Autokauf beim Fachhändler
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe mir am 30.09.2004 bei einem Fiat und Hyundai Händler einen 95er Golf 3 gekauft. Der Händler hat vor Übergabe des Fahrzeugs noch TÜV und AU neu gemacht. Zusätzlich hat er noch ein DEKRA-Siegel anfertigen lassen von dem Auto.
Nach dem ich das Auto am 30.09.2004 bei dem Händler abgeholt habe, ist mir bei der Fahrt nach hause bereits aufgefallen, das das Radlager vorne geräusche macht und in dem TÜV-Bericht stand das der Prüfer eine Probefahr mit dem Auto gemacht hat. Da ich den Beruf des KFZ-Mechanikers vor einiger Zeit gelernt habe bei VW, dachte ich das ich mir den Wagen (speziell die Achsen und das Fahrwerk) einmal genauer anschaue. Gesagt getan, ich bin mit dem Wagen am darauffolgendem Wochenende in die Autoselbsthilfe gefahren und habe den Wagen auf einer Hebebühne hoch genommen.
Als ich den Wagen durchgesehen habe, fiel mir auf, das die Aufhängung der Hinterachse ausgeschlagen ist und daher auch ein schwammiges Fahrgefühl und polltern zu spüren bzw. zu hören war. Nach kompletter durchsicht habe ich noch weitere Mängel festgestellt, die meines Wissens nach TÜV relevant sind.
Die fesgestellten Mängel waren: Radlager vorne hat Spiel und macht Geräusche, Hinterachsaufhängung ausgeschlagen, Airbagkontrolle ist ohne Funktion (scheint abgeklemmt), Rückleuchte ist grissen und voller Wasser und der Auspuff-Endtopf ist stark angerostet und ist innen lose (rasselgeräusche).
Nachdem ich die Liste der Mängel fertig hatte, habe ich mich mit dem Händler in Verbindung gesetzt und die Antwort des Händlers war, das ich die Mängel bitte über die mitverkaufte Gebrauchtwagengarntie abwickeln möchte, wo ich mich aber zu 60% an den Reparaturkosten beteiligen muss.
Soweit ich mich jetzt auf dieser Homepage informiert habe, steht mir bei solch relevanten Mängeln wie z.B. die Hinterachse und das Radlager eine Nachbesserung zu.
Wie sehen Sie den Fall???
von O.Müller am 11.10.2004 11:11
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>Autokauf beim Fachhändler
Der TÜV ist nur teure Bürokratie und keinerlei Zusage, daß an einem Auto irgendwas in Ordnung ist.
Andererseits könnte es sein, daß der Händler einige der Mängel beseitigen muß, das kommt auf die im Kaufvertrag eventuell gamachten Zusicherungen bzw. beschriebenen Mängel an.
Bei einem neun Jahre alten Auto muß nicht mehr alles neuwertig sein; es darf aber auch kein Schrott sein, außer es wurde im Kaufvertrag als solcher beschrieben.
Wenn Sie KFZ-Mechaniker sind, warum haben Sie sich dann das Auto nicht _vor_ dem Kauf genau angesehen?
Bear
von bear am 11.10.2004 13:28
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>Autokauf beim Fachhändler
Schön reingelegt worden, gelle??
Als gelernter KFZ,ler ( SIE ) muss ich sagen selber Schuld.
Alles diese Dinge gehören vorher geprüft. Sie als Fachmann hätten das wissen müssen.
Wenn das Gutachten so ist, wie Sie sagen, Auto an den Händler zurück geben und sonst Gutachter und Tüv,ler kontaktieren mit den Mängeln.
Aber ich rate, ein nettes, freundliches, aber bestimmtes Gespräch mit dem VK und die Kiste zurück geben. Sonst Anwalt.
Gruß Spezi
von Spezi am 11.10.2004 13:58
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