Autokauf vom Händler

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Autokauf vom Händler

Hallo User,

ich bin gerade dabei mir eine neuen Gebreauchtwagen zuzulegen und habe in Erwägung gezogen dies bei einem großen Autohändler zu tun. Nun habe ich folgende Frage die mir Kopfzerbrechen macht.

Was kann ich tun wenn ich ein Auto vom Händler kaufe und danach feststelle das die KM nicht Original sind? Ich würde ins BMW haus fahren oder zum ADAC und mein Auto dann checken lassen ob wirklich alles in einem einwandfreien Zustand ist, vor allem bei den Kilometern.....

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten ohne einbußen zu haben?

Vielen Dank für eure Mithilfe.

Schöne Grüße,
Daniel[size=14px][/size]



von zemo400 am 04.07.2009 13:00
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Autokauf vom Händler
quote:
Was kann ich tun wenn ich ein Auto vom Händler kaufe und danach feststelle das die KM nicht Original sind?


Wenn sich nachträglich herausstellt, dass die KM vom Händler (wissentlich) falsch angegeben wurden, dann kann man den Vertrag anfechten, auf Gewährleistung / Sachmangel zurückgreifen o.ä.. Das hängt vom genauen Sachverhalt ab.

Ob der Tacho manipuliert wurde kann man nur feststellen, wenn es schlecht gemacht wurde (z.B. der ganze Tacho ausgetauscht, dann stimmt sie Seriennummer nicht mit dem Rest des Fahrzeuges überein).

Bei elektronischer Änderung: Keine Chance.


Folgendes sollte man durchgehen:

- Vorbesitzer as KFZ-Brief kontaktieren: Mit wieviel KM wurde das KFZ verkauft?

- Ist das Check-Heft vorhanden und ausgefüllt?

- Sind Original-Serviceaufkleber im Motorraum / Türrahmen, auf denen Ölwechsel, Zahnriemen, Bremsenservice mit KM-Stand vermerkt sind?

- Ausbauspuren am Kombiinstrument (Tacho-Einheit)?

- Wie ist der Zustand der Pedale und der Fahrersitzkante? Vergleiche mit anderen KFZ ähnlichen Alters.

- Spaltmaße überprüfen: Entweder Maßkeil besorgen (ATU o.ä.)

- Unter die Motorhaube schauen, Rahmen rechts / links original verschraubt (Schrauben sind überlackiert! Wenn die geöffnet wurden = Unfall).

- Sprühnebel vom Nachlackieren irgendwo?


...

Am besten jemand mitnehmen, der sich mit Autos auskennt. Aber bei einem Händler hat man sowieso recht gute Karten, da er in der Gewährleistung ist.


von Snuggles am 05.07.2009 11:16
Status: Philosoph (791 Beiträge)
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>Autokauf vom Händler

Im BMW Haus kann Anhand des Auto Schlüssels ab BJ 2001 die genauen KM abgelesen werden (Wissen viele nicht), als Alternative kann man auch zur Dekra fahren und die Dekra Schätzt anhand der Zylinder-Köpfe, etc. die KM.

Für mich stellt sich die Frage: Der Händler kann ja angeben das er selber an der KM zahl nchts verändert hat und das Fahrzeug "im guten Glauben und guten Gewissen gekauft" hat. Was für mich heissen würde er ist nicht zu belangen weil es bereits vorbesitzer gab. Ist das so?

Vielen Dank für deine Hilfe und die Checkliste.



von zemo400 am 05.07.2009 12:30
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Autokauf vom Händler
Schätzen ist halt nur Schätzen. Schlüssel-Stand: Ja, wenn der nicht auch verändert wurde.

Ein Verkäufer kann natürlich alles behaupten. Aber wenn du nachweisen kannst, dass er es besser wusste (deswegen Vorbesitzer fragen) ist er dran. Hatte gerade selbst so einen Fall ggü. einer Privatperson, die meinte ganz clever alles vertraglich auszuschließen. Konnte dann anhand TÜV-Unterlagen und Vorbesitzer belegen, dass arglistig getäuscht wurde und er hat gezahlt


von Snuggles am 05.07.2009 13:58
Status: Philosoph (791 Beiträge)
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