Autokauf händler

1. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Autokauf händler

Ich kaufte vor 14 Tagen einen 9 Jährigen Wagen vom Händler.Schon nach wenigen Tagen fing dieser an zu ruckeln, wenn er warm wird und Probleme im Fahrwerk zu zeigen(starkes Ziehen nach einer Seite).
Ich wollte den Wagen in der Werkstatt wieder herrichten lassen,er ist absolut nicht fahrbereit so (meiner Meinung nach) aber der Händler meinete diese Sachen fallen nicht unter die Garantie, sondern müsste ich selber zahlen.Das sei alterstypischer Verschleiß.

Ist das so?Dann hätte ich mir ja gleich 500 oder 800 Euro sparen können und von privat kaufen könnne.
Hat er denn Recht?



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Problem nach Autokauf?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat:
Gähn!!!

Was augenkrebs damit sagen wollte:
Selbst wenn man die Suchfunktion des Forums nicht gefunden haben sollte, kann man durch lesen der anderen Beiträge zum gleichen Thema durchaus auf die Antwort kommen ...



Zitat:
Hat er denn Recht?

Mit Sicherheit ja oder eventuell auch gar nicht, womöglich sogar nur teilweise ...

Da meine Glaskugel gerade zur Routineinspektion ist, kann ich bedauerlicherweise nicht genauer beantworten.

Da wäre man also schon darauf angewiesen das einem zumindest mal die entsprechenden Schäden/schadhaften Teile genannt werden ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 01.01.2011 16:04

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,
nehme an, das der Wagen ständig nach einer Seite zieht. Dann liegt ein Fehler am Fahrwerk vor. Sturz oder Spur stimmt nicht. Das Ruckeln kann verschiedene Ursachen haben.

Wie sieht denn der Kaufvertrag aus ?
Falls einschriftlicher Vertrag vorhanden ist, ab zum Händler und nachbessern.Ist es ein Vertrags- oder Hinterhofhändler ?
Ich selbst kaufe meine Autos nur bei privat, oder beim Vertragshändler.

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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Ich habe einen Standart- Händlervertrag.Steht nichts besonderes drin.

Ich dachte,ich hätte automatisch 1 Jahr Garantie, wenn ich vom Händler kaufe? Tut mir leid, über die Suchfunktion habe ich nichts gefunden.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Zur Feststellung, ob es sich um altersbedingten Verschleiss handelt oder nicht, würde ich an Ihrer Stelle mal zu einem entsprechenden Vertragshändler gehen.
Eine Dekra-oder TÜV-Station käme hierfür auch in Frage.
Auch wenn das ein paar Euros kostet, sollte sich diese Investition m. E. lohnen, bevor Sie auf Ihren 500-800 EUR sitzenbleiben.

Falls diese verneinen, haben Sie einen Anspruch auf Mängelbeseitigung seitens des Händlers.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Das Auto hat aber 4500 Euro gekostet, da kann ich doch wenigstens erwarten das es einigermaßen in ordnung ist?
Oder nicht?
habe ich gar keine Rechte?

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Natürlich haben Sie Rechte.
Und genau um diese geltend machen zu können, empfehle ich Ihnen, sich zu informieren, ob hier Verschleiß oder nicht vorliegt.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,
finde auch erst zum TÜV oder Dekra fahren, Wagen begutachten lassen, kostet um 50 Euro. Damit dann zum Händler und auf Nachbesserung drängen, unbedingt Zeugen mitnehmen.
Für 4500 Euro erwarte ich auch ein fahrbereites Auto.
Auch ein Anruf beim Vorbesitzer kann weiterhelfen. Vielleicht war ein Unfall im Spiel.
Falls ein Unfallschaden vorliegt auf Rückabwicklung des Vertrages beharren, denn dann war es arglistige Täuschung, falls im Kaufvertrag nicht vermerkt..
Gruss
Spediteur

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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:
habe ich gar keine Rechte?

Mit Sicherheit ja oder eventuell auch gar nicht, womöglich sogar nur teilweise ...

Da meine Glaskugel gerade zur Routineinspektion ist, kann ich bedauerlicherweise nicht genauer antworten.

Da wäre man also zur genaueren Einschätzung schon tatsächlich darauf angewiesen das einem zumindest mal die entsprechenden Schäden/schadhaften Teile genannt werden ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

... ist es nicht die Hoffnung die bekanntermaßen zuletzt stirbt ?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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