Autokauf - Motorschaden

26. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kaffeemeister
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)
Autokauf - Motorschaden

Hallo!
Diese Geschichte ist mittlerweile schon Ein Jahr her. Ich habe ein Auto gekauft, von einem Händler und dieses Extra mit einem KfZ Mechaniker besichtigt um nicht, wiedermal, nach ein autokauf auf die Nas zu fallen. Das Auto war in soweit in ordnung und ich habe den Kauf in Bar, aber mit Kaufvertrag getätigt.nach ca. 3 Wochen bin ich mit dem Auto auf der Strecke geblieben, wegen Motorschaden. Ich habe dieses sofort bei dem Verkäufer gerügt. dieser sagt, er habe mir keine Garantie gegeben. Ich erzählte ihm davon, dass er mir eine gewisse Gewährleistungspflicht von einem Jahr gäbe auch bei Gebrauchtwagen. Diese kann er zwar ausdrücklich ausschließen, aber dieses hat er nicht gemacht. Er meinte: "Was gehen ihn denn Deutsche gesetze an" (Zitat).
Das ende des liedes war, das ich zu meinem Anwalt gegangen bin. Dieses Verfahren zieht sich mittlerweile seit einem Jahr hin, und es geht nicht voran. Das Auto steht bei meinen Eltern auf dem Hof, welches dort auch sehr stört.
Wäre es möglich die Dauer des Verfahren ein wenig zu pushen, mein Vater hat mir mittlerweile eine Rechnung für den Stellplatz geschrieben, und .. kurz nachdem der Motorschaden war, hat mich eine Zeitarbeitsfirma angerufen und wollte mir zu einem Job vermitteln. Dieses ging dann leider nicht, da ich kein Auto mehr besessen habe.
Kann ich die Rechnung meines Vaters und eine Bescheinigung der Zeitarbeitsfirma auch vor gericht, wenn es Irgendwann mal dazukommen sollte, geltend machen?

Für eure Bemühungen im Voraus Danke

Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Bitte weiter träumen, Kaffeemeister.;););)

Gruß Spezi

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dayline
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 73x hilfreich)

Das kann alles noch dauern!Habe das gleich problem!
Und hoffe nicht zuviel vom Gerichtstermin! Warte jetzt seit einer Woche auf das Urteil und wie es aussieht habe ich den kürzeren gezogen!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

*lol* Sie wollen ernsthaft aus dem Verlauf Ihres Falles auf die Erfolgsaussichten eines ganz anderen Falles Rückschlüsse ziehen? Willkommen in der Realität, bester Dayline.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kaffeemeister
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)

Mein Vater, bei dem das Defekte auto seit nunmehr auf dem Hof steht hat sich bei meinem Anwalt nach dem Verbleib erkundigt. Das unternehmen, bzw. der Autohändler reagiert nichtmehr auf seine Brierfe und diese kommen als Unzustellbar wieder zurück. Aber an die gleiche Firmenadresse wurde der Brief gesendet, mit dem der Händler mir dann das Angebot unterbreitete für 350 € das Auto zurückzunehmen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rnic
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

du bist ja nicht verpflichtet, das auto eine ewigkeit zu beherbergen, sondern kannst es auch verkaufen und den differenzbetrag geltend machen. zu rücknahme hatte er ja ausreichend zeit. spricht das mal mit deinem anwalt ab.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

Wenn Du das Fahrzeug bei einem Händler gekauft hast muss er ein Jahr Gewährleistung übernehmen, wobei ich sagen muss, das nach einem halben die Beweisumkehrlast in kraft tritt, heißt auf der Deutsch, der Händler muss im ersten halben Jahr beweisen, das der Schaden vor kauf nicht vorlag und im zweiten Halbjahr muss der Käufer beweisen, das der Schaden vor Kauf schon vorgelegen hat.
Jetzt ahst Du nach drei Wochen einen Motorschaden des Kaufes gehabt, durch was ist der gekommen?
In der Regel liegt ein Schaden im Motor schon länger vor. Deswegen liegt bei diesen Fhzg bis 4000€ immer ein großes Risiko beim Händler.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wenn der händler sagt, ihn gingen die deutschen gesetzt nichts an - hast du denn im ausland gekauft???
ansonsten sollte die gewährleistung das problem nicht sein.

1x Hilfreiche Antwort

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