Autokauf Rücktritt, Bindung?
Guten Tag,
bei mir hat sich über die letzen Monate folgende Situation abgespielt.
Bezüglich der Umweltprämie habe ich mich Anfang September dafür entschieden ein Auto zu kaufen. Die Umweltprämie war zwar eigentlich schon ausgelaufen, ein beantragen selbiger über eine Warteliste jedoch noch möglich. Um auf diese Liste zu kommen habe ich mich übereilt zu einem Autohaus aufgemacht und unter Vorbehalt der Umweltprämie einen
Kaufvertrag unterschrieben. Mitte November kam dann unverhofft tatsächlich ein Zuwendungsbescheid vom Bundesamt für Wirtschaft. Mittlerweile war ich über die Kaufentscheidung nicht mehr allzu glücklich und wollte den Kauf widerrufen. Der Händler hat jedoch umgehend - und anscheinend vom Bundesamt informiert über den Zuwendungsbescheid - die Bestellung des Neuwagens veranlasst. Auf meinen
Widerruf wurde lediglich geantwortet ich sei an den Kauf gebunden oder müsse 15% des Kaufpreises leisten um dem Kauf zu entgehen. Ich habe mich an einen Anwalt gewendet der noch eine Möglichkeit sah dem zu entkommen. Und zwar hatte der Händler den Kauf im September nicht binnen der zweiwöchigen Frist postalisch bestätigt wie es nötig ist, und somit wäre kein gültiger
Kaufvertrag zustande gekommen. Der Anwalt des Händlers hingegen argumentiert, dass die aufschiebende Bedingung der Umweltprämie diese Kaufbestätigung erst nach Eintritt der Gestattung der Umweltprämie notwendig macht. Eine Einigung hat seither nicht stattgefunden und so frage ich mich nun wie die Rechtslage wirklich ist?? Schließlich bleibt mir nichts anderes übrig als dem Händler die heftige Forderung zu gewähren oder eben mit dem Fall vor Gericht zu gehen. Doch wie würde ein Gericht wohl darüber entscheiden? Es wäre schön wenn mir hier versierte Leute die Rechtslage aus ihrer sicht schlidern könnten. Besten Dank auch schon im Voraus hierfür!
von citizenmax am 08.02.2010 13:06
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>Autokauf Rücktritt, Bindung?
Hallo zusammen, und danke für eure Antworten!
@Jennifer_A, deine verbraucherfreundliche Auslegung entspricht etwa meiner Vorstellung und Hoffnung im falle einer Gerichtsverhandlung. Oder es ist doch wie Dieter25 schreibt, d.h. die schriftliche Kaufbestätigung ist erst erforderlich nachdem die aufschiebende Bedingung der Umweltprämie eintritt.
Es liegt übrigens meinerseits keine Verwechslung mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften vor. Die 2 wöchige Frist zur schriftlichen Bestätigung des Kaufs steht so in den AGBs auf der Rückseite des Kaufvertrags des Händlers. Und dies scheint so gang und gäbe zu sein, zumindest habe ich dies nun auch schon bei einem anderen Händler gesehen und auch im Internet findet man einiges darüber. Mittlerweile habe ich im Internet auch noch etwas allgemeines bezüglich Autokäufen gefunden. Und zwar heisst es das Verbraucher nur maximal 4 Wochen an eine Neuwagenbestellung gebunden sind. Allerdings frage ich mich hier ob dies für den Zeitraum gild ab dem der Händler das Neufahrzeug beim Hersteller ordert oder ab Kaufvertrag. Oder ich werfe hier etwas durcheinander und mit der Bindung an den
Kaufvertrag ist etwas anderes gemeint.
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von citizenmax am 08.02.2010 19:03
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>Autokauf Rücktritt, Bindung?
Der Händler hätte innerhalb der 14 Tage gemäß seinen
AGB bestätigen müssen, unter dem Vorbehalt der Zuteilung der Umweltprämie. Die Bestätigung hätte eben individuell auf Ihren Vorgang bezogen formuliert werden müssen.
Allerdings kann man hier wirklich nur spekulieren. Wie ein Richter das sehen wird, steht m.M. nach 50/50.
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von GSXR#90 am 09.02.2010 19:42
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