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Autokauf Rücktritt, Bindung?

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Autokauf Rücktritt, Bindung?

Guten Tag,

bei mir hat sich über die letzen Monate folgende Situation abgespielt.

Bezüglich der Umweltprämie habe ich mich Anfang September dafür entschieden ein Auto zu kaufen. Die Umweltprämie war zwar eigentlich schon ausgelaufen, ein beantragen selbiger über eine Warteliste jedoch noch möglich. Um auf diese Liste zu kommen habe ich mich übereilt zu einem Autohaus aufgemacht und unter Vorbehalt der Umweltprämie einen Kaufvertrag unterschrieben. Mitte November kam dann unverhofft tatsächlich ein Zuwendungsbescheid vom Bundesamt für Wirtschaft. Mittlerweile war ich über die Kaufentscheidung nicht mehr allzu glücklich und wollte den Kauf widerrufen. Der Händler hat jedoch umgehend - und anscheinend vom Bundesamt informiert über den Zuwendungsbescheid - die Bestellung des Neuwagens veranlasst. Auf meinen Widerruf wurde lediglich geantwortet ich sei an den Kauf gebunden oder müsse 15% des Kaufpreises leisten um dem Kauf zu entgehen. Ich habe mich an einen Anwalt gewendet der noch eine Möglichkeit sah dem zu entkommen. Und zwar hatte der Händler den Kauf im September nicht binnen der zweiwöchigen Frist postalisch bestätigt wie es nötig ist, und somit wäre kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Der Anwalt des Händlers hingegen argumentiert, dass die aufschiebende Bedingung der Umweltprämie diese Kaufbestätigung erst nach Eintritt der Gestattung der Umweltprämie notwendig macht. Eine Einigung hat seither nicht stattgefunden und so frage ich mich nun wie die Rechtslage wirklich ist?? Schließlich bleibt mir nichts anderes übrig als dem Händler die heftige Forderung zu gewähren oder eben mit dem Fall vor Gericht zu gehen. Doch wie würde ein Gericht wohl darüber entscheiden? Es wäre schön wenn mir hier versierte Leute die Rechtslage aus ihrer sicht schlidern könnten. Besten Dank auch schon im Voraus hierfür!


von citizenmax am 08.02.2010 13:06
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>Autokauf Rücktritt, Bindung?
quote:
Der Anwalt des Händlers hingegen argumentiert, dass die aufschiebende Bedingung der Umweltprämie diese Kaufbestätigung erst nach Eintritt der Gestattung der Umweltprämie notwendig macht.

Würde ich persönlich anders sehen. Der Sinn einer solchen Bestätigung ist ja gerade, daß der K zeitnah Sicherheit darüber erhält, ob seine Bestellung nun als verbindlich anzusehen ist. Das ist aber davon unabhängig, ob die Zusage des K nun selbst noch unter einer auflösenden Bedingung steht und ob diese schon eingetreten ist oder nicht.

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von Jennifer_A am 08.02.2010 14:51
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>Autokauf Rücktritt, Bindung?
Wenn nach dem Sachverhalt der Kaufvertrag unter der Bedingung abgeschlossen wurde, daß seine Wirkung erst mit der Bewilligung der Umweltprämie eintritt, dann müßte er eigentlich rechtswirksam abgeschlossen worden sein.

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von Dieter25 am 08.02.2010 17:19
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>Autokauf Rücktritt, Bindung?
quote:
hatte der Händler den Kauf im September nicht binnen der zweiwöchigen Frist postalisch bestätigt wie es nötig ist

Existiert darüber eine konkrete vertragliche Vereinbarung oder ist das nur deine persönliche Meinung à la "von jedem Vertrag kann man 14 Tage zurücktreten"? Deine Formulierung läßt mich fast denken, du glaubst, eine solche Regelung wäre quasi gesetzlich vorgegeben und gelte immer.

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von Jennifer_A am 08.02.2010 17:36
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>Autokauf Rücktritt, Bindung?
Hallo zusammen, und danke für eure Antworten!

