Autoradio - Urteil Verwaltungsgericht Hamburg
Habe folgenden ganz aktuellen Artikel gefunden:
Lebt ein Paar ohne Trauschein zusammen, muss der eine Partner keine Rundfunkgebühren für sein Autoradio zahlen, wenn der andere bereits für Geräte in der gemeinsamen Wohnung zahlt. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden (Az.
10 K 2816/08, nicht rechtskräftig). Zugrunde lag der Fall eines Mannes, der seit über 30 Jahren mit seiner Freundin zusammenlebt. Sie zahlt die GEZ-Gebühren für die Geräte im Haushalt.
Für das Autoradio, das sich im Wagen des Mannes befand, wollte die GEZ aber dennoch über 500 Euro Nachzahlung von ihm. Nur bei Verheirateten würde so ein Geräte als kostenloses „Zweitgerät“ gelten. Der Mann klagte und bekam recht. Das Gericht rechnete ihm aufgrund der Lebensumstände auch die Geräte seiner Frau zu, sodass sie auch für ihn „Erstgeräte“ seien. Sein Autoradio sei daher „Zweitgerät“ und damit gebührenfrei.
Ich Depp hab letztes Jahr erst 100 Euro nachbezahlt weil der Scherge mich am Auto weggefangen hat.
von Steff26 am 25.03.2009 15:17
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>Autoradio - Urteil Verwaltungsgericht Hamburg
@Katzenklo hat recht,wieso ist das dein Auto?
Du sollst es nur zu nem Bekannten bringen oder halt was raus holen.
Oder können die GEZ-ler jetzt auch schon die Fahrzeughalteranfrage stellen?
Ich mein,wenn die sich tarnen als Versicherungstypen,dann kann es evtl schon sein. aber das mal ausgenommen jetzt.
von kalki am 28.03.2009 07:40
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