Autokauf beim Fachhändler

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Autokauf beim Fachhändler

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem.
Ich habe mir am 30.09.2004 bei einem Fiat und Hyundai Händler einen 95er Golf 3 gekauft. Der Händler hat vor Übergabe des Fahrzeugs noch TÜV und AU neu gemacht. Zusätzlich hat er noch ein DEKRA-Siegel anfertigen lassen von dem Auto.
Nach dem ich das Auto am 30.09.2004 bei dem Händler abgeholt habe, ist mir bei der Fahrt nach hause bereits aufgefallen, das das Radlager vorne geräusche macht und in dem TÜV-Bericht stand das der Prüfer eine Probefahr mit dem Auto gemacht hat. Da ich den Beruf des KFZ-Mechanikers vor einiger Zeit gelernt habe bei VW, dachte ich das ich mir den Wagen (speziell die Achsen und das Fahrwerk) einmal genauer anschaue. Gesagt getan, ich bin mit dem Wagen am darauffolgendem Wochenende in die Autoselbsthilfe gefahren und habe den Wagen auf einer Hebebühne hoch genommen.
Als ich den Wagen durchgesehen habe, fiel mir auf, das die Aufhängung der Hinterachse ausgeschlagen ist und daher auch ein schwammiges Fahrgefühl und polltern zu spüren bzw. zu hören war. Nach kompletter durchsicht habe ich noch weitere Mängel festgestellt, die meines Wissens nach TÜV relevant sind.
Die fesgestellten Mängel waren: Radlager vorne hat Spiel und macht Geräusche, Hinterachsaufhängung ausgeschlagen, Airbagkontrolle ist ohne Funktion (scheint abgeklemmt), Rückleuchte ist grissen und voller Wasser und der Auspuff-Endtopf ist stark angerostet und ist innen lose (rasselgeräusche).
Nachdem ich die Liste der Mängel fertig hatte, habe ich mich mit dem Händler in Verbindung gesetzt und die Antwort des Händlers war, das ich die Mängel bitte über die mitverkaufte Gebrauchtwagengarntie abwickeln möchte, wo ich mich aber zu 60% an den Reparaturkosten beteiligen muss.
Soweit ich mich jetzt auf dieser Homepage informiert habe, steht mir bei solch relevanten Mängeln wie z.B. die Hinterachse und das Radlager eine Nachbesserung zu.
Wie sehen Sie den Fall???


von O.Müller am 11.10.2004 11:11
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Autokauf beim Fachhändler
Baujahr und Laufleistung des Golf`s ??

Sind die Mängel im Tüvbericht oder Dekrasiegel aufgeführt ??

Grundsätzlich :

Bei defekten....

Zeigt sich nach dem Kauf ein Defekt am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig. Es ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt. Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Defekt liegt daher regelmäßig n i c h t vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt.
Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen - in der Regel durch Sachverständigengutachten - , ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festgelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.
Nach neuester Rechtsprechung BGH (Az: VIII ZR 329/03) hat der Käufer allerdings darzulegen und zu beweisen, ob ein Sachmangel überhaupt vorliegt.


-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."


von krull14 am 11.10.2004 12:06
Status: Unsterblich (1035 Beiträge)
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>Autokauf beim Fachhändler
Der TÜV ist nur teure Bürokratie und keinerlei Zusage, daß an einem Auto irgendwas in Ordnung ist.

Andererseits könnte es sein, daß der Händler einige der Mängel beseitigen muß, das kommt auf die im Kaufvertrag eventuell gamachten Zusicherungen bzw. beschriebenen Mängel an.
Bei einem neun Jahre alten Auto muß nicht mehr alles neuwertig sein; es darf aber auch kein Schrott sein, außer es wurde im Kaufvertrag als solcher beschrieben.

Wenn Sie KFZ-Mechaniker sind, warum haben Sie sich dann das Auto nicht _vor_ dem Kauf genau angesehen?

Bear


von bear am 11.10.2004 13:28
Status: Unsterblich (1381 Beiträge)
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>Autokauf beim Fachhändler
Der Golf ist Baujahr 1995 und hat 132000 km gelaufen.

Als erstes möchte ich mich bedanken für die schnelle Antwort.

Ich hatte damals mit dem Händler einen Termin zu einer Probefahrt abgemacht aber als ich zu diesem Termin erschienen bin gab er mir nicht die möglichkeit einer Probefahrt. Seine Aussage war, das er an die roten Nummernschilder nicht ran kommt und ich den Wagen somit nur auf seinem kleinen Hof fahren könnte.

Zu dem Tema mit dem TÜV.
Ich war bis jetzt der Meinung, das der TÜV für die Verkehrssicherheit eines Autos zuständig ist. Nur ein solchen TÜV der die Mängel in scheinbar keinster weise fesgestellt hat ist doch echt nur Geldverschwendung. Es ist weder in dem DEKRA-Siegel noch in dem TÜV-Bericht ein Wort darüber verloren worden, das das Fahrzeug Mängel am Fahrwerk bzw. Achsen hat. Ich meine mit diesem Fahrverhalten ist es einem ungeübten Fahrer sicherlich schwer das Auto bei hoher Geschwindigkeit oder unerwarteten Bodenwellen die Kontrolle über das Auto zu behalten.
Wenn ich mein Auto beim TÜV hatte, gehe ich doch davon aus, das der Wagen in einem Verkehrssicheren Zustand befindet.
Meine Idee war schon, das ich mit dem Siegel und dem TÜV-Bericht einfach mal zu einer DEKRA Stelle in meiner Nähe fahre und den Wagen da erneut prüfen lassen soll. Ich bin der Meinung das der Wagen so kein TÜV hätte bekommen dürfen.
In dem DEKRA-Siegel wurde auch geschrieben, das z.B. die Abgasanlage in einem "gutem" Zustand ist und das bei der Probefahrt "keine" Geräusche festgestellt worden sind. Des Weiteren steht da auch drin, das die komplette Elektrik des Fahrzeugs funktiontüchtig ist aber die Airbags weiß keiner ob die funktionieren, da die kontrolle nichts anzeigt und wenn da ein Fehler wäre, würde die Kontrolle leuchten.
Vielen Dank vorab!

-- Editiert von O.Müller am 11.10.2004 13:53:16


von O.Müller am 11.10.2004 13:50
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Autokauf beim Fachhändler
Schön reingelegt worden, gelle??

Als gelernter KFZ,ler ( SIE ) muss ich sagen selber Schuld.

Alles diese Dinge gehören vorher geprüft. Sie als Fachmann hätten das wissen müssen.

Wenn das Gutachten so ist, wie Sie sagen, Auto an den Händler zurück geben und sonst Gutachter und Tüv,ler kontaktieren mit den Mängeln.
Aber ich rate, ein nettes, freundliches, aber bestimmtes Gespräch mit dem VK und die Kiste zurück geben. Sonst Anwalt.


Gruß Spezi



von Spezi am 11.10.2004 13:58
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>Autokauf beim Fachhändler
Sie können das mit der DEKRA machen und die bestätigt Ihnen vielleicht, daß das Auto dort keinen TÜV bekommen würde. Und dann?

Sie haben nichts davon, denn Sie möchten ja Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen und nicht gegen den TÜV. Der ist hauptsächlich Geldverschwendung, aber das hilft Ihnen jetzt wie gesagt nicht.

Konzentrieren Sie sich auf eventuelle Differenzen zwischen dem im Kaufvertrag festgehaltenen Zustand und dem tatsächlichen. Nur so können Sie Ansprüche geltend machen.

Viel Glück!

Bear


von bear am 11.10.2004 15:55
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