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Autokauf im Internet

3.2.2012 | Ratgeber - Kaufrecht | 360 Aufrufe
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Internet, Gebrauchtwagenkauf, Widerrufsrecht, Gekauft wie gesehen

Autos im Internet kaufen oder verkaufen ist längst alltäglich. Beim Gebrauchtwagenkauf oder -verkauf sollte aber gerade im Internet einiges beachtet werden. Einige Fälle aus der Praxis:

Auto zweimal verkauft

Frage: Ich habe im Internet meinen Wagen angeboten. Ein Käufer zahlte 500 Euro an, ich bestätigte den Kauf per Mail. Habe das Auto jetzt für mehr Geld an einen Dritten verkauft. Kann ich den Kauf mit dem ersten widerrufen und ihm das Geld zurücküberweisen?

123recht.net: Nein. Ein Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern gegenüber Unternehmern zu. Als privater Verkäufer haben Sie kein Widerrufsrecht. Wenn Sie das Auto nicht an den ersten Käufer liefern können, kann dieser Schadensersatz geltend machen. Setzen Sie sich schnellstmöglich mit dem Käufer in Verbindung.

Auto wird zu spät abgeholt

Frage: Ich habe bei eBay mein Auto verkauft. Der Käufer hat das Auto eine Woche später als vereinbart abgeholt. Dadurch hatte ich Mehrkosten - kann ich die von dem Käufer ersetzt verlangen?

123recht.net: Wenn Sie durch die verspätete Abholung erhöhte Kosten hatten und diese auch belegen können, dann muss der Käufer Ihnen diese Kosten erstatten. Bei einem Auto können das z.B. Mietkosten für die Garage, Versicherungsprämien oder ähnliches sein.

Urteil: Gekauft wie gesehen

Bei Angeboten im Internet müssen die Produktfotos genau das zeigen, was tatsächlich zum Verkauf steht. Laut Bundesgerichtshof hat ein Auto-Käufer daher einen Anspruch auf eine Standheizung, wenn diese in den Produktfotos zu sehen war. Der Verkäufer wollte das Auto ohne Standheizung verkaufen. (BGH, Az: VIII ZR 346/09)

Wichtige Googlesuchbegriffe: Internet, Gebrauchtwagenkauf, Widerrufsrecht, Gekauft wie gesehen

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