt der Käufer ja auch dann mit der Unterschirft beim Paketdienst, da es aber hier ein"versteckter" Mangel ist, soll er es dir halt zurückgeben du testest es und wenn es tatsächlich ohne sein Verschulden kaputt ist musst du es reparieren (oder lassen) oder ggf. ein einwandfreies senden
was dir besser passt, wenn das nicht geht, dan musst du das Geld zurückgeben.
Das es keine CD-Wiedergabe hat, kann schon kritisch sein. Alle gängigen Autoradios haben einen CD-Player, d.h. der Kunde geht davon aus dass bei einem Radio auch eines dabei ist, er könnte jetzt auf Irrtum der Willenserklärung pochen und den KV anfechten, da das Radio eine Eigenschaft nicht hat, von der er fest ausging dass es diese hat.
Also hat er im irrtümlichen Glauben eine WE abgegeben.
Wohl doch eher schwammig und müsste ein Richter wohl entscheiden, meiner Meinung nach zu deinen ungunsten.

Grüßle

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-- Editiert am 30.03.2011 00:39


von shotgunbaby am 30.03.2011 00:38
Status: Junior (70 Beiträge)
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>Autoradio bei EBay verkauft und war bei mir 100%ig
quote:
wer muss beweisen das ganze beweisen?

Durch lesen anderer, gleichartiger Beiträge zum gleichen Sachverhalt (durch Suchfunktion auffindbar), könnte man wissen das zur Beantwortung der Frage einige wesentliche Informationen fehlen ...


Wurde Gewährleistung ausgeschlossen?
Wurde eine Garantie gegeben?
Existieren zugesicherte Eigenschaften bezüglich der Funktionsfähigkeit?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 30.03.2011 00:39
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>Autoradio bei EBay verkauft und war bei mir 100%ig
also ich hatte geschrieben:

Da dies ein Privatverkauf ist gebe ich keine Garantie oder Gewährleistung. Ich nehme den Artikel auch nicht zurück.

Und ich hatte in der Artikelbeschreibung geschrieben, dass das Gerät 100%ig funktionsfähig ist.
Das war es ja auch kurz bevor ich es verschickt habe.

MFG

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von Moin12 am 30.03.2011 08:13
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Autoradio bei EBay verkauft und war bei mir 100%ig
u.U. mag ich das jetzt überlesen haben (lasse mich gerne korrigieren), aber u.U. hatte der Verkäufer automatische Daten bzgl. des Autoradios hinzugefügt.

Ebay bietet diesen Service doch an, in Zuge welchem Daten zu elektronischen Geräten etc. unter dem Artikelbild, über der Artikelbeschreibung angezeigt werden.

Beim automatischen Auswählen dieser kann es u.U. dazu kommen, dass dort CD Player aufgelistet war ?
Ansonsten finde ich die Annahme, CD Player wäre enthalten fragwürdig.

Was shotgunbaby sagt kann ich so nicht unterstreichen, (meiner laienhaften Auffassung nach). Wenn aus dem Angebot nicht hervorgeht, dass ein solcher Player enthalten ist, dann wäre es falsch einfach davon auszugehen.

Eben es sei denn, dieser wäre serienmäßig enthalten und speziell nur in diesem Fall nicht.

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von Katanaka am 30.03.2011 11:28
Status: Legende (284 Beiträge)
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>Autoradio bei EBay verkauft und war bei mir 100%ig
Naja wer ein Auto kauft, geht automatisch davon aus dass dieses Auto 4 Räder hat, wenn es diese nicht hat würde es jeder monieren

Genauso könnte man bei Autoradios von einem CD-Player ausgehen.
Es geht hier ja um einen Irrtum der WE und da kann er den ganzen KV anfechten und hätte sehr gute chancen.
Das Radio muss man zurücknehmen egal ob Privat oder Kfm. es ist ja schliesslich kaputt dort angekommen.

Der Anwalt des Käufer wird dies ja so oder so druchsetzen.

Grüßle

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-- Editiert am 30.03.2011 12:04

-- Editiert am 30.03.2011 12:08


von shotgunbaby am 30.03.2011 12:03
Status: Junior (70 Beiträge)
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>Autoradio bei EBay verkauft und war bei mir 100%ig

Also das Radio mit dem Auto und den 4 Reifen zu vergleichen, finde ich quatsch.
Es gibt sehr viele Radios die KEIN Laufwerk besitzen.

Das Radio wurde bei eBay nicht gefunden. Also es waren keine Features hinterlegt. Ich habe daraufhin beim Hersteller nachgeschaut und diese dort hinzugefügt. Dort steht nichts von CD- Laufwerk.

Ich werde ihm jetzt anbieten, dass Radio zurückzusenden damit ich das Prüfen kann.

MFG

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von Moin12 am 30.03.2011 12:39
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Autoradio bei EBay verkauft und war bei mir 100%ig
quote:
Genauso könnte man bei Autoradios von einem CD-Player ausgehen.

Nö. Zumal heute gerade die modernsten Teile gar keinen CD-Player mehr haben, sondern einen iPod- und USB-Anschluß.

Und genau wie nicht jedes Auto einen Hybrid-Antrieb hat, gibt es auch im Markt der gebrauchten Autoradios genügend, die nur einen Cassettenspieler haben oder noch nicht mal den. "Üblich" ist da nix.

quote:
Es geht hier ja um einen Irrtum der WE und da kann er den ganzen KV anfechten und hätte sehr gute chancen.

Nein, wenn er davon ausging "jedes Autoradio hat einen CD-Player", wäre das ein unerheblicher Motivirrtum. Er hätte sich dann ja nicht in der Erklärung "ich möchte diese Radio kaufe" geirrt.

quote:
Das Radio muss man zurücknehmen egal ob Privat oder Kfm. es ist ja schliesslich kaputt dort angekommen.

Nein, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen war, muß der K dem VK nachweisen, daß dieser den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat.
Und auch ohne ausgeschlossene Gewährleistung würde der K das Transportrisiko tragen; ginge die Ware also auf dem Transportweg kaputt und der VK hat ordnungsgemäß verpackt, wäre "kaputt angekommen" auch das Problem des K.



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von Snoop Pooper Scoop am 30.03.2011 12:40
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Autoradio bei EBay verkauft und war bei mir 100%ig
Also ich würde ihn das Radio einfach zurückschicken lassen und schauen, ob es funktioniert! Wenn es dan kaputt sein sollte (Vielleicht hat sich beim Transport irgend ein Kabel gelöst), dann kannst du es entweder reparieren oder ihm das Geld zurückgeben!

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von Greta159 am 30.03.2011 13:06
Status: Praktikant (16 Beiträge)
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