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Autokauf von privat

Am 25.03.2005 (Karfreitag) habe ich den Kaufvertrag unterschrieben. Am Dienstag nach ostern wollte ich den Wagen dann ummelden. Der verkäufer hat mir die AU-Bescheinigung aber nicht ausgehändigt und somit war keine Ummeldung / Zulassung möglich. Habe dann versucht eine neue AU machen zu lassen, doch der Wagen hat sie nicht bestanden, aufgrund zu hoher Co2 Werte. Ich habe den Verkäufer daraufhin kontaktiert und gebeten, die noch gültige AU zuzuschicken. Er findet sie angeblich aber nicht. Es sind noch diverse weiter Mängel zum Vorschein gekommen und ich habe daraufhin den Wagen heute durch eine Fachwerkstatt in Augenschein nehmen lassen. Folgende Mängel (Spur, Bremsscheiben, Spurstangenkopf, Kugelkopf, Ölfilter, usw.) Der Wagen wurde mir aber als technisch und optisch in sehr gutem Zustand angeboten, mit keinerlei Hinweis auf irgendeinen Mangel. Da ich bis heute die AU immer noch nicht habe kann ich den Wagen zur zeit nicht fahren. ich müsste wahrscheinlich in eine Werkstatt fahren, wo dann eine menge Kosten anfallen würden, um den Motor untersuchen zu lassen und die Ursache für die schlechten Abgaswerte herauszufinden. Im Vertrag steht: keine Garantie und Gewährleistung
Was kann ich tun?

LG
AlexM


von AlexaM am 07.04.2005 23:08
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Autokauf von privat
Sehr geehrte Frau Alexa M.,

sofern der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, haben Sie Gewährleistungsrechte. Dieses vor dem Hintergrund, dass Ihnen das KfZ in technisch funktionsfähigen Zustand verkauft wurde. Dann können Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten und erhalten den Kaufpreis unter Rückgabe des KfZ zurück.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 07.04.2005 23:14
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>Autokauf von privat
Danke "Roenner" für die schnelle Antwort

Im Vertrag wurde nicht explizit festgehalten, daß der Wagen technisch einwandfrei sein soll. Aber in der Verkaufsanzeige und im Verkaufsgespräch.
Was wäre, wenn ich den Wagen behalten möchte aber eben in dem mir zugesicherten Zustand, der ja nicht gegeben ist. Muß der Verkäufer den einwandfreien Zustand herstellen?



von AlexaM am 07.04.2005 23:29
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Autokauf von privat
Ich versuche mal die ganze Geschichte zu formulieren

Auto übrigens über ebay gekauft
Originalverkaufstext:
********

Leider muss ich wegen Berufswechsel auf ein VW Buss umsteigen und sie haben die möglichkeit ein super gepflegtes Auto hier zu ersteigern. ES ist vor ca 5tkm eine neue Kuplung mit Drucklager von einer Roverwerkstadt eingebaut worden Getriebe und Hydrauligöl so wie auch Motoren Öl mit Filter gewechselt ,bremsklötze und ein kundendienst sind auch gemacht worden, die Reifen sind fast wie neu.Es ist auch noch ein Hardtop (Kunstofdach schwarz mit Heckscheibenheitzung) dabei ein Windschott und noch weitere zubehör teile der wagen ist in einen sehr guten, gepflegten zustand optisch wie auch technisch trotzdem da es sich um eine private Auktion handelt gibt es keine Garantie und kein Wiederruf besichtigung von diesen Fachrzeug ist kein problem der wagen ist angemeldet und wenn es das Wetter zuläst auch Probefahrt bereitund noch mal kurz an die Spaßbiter schöne grüße von mein Rechtsanwalt.Und jetzt viel spaß bei der versteigerung.

Am 16.03.05 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:
Auf grund der fielen fragen : Das auto hat natürlich eine SERVOLENKUNG und die Zentralverigelung ist auch mit zwei Fernbedinungen . Es sind 205 Breitreifen drauf ,der CD spieler ist ein sehr schönes gerät von der Firma JVC spielt selbst gebrante cds ein richtig guter klang . ohne probleme ab.Die sitze sind keine Teilledersitze sondern LEDERAUSSTATTUNG es ist alles so wie auf den Fotos abgebildet.

Am 19.03.05 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:
der Zahnriemen mit spannrolle wurde bei 102 Tkm neu gemacht.

***********

Die 205er Reifen sind für vorne nicht eingetragen. Er darf haben vorn 185 / hinten 185 oder
vorn185 / hinten 205, wie ich dem Fahrzeugschein entnommen habe. Mit der kompletten 205er Bereifung hat er mich 900 KM nachhause fahren lassen !!!
Habe ich ein paar Tage später nach Unterzeichnung des Vertrags festgestellt und den Verkäufer daraufhin angesprochen. Er meinte, er wäre so, wie der Wagen ist, durch den TÜV gekommen und die Reifen seien eingetragen. (HU war 12 /03)
AU Bescheinigung kann er ja angeblich immer noch nicht finden – HU Bescheinigung war auch nicht da und kam nun als Kopie nachgeschickt. (Darin sind mir aber auch Fehler aufgefallen, die Daten passen nicht so ganz ... vermtl. gefälscht?)

Außerdem gibt es keinerlei Belege für den besagten Kundendienst, der gemacht worden sein soll und keinen Beleg für die Kupplung mit Drucklager, die ebenfalls vor kurzem eingebaut sein soll.
Der Ölfilter sieht gammelig aus, ist wahrscheinlich dann auch nicht getauscht worden.
Die fast neuen Reifen sind 3 Jahre alt laut Aufdruck und innen fast runtergefahren.
Hinzu kommen dann ja die Mängel, die ich heute in einer Werkstatt feststellen lassen habe
(Bremssch., Spur, Spurstangenkopf, Kugelkopf, ...)

