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Autokauf und Widerruf

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Autokauf und Widerruf


Hallo,
finde das Forum echt Klasse. Hoffe jemand kann auch mir helfen.
Habe am 14.02 bei einer ebay-Auktion ein KFZ für 8500.- Euro ersteigert. Der Verkäufer, ein Autohaus, hatte auch für 99.- Euro eine Anlieferung angeboten. Einen Tag später ereignete sich in meinem privaten Bereich ein Ereignis welches mich bei Erfüllung des Vertrages in einen finanziellen Engpass bringen würde. Da ich eigentlich kein Spassbieter bin und auch die Situation des Verkäufers verstehe, hatte ich telefonisch gebeten den Vertrag rückgängig zu machen. Ich bot dem zuständigen Verkäufer an, eine Entschädigung von 50.- Euro zu überweisen. Dieser zeigte für meine Situation Verständnis, teilte mir aber mit, dass sich der Geschäftsführer telefonisch mit mir in Verbindung setze. Am gleichen Tag erhielt ich eine Mail des Geschäftsführers:

>Auftragsbestätigung
Sehr geehrter Herr ……..wir bedanken uns für Ihren Auftrag vom 14.02.2005 zur Lieferung eines Audi ……… zum Preis von 8.500,00 Euro. Wir bitten Sie diesen Betrag vorab auf das folgende Konto zu überweisen: Autohaus……….BLZ: Konto: oder in Bar am Tag der Auslieferung mitzubringen. Im Falle der Nichtabnahme werden wir Ihnen eine Abstandszahlung von 15%des Kaufpreises in Rechnung stellen und diese Angelegenheit an unsere Rechtsabteilung weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
Betriebs- und Verkaufsleiter<

Obwohl es sich bei dem Angebot eindeutig um ein gewerbliches Angebot handelte, (Fotos in Verkaufsräumen aufgenommen, Mitgliedsname: Autohaus……. , Verweis auf Homepage auf der ca. 80 Gebrauchtfahrzeuge angeboten werden) war weder eine eindeutige Anbieterkennung, noch ein Hinweis auf das Fernabsatzgesetz auf der Angebotsseite.

Darauf habe ich dem Geschäftsführer folgende Mail geschickt:

>>Sehr geehrte Damen und Herren,
meines Wissens besteht bei Internetkaufen zwischen gewerblichen
Anbietern und privaten Käufern ein Widerrufsrecht. Obwohl auf Ihrer Angebotsseite nicht eindeutig erkennbar war, dass es sich um ein gewerbliches Angebot handelt, gehe ich davon aus, dass es ein solches war.
Ich bin zwar kein Jurist und kenne mich mit den genauen Gesetzestexten nicht so gut aus, aber wenn Sie ausdrücklich darauf bestehen werde ich Ihnen den Auktionspreis von 8500.- Euro zzgl. Versandkosten in Hohe von 99.- Euro unverzüglich überweisen und Sie können mir das Fahrzeug anliefern.
Mit freundlichen Grüssen<<

Als Antwort kam:
>Sehr geehrter Herr ….,

bitte Uberweisen sie uns den Betrag von 8599,00 Euro auf das von uns angegebene Konto und teilen Sie uns bitte mit wann und wohin Sie Ihr Auto geliefert haben mochten.

Mit freundlichen Gru?en
Autohaus……..
Betriebs- u. Verkaufsleiter>


Meine Fragen wären jetzt: Muß ich das Fahrzeug wirklich abnehmen, bzw. die Abstandszahlung bezahlen? Kann ich mich im Falle einer Abnahme auf das Fernabsatzgesetz berufen und das Fahrzeug zurückgeben?(Habe bis jetzt vom Verkäufer noch keine Belehrung über das Fernabsatzgesetz erhalten) Wer trägt dann die Transportkosten?


Für hilfreiche Ratschläge wäre ich dankbar.



von ireeho am 20.02.2005 03:36
Status: Frischling (3 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Autokauf und Widerruf
Zunächst einmal :

§ 1 Psychologische Kriegsführung

Man schreibe niemals , daß man sich seinem Gegner unterlegen fühlt :
"Ich bin zwar kein Jurist und kenne mich mit den genauen Gesetzestexten nicht so gut aus,..."

Ansonsten kurz gesagt :

Widerrufen unter Hinweis auf §§ 355-359 BGB - das bitte schriftlich per Einschreiben + Rückschein ! Das kann erfolgen , auch wenn der PKW Ihnen noch gar nicht übergeben worden ist !!!

Vielleicht auch noch einen "kleinen" Nachsatz anführen -

Wir weisen auf das Fehlen der gestzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung und der erforderlichen Anbieterkennung hin, was kostenpflichtige Abmahnungen durch Wettbewerbszentrale und Verbraucherschutzorganisationen zur Folge haben kann !

Wenn Sie sich das alleine nicht zutrauen , wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe . Die dort vorhandene Rechtsberatung hilft Ihnen kostengünstig bei der Aufsetzung der nötigen schreiben .

