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Automatische Reiseversicherung bei Flugbuchung nicht zulässig

AFP VOM 19.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1436 Aufrufe
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Reiseversicherung, Flugbuchung, Flug, online, Opt-in, Reiserücktrittsversicherung

EuGH stärkt Rechte von Online-Kunden

Bei der Buchung eines Fluges im Internet dürfen Nebenleistungen wie eine Reiserücktrittsversicherung nicht automatisch mitverkauft werden. Zulässig sind nur sogenannte Opt-in-Lösungen, bei denen Verbraucher solche Leistungen ausdrücklich hinzubestellen, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az.: C-112/11)

Damit gab der EuGH dem Verbraucherzentrale Bundesverband im Streit mit der Firma ebookers.com Deutschland Recht. Das Unternehmen betreibt ein Reiseportal im Internet. Kunden, die dort einen Flug auswählten, bekamen eine Aufstellung aller Kosten zu sehen, einschließlich einer Reiserücktrittsversicherung. Wer diese nicht wollte, musste sie ausdrücklich abbestellen (sogenanntes Opt-out).

Doch das EU-Recht will gerade bei Flügen für eine besondere Transparenz sorgen und vergleichbare Preise schaffen, wie der EuGH betonte. Dies setze voraus, dass Verbraucher zunächst den Gesamtbetrag der mit dem Flug unerlässlich verbundenen Preise und Gebühren erfahren. Über ergänzende Leistungen müsse der Anbieter gesondert informieren. Sie seien nur im Wege des Opt-in zulässig, wenn sich der Kunde "ausdrücklich dafür entscheidet".

Dies gelte für Fluggesellschaften und Reiseveranstalter gleichermaßen, entschied der EuGH. Über den konkreten Fall muss abschließend nun das Oberlandesgericht Köln urteilen.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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