Autokauf - motorschaden nach 3 Wochen

12. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kaffeemeister
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)
Autokauf - motorschaden nach 3 Wochen

Hallo!
Habe mir vor 2 Jahren; Ja es ist schon länger her; ein Auto gekauft von einem Händler mit Kaufvertrag in dem auch seine Firmenadresse steht. 3 Wochen Später entstand ein Motorschaden. ich ließ das auto ersteinmal zu dem Händler schleppen und fragen was man machen kann. Dieser sagte, es würde Ihn nix angehen, es war ein Privatverkauf. ich beestand auf die Gewähreliestungspflicht ausbesserung, austausch oder wandlung.Darauf reagierte er abfällig und verschwand. Also habe ich das Auto wieder dort weggebracht. Habe nich 2 Briefe mit einschreiben geschrieben in dem ich ganz deutlich meine Standpunkte klarstellte. Bekam aber nie eine Antwort. also ging ich dann nach 2 Monaten zum Anwalt. Auch dieser forderte eine Ausbesserung, austausch oder wandlung. Daruaf regaierte dann der Händler und unterbreitete meinem Anwalt das Angebot das Auto für 77% des Kaufpreises zurückzunehmen. mein Anwalt und ich verneinten dieses angebot und wollten den vollen kaufpreis. (bis hier waren 3 Monate vom Kauf vergangen)
auf die nächsten briefe meines anwaltes an den Händler erfolgte keine Reaktion und das ganze ging zum Amtsgericht. dort blieb es dann erstmal liegen. als es dann bearbeitet wurde und das Amtsgericht den Händler anschrieb war dann bereits dieses jahr. Daraufhin meldete sich dann der Anwalt des Händlers der meinte das eine das nie eine Aufforderung für Wandlung umtausch oderreperatur bestanden hätte und meinte das es verjährt wäre.
Jetzt meint das Amtsgericht, das bis zum 30. November Abschließend stellung genommen werden soll, danach wäre die Verhandlugn geschlossen, eine Mündliche verhandlung wird es nicht geben und das die Gewährliestungsrechte des Klägers tatsächlich verjährt sein könnten.

Jetzt meine 1. Frage: Kann es denn verjährt sein, wenn ich direkt nach auftreten des Schadens zum käufer bin und Ihm entsprechende aufforderung auch noch 2 mal in Briefen aufgefordert habe? es erfolgte ja auch eine Reaktion vom Händler.. aber eben erst auf den Brief des Anwaltes.

Anfang dieses Jahres noch ein weiteres ereignis. Mein Cousin, der mit dem Händler befreundet ist, wovon ich aber bis dahin nix wusste, rief mich aus dem Büro des Händlers an und teilte mir ein angebot von 44 % des Kaufpreises mit. ich verneinte und wendete mich auch dahingehend gleich an meinen Anwalt um Ihm diese Angebotsunterbreitung kundzutun.

es hat also noch vor einschalten des Händlers - Anwalts immerhin ein paar mal noch rückrufe des Händlers gegeben, kann so eine verjährung nicht abgewendet werden?

besteht denn eine reele chace das ich den vollen kaufpreis und zusätzlich stand kosten für das auto, welches ja noch immer in meinem Besitz ist, welches auf dem Hof meiner eltern abgestellt ist, sehe?

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Ansprüche verjähren zunächst mal erst nach 3 Jahren, beginnend am ENDE des jeweiligen Kaufjahres.

Sobald ein (Mahn)verfahren eingeleitet wurde wird diese Frist unterbrochen.

Aber für was hat man denn einen Anwalt? DER soll sich doch darum kümmern...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kaffeemeister
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke snuggles für die antwort.
ja so ungefähr hatte ich das auch im Hinterkopf..
aber sogar das amtsgericht hatte im letzten brief die verjährung genannt und nicht verneint..

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