-- Editiert von psst am 20.02.2005 04:31:22

-- Editiert von psst am 20.02.2005 04:32:34


von psst am 20.02.2005 04:29
Status: Unsterblich (1581 Beiträge)
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>Autokauf und Widerruf
Hallo psst,
vielen Dank für die superschnelle Antwort, die Tipps mit §1 und der Verbraucherzentrale
Habe noch mal ein bisschen gegoogle’t und auf der Seite des ADAC folgenden Hinweis gefunden:
>>Dieses Widerrufsrecht gilt nur, wenn der Anbieter über ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem verfügt. D.h., der Gebrauchtwagenhändler, der nur einmal in der Zeitung oder im Internet inseriert, muss seinem Kunden kein Widerrufsrecht einräumen! Nur professionelle "Fernabsatzanbieter" (z.B. mit eigener Homepage, eigenem Katalog mit Bestellmöglichkeit, Telefonverkauf) sind nach dem Fernabsatzgesetz zur Gewährung eines Widerrufsrechtes verpflichtet.<<

Der Händler ist bei ebay erst 8 Wochen angemeldet und hat in diesem Zeitraum erst 4 Fahrzeuge verkauft. Entfällt somit das Widerrufsrecht?




von ireeho am 20.02.2005 10:26
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Autokauf und Widerruf
Ich denke, das kann man so pauschal nicht sagen. Er bietet ja sicherlich auch weiterhin Autos für den Fernbsatz an, das war ja keine einmalige Sache mit Ihnen.

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"


von Laeuschen am 20.02.2005 12:43
Status: Unsterblich (1310 Beiträge)
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>Autokauf und Widerruf
WAAAAAAAAAAAAAS?
Heisst das nicht auch, das Händler, die keinen Shop besitzen aus der Widerrufsgeschichte raus sind?
Und wenn nicht, warum?

-----------------
""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"


von Mellas am 25.02.2005 00:47
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>Autokauf und Widerruf
Hallo,
also ich habe vor Kurzen ein Auto gekauft (790€)und eine Anzahlung in höhe von 150€ bezahlt, den Nächsten Tag habe ich aus privaten Gründen Wiederufen! Nun will der Autohändler 15% von Kaufpreis haben! Ist das Rechtens?

-----------------
" "


von Giffftiyl am 15.05.2007 22:00
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Autokauf und Widerruf
quote:
Nun will der Autohändler 15% von Kaufpreis haben! Ist das Rechtens?

Nach einem Widerruf eines Fernabsatz-Vertrags? Nein.

Schriftlich(!) den Widerruf der Bestellung erklären, angemessene Frist (ca. 2 Wochen) für die Rückerstattung der Anzahlung auf Konto ... setzen; gleichzeitig darauf hinweisen, daß man sich bei Verzug mit der Rückzahlung die Geltendmachung von Verzugsschäden (Verzugszinsen, Mahnkosten, Rechtsberatungskostens usw.) vorbehält.

M.


von Mirk am 16.05.2007 11:30
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>Autokauf und Widerruf
1. Bitte für neue Fragen neuen Thread aufmachen und keine Leichen von unten hochholen. Ich habe grade 2 Minuten verloren, weil ich den Thread gelesen und erst dann festgestellt habe, daß er von 2005 ist.

2. Bitte vollständige Angaben. War ein Fernabsatzkauf? Dann wäre es nicht rechtens.
War es ein Kauf im Laden? Dann kann der VK fordern, was er will, da er einer Stornierung überhaupt nicht zustimmen muß.


von Mareike123 am 16.05.2007 11:39
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>Autokauf und Widerruf
Also ich Habe am 5.4 2007 ein Gebrauchtwagen Kaufen wollen bei einem Autohändler. Das Auto War ganz OK. Ich Habe eine Anzahlung gemacht von 150€ als ich zu Hause war sprach ich mit meiner Versicherung es ergab sich das das Auto in der Unterhaltung zu teuer war also schickte ich ein Fax zu dem Autohändler und Machte gebrauch von meinen Wiederufsrecht, und gab Ihm eine Frist bis zum 30.4 mir die Anzahlung zurück zuzahlen. Dies Geschah aber nicht. also rief ich bei Ihm an! Und er Verlangte als entschädigung 15% von KAUFPREIS.Dafür das er mit mir den Vertrag bzw. noch eine Verbindliche Bestellung gemacht hatte. Er hatte bis dahin keine Aufwände. Es stand nix von den 15% im Vertrag!!!
Meine Frage ist nun muss ich die 15% bezahlen? wen ja vom Kaufpreis oder von der anzahlung?

Danke für eure Hilfe schon mal!!!


von Giffftiyl am 16.05.2007 19:57
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Autokauf und Widerruf
Wurde der Kauf beim Händller abgewickelt? Dann hast du kein Widerrufsrecht!

Viele Grüße, Michael


von micbu am 16.05.2007 20:34
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>Autokauf und Widerruf
Ja der Kauf wurde beim Händler abgewickelt! ich habe mir das Auto also vor Ort angeschaut!
Wiederrufen habe ich ja schon und das hatt auch geklappt nur das er halt die 15% von mir haben will!
weißt du zufällig ob die 15% vom Kaufpreis oder von der Anzahlungssumme berechnet werden????


von Giffftiyl am 17.05.2007 19:46
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