@Jennifer_A, deine verbraucherfreundliche Auslegung entspricht etwa meiner Vorstellung und Hoffnung im falle einer Gerichtsverhandlung. Oder es ist doch wie Dieter25 schreibt, d.h. die schriftliche Kaufbestätigung ist erst erforderlich nachdem die aufschiebende Bedingung der Umweltprämie eintritt.
Es liegt übrigens meinerseits keine Verwechslung mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften vor. Die 2 wöchige Frist zur schriftlichen Bestätigung des Kaufs steht so in den AGBs auf der Rückseite des Kaufvertrags des Händlers. Und dies scheint so gang und gäbe zu sein, zumindest habe ich dies nun auch schon bei einem anderen Händler gesehen und auch im Internet findet man einiges darüber. Mittlerweile habe ich im Internet auch noch etwas allgemeines bezüglich Autokäufen gefunden. Und zwar heisst es das Verbraucher nur maximal 4 Wochen an eine Neuwagenbestellung gebunden sind. Allerdings frage ich mich hier ob dies für den Zeitraum gild ab dem der Händler das Neufahrzeug beim Hersteller ordert oder ab Kaufvertrag. Oder ich werfe hier etwas durcheinander und mit der Bindung an den Kaufvertrag ist etwas anderes gemeint.

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von citizenmax am 08.02.2010 19:03
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>Autokauf Rücktritt, Bindung?
quote:
Allerdings frage ich mich hier ob dies für den Zeitraum gild ab dem der Händler das Neufahrzeug beim Hersteller ordert oder ab Kaufvertrag

Ersteres. Ansonsten wäre der K ja eine für ihn unbestimmbare Zeit gebunden, wenn der Händler die Bestellung beim Hersteller verzögert.

quote:
Oder es ist doch wie Dieter25 schreibt, d.h. die schriftliche Kaufbestätigung ist erst erforderlich nachdem die aufschiebende Bedingung der Umweltprämie eintritt.

Man könnte jedenfalls auch dieser Meinung zuneigen, ohne daß darin sofort ein elementarer Denkfehler zu sehen wäre. Solange niemand hierzu Rechtsprechung kennt, können auch Rechtskundige hier wohl nur spekulieren, wie ein Gericht das interpretieren würde.
Ich bleibe aber dabei, daß die 14 Tage Bestätigungsfrist IMO ab Vertragsschluß zählen - und geschlossen wurde der Vertrag ganz zu Anfang, auch wenn er noch unter einer auflösenden Bedingung seitens des K ("es gibt keine Umweltprämie" ) steht. Die andere Interpretation würde bedeuten, daß der Vertrag erst mit Eintritt des Vorbehaltsereignisses wirklich geschlossen ist, was so nicht zu verargumentieren wäre. (Ansonsten könnte bei einem Vertrag, den nur eine Seite mit auflösender Bedingung geschlossen hat, die andere trotzdem vor Eintritt der Bedingung jederzeit zurücktreten, denn wenn dann "noch" kein Vertrag besteht, kann er auch nicht gebrochen werden; dem ist aber nicht so - so meine Logik.)

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von Jennifer_A am 09.02.2010 12:39
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>Autokauf Rücktritt, Bindung?
Der Händler hätte innerhalb der 14 Tage gemäß seinen AGB bestätigen müssen, unter dem Vorbehalt der Zuteilung der Umweltprämie. Die Bestätigung hätte eben individuell auf Ihren Vorgang bezogen formuliert werden müssen.

Allerdings kann man hier wirklich nur spekulieren. Wie ein Richter das sehen wird, steht m.M. nach 50/50.

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von GSXR#90 am 09.02.2010 19:42
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>Autokauf Rücktritt, Bindung?
>Und zwar hatte der Händler den Kauf im September nicht binnen der zweiwöchigen Frist postalisch bestätigt wie es nötig ist,

Ist nicht das sog. Kaufm. Bestätigungsschreiben etwa nur nach einer Absprache hinsichtlich eines formlos (mündlich) zustande gekommenen Vertrages erforderlich, um für beide Vertragspartner über den Inhalt des Vertrages Klarheit zu schaffen oder Zweifel auszuräumen?.

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von Dieter25 am 10.02.2010 11:25
Status: Unsterblich (2206 Beiträge)
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