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Autoradio - Urteil Verwaltungsgericht Hamburg

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Autoradio - Urteil Verwaltungsgericht Hamburg

Habe folgenden ganz aktuellen Artikel gefunden:

Lebt ein Paar ohne Trauschein zusammen, muss der eine Partner keine Rundfunkgebühren für sein Autoradio zahlen, wenn der andere bereits für Geräte in der gemeinsamen Wohnung zahlt. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden (Az. 10 K 2816/08, nicht rechtskräftig). Zugrunde lag der Fall eines Mannes, der seit über 30 Jahren mit seiner Freundin zusammenlebt. Sie zahlt die GEZ-Gebühren für die Geräte im Haushalt.

Für das Autoradio, das sich im Wagen des Mannes befand, wollte die GEZ aber dennoch über 500 Euro Nachzahlung von ihm. Nur bei Verheirateten würde so ein Geräte als kostenloses „Zweitgerät“ gelten. Der Mann klagte und bekam recht. Das Gericht rechnete ihm aufgrund der Lebensumstände auch die Geräte seiner Frau zu, sodass sie auch für ihn „Erstgeräte“ seien. Sein Autoradio sei daher „Zweitgerät“ und damit gebührenfrei.


Ich Depp hab letztes Jahr erst 100 Euro nachbezahlt weil der Scherge mich am Auto weggefangen hat.



von Steff26 am 25.03.2009 15:17
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>Autoradio - Urteil Verwaltungsgericht Hamburg
--- editiert vom Admin


von guest123-2205 am 27.03.2009 23:27
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>Autoradio - Urteil Verwaltungsgericht Hamburg
@Katzenklo hat recht,wieso ist das dein Auto?
Du sollst es nur zu nem Bekannten bringen oder halt was raus holen.

Oder können die GEZ-ler jetzt auch schon die Fahrzeughalteranfrage stellen?
Ich mein,wenn die sich tarnen als Versicherungstypen,dann kann es evtl schon sein. aber das mal ausgenommen jetzt.


von kalki am 28.03.2009 07:40
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>Autoradio - Urteil Verwaltungsgericht Hamburg
Das wird dann ja wohl sowieso bald vorbei sein, für's Autoradio Gebühren zu fordern,
wenn die ÖR Sender das UKW abschalten, siehe die Meldung

ARD strebt das Ende der UKW-Ära an

Gruss vom Strand


von Sailor2006 am 06.04.2009 08:43
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>Autoradio - Urteil Verwaltungsgericht Hamburg
> Oder können die GEZ-ler jetzt auch schon die Fahrzeughalteranfrage stellen?

Klar, wie wollen sie sonst feststellen, welchen Autobesitzern welche Gebührenbescheide zu schicken sind?


von CvD am 06.04.2009 19:38
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>Autoradio - Urteil Verwaltungsgericht Hamburg
> Das wird dann ja wohl sowieso bald vorbei sein, für's Autoradio Gebühren zu fordern, wenn die ÖR Sender das UKW abschalte

Vielleicht bleibt ja noch Mittelwelle? Außerdem können mittlerweile vermutlich schon die meisten Autoradios digitales Radio empfangen - und wenn nicht jetzt, werden es in 1-2 Jahren alle können, dann geht es weiter...


von CvD am 06.04.2009 19:41
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>Autoradio - Urteil Verwaltungsgericht Hamburg
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von guest123-2205 am 07.04.2009 10:20
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>Autoradio - Urteil Verwaltungsgericht Hamburg
Ist das Urteil schon rechtskräftig? Hatte exakt das gleiche Problem. Sollte mich beim GEZ Dealer melden, hab ich aber nicht gemacht. Sollte der Bursche noch einmal vorbeikommen würde ich ihm einfach kommentarlos das Urteil ins Gesicht drücken,

Gruß,
Umo2k


von umo2k am 23.04.2009 11:38
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>Autoradio - Urteil Verwaltungsgericht Hamburg
--- editiert vom Admin


von guest123-2223 am 23.04.2009 12:23
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