Autokauf HILFE - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

1. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Edlothia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)
Autokauf HILFE - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Hallo zusammen,

vor einigen Wochen habe ich ein Auto von Privat gekauft, BJ 2003 mit 195 000km, Kaufpreis 2140 Euro.
Im Kaufvertrag wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Das Auto machte an sich einen guten Eindruck und der Verkäufer versicherte mir mehrfach im Verkaufsgespräch, dass zB der Kettenspanner des Motors erneuert wurde, und bei der Reparatur die Steuerkette des Motors begutachtet wurde und dort keine Mängel vorhanden sind. Dies war mir beim Kauf des Autos sehr wichtig.
Ebenso erklärte er, dass er eine Klimaanlagenwartung hat durchführen lassen, mit Erneuerung der Kühlflüssigkeit, Funktionstest usw usw usw..

Ich bin das Auto nun ca 500km gefahren, auffällig ist, dass der Wagen eine verminderte Leistung hat (Notlaufprogramm, ca. 70 PS anstelle 115PS), der Leerlauf läuft unrund und der Motor geht ab und zu aus.
Ich habe den Wagen in eine Werkstatt gefahren, diese sagte nun, dass die Steuerkette komplett gewechselt werden muss, Gleitschienen sind (schon längere Zeit) gebrochen. (Wechsel ca 1300 Eur).
Ebenso ist Luft im Kühlkreislauf, die wohl hineingekrochen ist als der Verkäufer einen Schlauch gewechselt hat. Er hat den Kühlkreislauf anschließend nicht entlüftet und dies kann sehr schädlich für den Motor sein.

Der Verkäufer ist KFZ Mechaniker bei Mercedes, besitzt also die nötige Fachkenntnis!

Ebenso fiel mir bei einer Fahrt auf, dass die Klimaanlage ohne Funktion ist (Reparatur ebenso 1000 Eur aufwärts).

Ich weiß, dass ein Privatverkäufer für Schäden nicht haften muss.
Jedoch liegt mir schwer im Magen, dass er im Verkaufsgespräch (und auch bei späteren Telefongesprächen nach dem Kauf) immer wieder beteuerte, dass alles untersucht und für funktionsfähig befunden wurde. Das ist nämlich schlichtweg eine Lüge.

Ich würde mich freuen wenn Sie mir einen Rat geben könnten,
Das Auto ist momentan nicht fahrbar, da man befürchtet dass aufgrund der Luft im Kühlsystem der Motor überhitzt. Ebenso kann die Steuerkette komplett überspringen, danach ist der Motor hin.

Der Verkäufer hat mir einen Totalschaden verkauft.
Ich nehme an dass er genau von den Schäden wusste (da er ja beteuert die Steuerkette sei kontrolliert worden) und das Auto deswegen schnell loswerden wollte.

Liebe Grüße,

Edlothia

PS:
Also entweder hat er im Verkaufsgespräch gelogen, und die Kette wurde nicht überprüft, somit weiß er auch nichts von dem Schaden, hat uns aber zugesichert, dass es kontrolliert wurde.
ODER
Es wurde kontrolliert und der Schaden ist aufgefallen.
In beiden Möglichkeiten sollte er eigentlich die A*-Karte gezogen haben oder sehe ich das falsch?
Gleiches mit der Klimaanlage:
Entweder sie wurde gewartet, somit ist aufgefallen dass sie defekt ist
ODER
das mit der Wartung war eine Lüge - somit hat er uns eine Eigenschaft des Wagens zugesichert, die offensichtlich nicht vorhanden ist.

-- Editier von Edlothia am 01.04.2015 15:53

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat:
ch nehme an dass er genau von den Schäden wusste

Kannst du das nachweisen? Wenn nicht: Pech gehabt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Im Kaufvertrag wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.


Dann müßte der K dem VK nachweisen, daß der Mangel

(a) bei Übergabe vorhanden und
(b) dem VK bekannt und
(c) arglistig verschwiegen

war.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Edlothia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat:ch nehme an dass er genau von den Schäden wusste
Kannst du das nachweisen? Wenn nicht: Pech gehabt.


Siehe letzte Passage:

"Also entweder hat er im Verkaufsgespräch gelogen, und die Kette wurde nicht überprüft, somit weiß er auch nichts von dem Schaden, hat uns aber zugesichert, dass es kontrolliert wurde.
ODER
Es wurde kontrolliert und der Schaden ist aufgefallen.
In beiden Möglichkeiten sollte er eigentlich die A*-Karte gezogen haben oder sehe ich das falsch?
Gleiches mit der Klimaanlage:
Entweder sie wurde gewartet, somit ist aufgefallen dass sie defekt ist
ODER
das mit der Wartung war eine Lüge - somit hat er uns eine Eigenschaft des Wagens zugesichert, die offensichtlich nicht vorhanden ist."


Reicht für das Verkaufsgespräch ein Zeuge oder muss man diese Aussagen schriftlich haben?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Edlothia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Zitat:Im Kaufvertrag wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Dann müßte der K dem VK nachweisen, daß der Mangel
(a) bei Übergabe vorhanden und
(b) dem VK bekannt und
(c) arglistig verschwiegen
war.


