Autokauf und Widerruf
Hallo,
finde das Forum echt Klasse. Hoffe jemand kann auch mir helfen.
Habe am 14.02 bei einer ebay-Auktion ein KFZ für 8500.- Euro ersteigert. Der Verkäufer, ein Autohaus, hatte auch für 99.- Euro eine Anlieferung angeboten. Einen Tag später ereignete sich in meinem privaten Bereich ein Ereignis welches mich bei Erfüllung des Vertrages in einen finanziellen Engpass bringen würde. Da ich eigentlich kein Spassbieter bin und auch die Situation des Verkäufers verstehe, hatte ich telefonisch gebeten den Vertrag rückgängig zu machen. Ich bot dem zuständigen Verkäufer an, eine Entschädigung von 50.- Euro zu überweisen. Dieser zeigte für meine Situation Verständnis, teilte mir aber mit, dass sich der Geschäftsführer telefonisch mit mir in Verbindung setze. Am gleichen Tag erhielt ich eine Mail des Geschäftsführers:
>Auftragsbestätigung
Sehr geehrter Herr ……..wir bedanken uns für Ihren Auftrag vom 14.02.2005 zur Lieferung eines Audi ……… zum Preis von 8.500,00 Euro. Wir bitten Sie diesen Betrag vorab auf das folgende Konto zu überweisen: Autohaus……….BLZ: Konto: oder in Bar am Tag der Auslieferung mitzubringen. Im Falle der Nichtabnahme werden wir Ihnen eine Abstandszahlung von 15%des Kaufpreises in Rechnung stellen und diese Angelegenheit an unsere Rechtsabteilung weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
Betriebs- und Verkaufsleiter<
Obwohl es sich bei dem Angebot eindeutig um ein gewerbliches Angebot handelte, (Fotos in Verkaufsräumen aufgenommen, Mitgliedsname: Autohaus……. , Verweis auf Homepage auf der ca. 80 Gebrauchtfahrzeuge angeboten werden) war weder eine eindeutige Anbieterkennung, noch ein Hinweis auf das Fernabsatzgesetz auf der Angebotsseite.
Darauf habe ich dem Geschäftsführer folgende Mail geschickt:
>>Sehr geehrte Damen und Herren,
meines Wissens besteht bei Internetkaufen zwischen gewerblichen
Anbietern und privaten Käufern ein Widerrufsrecht. Obwohl auf Ihrer Angebotsseite nicht eindeutig erkennbar war, dass es sich um ein gewerbliches Angebot handelt, gehe ich davon aus, dass es ein solches war.
Ich bin zwar kein Jurist und kenne mich mit den genauen Gesetzestexten nicht so gut aus, aber wenn Sie ausdrücklich darauf bestehen werde ich Ihnen den Auktionspreis von 8500.- Euro zzgl. Versandkosten in Hohe von 99.- Euro unverzüglich überweisen und Sie können mir das Fahrzeug anliefern.
Mit freundlichen Grüssen<<
Als Antwort kam:
>Sehr geehrter Herr ….,
bitte Uberweisen sie uns den Betrag von 8599,00 Euro auf das von uns angegebene Konto und teilen Sie uns bitte mit wann und wohin Sie Ihr Auto geliefert haben mochten.
Mit freundlichen Gru?en
Autohaus……..
Betriebs- u. Verkaufsleiter>
Meine Fragen wären jetzt: Muß ich das Fahrzeug wirklich abnehmen, bzw. die Abstandszahlung bezahlen? Kann ich mich im Falle einer Abnahme auf das Fernabsatzgesetz berufen und das Fahrzeug zurückgeben?(Habe bis jetzt vom Verkäufer noch keine Belehrung über das Fernabsatzgesetz erhalten) Wer trägt dann die Transportkosten?
Für hilfreiche Ratschläge wäre ich dankbar.
von ireeho am 20.02.2005 03:36
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>Autokauf und Widerruf
Hallo psst,
vielen Dank für die superschnelle Antwort, die Tipps mit §1 und der Verbraucherzentrale
Habe noch mal ein bisschen gegoogle’t und auf der Seite des ADAC folgenden Hinweis gefunden:
>>Dieses Widerrufsrecht gilt nur, wenn der Anbieter über ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem verfügt. D.h., der Gebrauchtwagenhändler, der nur einmal in der Zeitung oder im Internet inseriert, muss seinem Kunden kein Widerrufsrecht einräumen! Nur professionelle "Fernabsatzanbieter" (z.B. mit eigener Homepage, eigenem Katalog mit Bestellmöglichkeit, Telefonverkauf) sind nach dem Fernabsatzgesetz zur Gewährung eines Widerrufsrechtes verpflichtet.<<
Der Händler ist bei ebay erst 8 Wochen angemeldet und hat in diesem Zeitraum erst 4 Fahrzeuge verkauft. Entfällt somit das Widerrufsrecht?
von ireeho am 20.02.2005 10:26
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