quote:Würde ich persönlich anders sehen. Der Sinn einer solchen Bestätigung ist ja gerade, daß der K zeitnah Sicherheit darüber erhält, ob seine Bestellung nun als verbindlich anzusehen ist. Das ist aber davon unabhängig, ob die Zusage des K nun selbst noch unter einer auflösenden Bedingung steht und ob diese schon eingetreten ist oder nicht.
Der Anwalt des Händlers hingegen argumentiert, dass die aufschiebende Bedingung der Umweltprämie diese Kaufbestätigung erst nach Eintritt der Gestattung der Umweltprämie notwendig macht.
quote:Existiert darüber eine konkrete vertragliche Vereinbarung oder ist das nur deine persönliche Meinung à la "von jedem Vertrag kann man 14 Tage zurücktreten"? Deine Formulierung läßt mich fast denken, du glaubst, eine solche Regelung wäre quasi gesetzlich vorgegeben und gelte immer.
hatte der Händler den Kauf im September nicht binnen der zweiwöchigen Frist postalisch bestätigt wie es nötig ist
quote:Ersteres. Ansonsten wäre der K ja eine für ihn unbestimmbare Zeit gebunden, wenn der Händler die Bestellung beim Hersteller verzögert.
Allerdings frage ich mich hier ob dies für den Zeitraum gild ab dem der Händler das Neufahrzeug beim Hersteller ordert oder ab Kaufvertrag
quote:Man könnte jedenfalls auch dieser Meinung zuneigen, ohne daß darin sofort ein elementarer Denkfehler zu sehen wäre. Solange niemand hierzu Rechtsprechung kennt, können auch Rechtskundige hier wohl nur spekulieren, wie ein Gericht das interpretieren würde.
Oder es ist doch wie Dieter25 schreibt, d.h. die schriftliche Kaufbestätigung ist erst erforderlich nachdem die aufschiebende Bedingung der Umweltprämie eintritt.
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