Hallo,
A verkauft an B privat ein Wagen mit dem normalen ADAC Kaufvertrag, wo formal die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Ca. 2 Wochen später stellt B (Automechaniker) beim Ausbau des Motors fest, dass der Wagen einen Mangel hat, der schon längerfristig vorhanden sein muss.Irgendwelche Nockenwelle und Ventile sowie
Zylinderkopf beschädigt.
B hat den Motor ausgebaut, da er einen starken Ölverlust bemerkt hat.
B behauptet auch A müßte den starken Ölverlust schon länger bemerkt haben, was A aber nicht gemerkt hat, weil er nur in der Stadt gefahren ist. B dagegen fährt immer volle Geschwindigkeit auf der Autobahn.
Die Reparatur des Problems kostet so ca. 1800 €
B läßt ein Gutachten erstellen, was für B positiv ausfällt, d.h. der Gutachter bestätigt die Aussage von B, dass der Schaden schon länger vorgelegen haben muss und hat eine Mängelliste erstellt.
Kann B mittels Gericht jetzt das Geld von A einklagen ?
A hat von dem Mangel definitiv nichts gewußt. Arglist und grobes Fehlverhalten kann man hier eigentlich ausschließen. Garantieansprüche ist unter Privatleuten eigentlich doch ausgeschlossen.
Über jede Antwort wäre ich dankbar.
Gruß, Marsi
Autokauf privat - Motorschaden
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ihre Einschätzungen trügen Sie nicht. Selbst wenn der Mangel schon bei Übergabe vorgelegen haben muß reicht das in diesem Fall nicht aus, man muß zusätzlich noch schlüssig darlegen u. beweisen, dass A von dem Mangel wusste. Gelingt dies nicht, ergeben sich auch keine Schadensersatzansprüche, andernfalls schon.
Danke für die Antwort.
B habe ich dies auch erzählt, aber er will es trotzdem gerichtlich durchsetzen, da er eine Rechtschutzversicherung hat.
Wenn dann was vom Anwalt kommen sollte, wie gehe ich vor ? Ich müßte dann auch mit einem Anwalt antworten, und seine Vorwürfe versuchen zu entkräften ?
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