Außerdem habe ich nun schon öfter etwas von einer 14-tägigen Rückgabefrist o.ä. gelesen. Die wäre morgen bei mir ja rum.

Der Wagen ist immer noch nicht fahrbereit, da ich ohne AU nicht ummelden / anmelden kann.



von AlexaM am 08.04.2005 00:14
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Autokauf von privat
Ein generelles 14-tägiges Rückgaberecht gibt es nicht und von Privat schon mal garnicht.

Was Herr Roenner vergessen hat zu erwähnen ist, das SIE die "Arglist" BEWEISEN !!! müssen. Der VK braucht nur zu behaupten er habe von allem nichts gewusst.

Bei Ebay gekauft ?? Ohne vorherige Besichtigung ??

Mein "Mitleid" hält sich in Grenzen !

Hier rechtlich etwas durchzusetzen, steht m.E. auf sehr, sehr schwachen "Beinen".


von krull14 am 08.04.2005 08:31
Status: Unsterblich (1035 Beiträge)
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>Autokauf von privat
Sehr geehrte Frau Alexa M.,

wie bereits erwähnt können Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten. Dieses ist gegenüber dem Vertragspartner zu erklären. Empfehlenswert ist die schriftliche Einschreiben-Form aus Gründen der Beweisführung. Sie müssen darlegen, inwiefern der Verkäufer seine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht hat.

Um Ihre Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen zu können müssen Sie, wie schon erwähnt, eine Arglist des Verkäufers beweisen. Hier hat "krull14" Recht. Wenn Ihnen das gelingt, können Sie Nachbesserung verlangen. Wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist, können Sie den Kaufpreis mindern, oder Schadensersatz verlangen in Höhe des Minderwertes und dann den Wagen behalten. Die Beweisbarkeit einer Arglist lässt sich z.B. durch Gutachten eines Fachmannes (z.B. einer Werkstatt oder beim ADAC) durchführen.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 08.04.2005 11:29
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>Autokauf von privat
Vielen Dank für die ausführliche Antwort Herr Roenner.
Den Werkstattbericht bekomme ich wahrscheinlich am Montag. Wie sieht es denn aus, wenn selbst der TÜV-Bericht gefälscht wurde? Die daten passen irgendwie nicht zum Fahrzeug. HU ist z.Bsp im Dez 05 wieder fällig und AU im Juni 05. Auf der erstellten Kopie des angeblichen TÜV Berichtes steht aber Datum letzte HU Dez 2001, AU fällig 12/05
HU gemäß §... vom 02.02.04
Die nächste Hu ist fällig im Dezember 2005
Sollte das Fahrzeug wirklich nur alle 4 Jahre zum TÜV? -grins-
Irgendetwas scheint da oberfaul zu sein. Oder es handelt sich nicht um den letzten Tüvbericht. Dann würde mich aber interessieren, warum die nächste AU dann in 12/05 sein soll, obwohl laut Plakette in 06/05 fällig. Kann man der DEKRA da was anhängen? Oder soll ich den Verkäufer mit meinem Verdacht konfrontieren?


von AlexaM am 08.04.2005 17:21
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Autokauf von privat
Wie soll ich die Arglist nachweisen, wenn mir sämtliche Dokumente vorenthalten werden? Habe ich denn keinen Anspuch auf die Papiere zum Fahrzeug? (aktuellen TÜV Bericht und AU) sowie die Belege, dass diverse Teile eben erneuert wurden.


von AlexaM am 08.04.2005 17:27
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Autokauf von privat
Sehr geehrte Frau Alexa M.,

was meinen Sie genau mit "ann man der DEKRA da was anhängen?"?

Sie können den Verkäufer damit konfrontieren, dass Sie den Verdacht einer Straftat haben und sich dann seine Erklärungen dazu anhören.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 08.04.2005 17:27
Status: Tao (9851 Beiträge)
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>Autokauf von privat
""Auf der erstellten Kopie des angeblichen TÜV Berichtes steht aber Datum letzte HU Dez 2001, AU fällig 12/05
HU gemäß §... vom 02.02.04
Die nächste Hu ist fällig im Dezember 2005
Sollte das Fahrzeug wirklich nur alle 4 Jahre zum TÜV? -grins-""


Das mit dem Datum vom Tüvbericht erklärt sich so: letzte HU in 12/2001 gemacht, aktuelles Datum 12/2003, nächster Termin 12/2005.

Hoffentlich hat es zur Klärung geholfen.


von Autofuzzi am 08.04.2005 17:32
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>Autokauf von privat
quote:
Wie soll ich die Arglist nachweisen, wenn mir sämtliche Dokumente vorenthalten werden?

Sehen Sie, da gehts schon los, und der Gutachter muß sich seiner Sache auch 100% sicher sein, um es andersrum zu formulieren, es dürfen absolut keine Restzweifel bestehen. Auch hier gilt im Zweifel für den "Angeklagten"

Da gibt es hier im Forum so einen schönen Thread von einem Mann der einen SL gekauft hat und kurze Zeit später einen kapitalen Motorschaden erlitt, dieser hat versucht, durch 2 Instanzen durch, dem Käufer Arglist nachzuweisen, obwohl alle Gutachten zu seinen Gunsten ausgefallen sind, ist ihm dies nicht gelungen.

Er ist auf den Prozesskosten "sitzen" geblieben, wenn ich es Recht erinnere, waren es so um die EUR 37.000,00 !



von krull14 am 08.04.2005 20:51
Status: Unsterblich (1035 Beiträge)
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