Er hat im Verkaufsgespräch und danach mehrfach Dinge zugesichert die nicht vorhanden sind. (Funktionierende Klimaanlage, überprüfte, einwandfrei laufende Steuerkette), dies ist durch Zeugen belegbar.

Er hat über die Mängel nicht geschwiegen sondern explizit behauptet es wäre überprüft und für funktionsfähig erklärt worden! Das ist es ja was mich so wurmt, es ist schlichtweg eine Lüge.

Er kann doch nicht behaupten alles sei überprüft und gewartet worden, wenn der Schaden aber zum Verkaufszeitpunkt schon bestanden hat und damit dann ungeschoren davon kommen?

-- Editiert von Edlothia am 01.04.2015 16:16

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Nochmal die Frage, aber diesmal päziser:
Kannst du NACHWEISEN, dass euch der Verkäufer belogen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat?

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Edlothia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Nochmal die Frage, aber diesmal päziser:
Kannst du NACHWEISEN, dass euch der Verkäufer belogen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat?


Was wäre denn ein juristisch korrekter Nachweis?
Zeugen die beim Verkaufsgespräch dabei waren gibt es,
in Whatsapp kann er es mir auch nochmal bestätigen, dann habe ich Screenshots.

Unangekündigt Telefongespräche aufzeichnen darf man ja leider nicht, sonst hätte ich genug Nachweise sammeln können... :)

-- Editiert von Edlothia am 01.04.2015 16:19

2x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von KarinD123):
Ein Wissen setzt Vorsatz voraus, dass heißt der Täter muss das zumindest billigend in Kauf nehmen, wenn er selbst aber nicht wirklich damit rechnen musste,


Dem halte ich entgegen, dass der Verkäufer vom Fach war und mindestens hätte merken müssen, dass das Auto nur mit verminderter Leistung läuft. Das ist jedem ausgebildeten KFZ-Mechaniker zu unterstellen. Dies hätte man festhalten müssen. Daraus lässt sich schließen, dass er hätte wissen können, wo der Fehler liegt.

Das einfache Verschweigen dieses Umstandes wider besseren Wissens würde hier zur arglistigen Täuschung ausreichen.

Falls es ein BMW war, hätte ich ihn nicht für diesen Preis gekauft bei dieser Motorleistung. Diesel abweichend.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Glucke
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von KarinD123):
Du musst also ein "Wissen und Wollen" nachweisen


Wie kann das vom Grundsatz her überhaupt nachgewiesen werden?
Welche Beweismöglichkeiten hat der Käufer, der hier gutgläubig den Kauf eingegangen ist, und unter dem Eindruck, dass der VK ja technisch versiert ist?

Signatur:

Hätten wir eine klare Sicht der Dinge, so würden wir Ursachen für das Glück schaffen, das wir uns wü

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Edlothia):
Zeugen die beim Verkaufsgespräch dabei waren gibt es,
in Whatsapp kann er es mir auch nochmal bestätigen, dann habe ich Screenshots.
Wenn du es versuchen willst, dann tu dies und berichte ausführlich über deine Vorgehensweise sowie deren Erfolge und Misserfolge

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Udo Hermann
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

So einen ähnlichen Fall hat ein bekannter von
mir. Gehabt.
Das Auto ist ein Jeep cherokee
Steuergerät defekt und Klima.
In 3. Instanz hat er verloren!
Ohne Rechtschutz.....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Glucke):
Wie kann das vom Grundsatz her überhaupt nachgewiesen werden?
Welche Beweismöglichkeiten hat der Käufer,

Er kann z.B. versuchen die Fahrzeughistorie verfolgen und daraus etwas ableiten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sofiechristin
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von KarinD123):
Ich würde sagen, dass das ein Fall für ein Anwalt ist, allgemein gilt folgendes : Ein Richter muss einen Zeugen nicht glauben, ist die Sache strittig, so muss du beweisen, dass es Arglist war.


wird er, wenn es noch mehr solcher Kunden gibt. Also auf die Lauer legen.
Es gibt doch sicher noch mehr Käufer in diesem Laden.

Zitat (von Harry van Sell):
Er kann z.B. versuchen die Fahrzeughistorie verfolgen und daraus etwas ableiten..

Das wird ihm aber nichts nützen.
Da muss ein Gutachter her.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sofiechristin
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Edlothia):
Also entweder hat er im Verkaufsgespräch gelogen, und die Kette wurde nicht überprüft, somit weiß er auch nichts von dem Schaden, hat uns aber zugesichert, dass es kontrolliert wurde.
ODER
Es wurde kontrolliert und der Schaden ist aufgefallen.
In beiden Möglichkeiten sollte er eigentlich die A*-Karte gezogen haben oder sehe ich das falsch?
Gleiches mit der Klimaanlage:
Entweder sie wurde gewartet, somit ist aufgefallen dass sie defekt ist
ODER
das mit der Wartung war eine Lüge - somit hat er uns eine Eigenschaft des Wagens zugesichert, die offensichtlich nicht vorhanden ist.


und was hat es nun im nachhinein genützt?
Das muss ja dann eine Komplettanlage sein... die Klima-Anlage, oder die Bezeichnung ist falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Edlothia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für eure Ratschläge.
Der Verkäufer hat das Auto genervt zurück genommen und den Kaufpreis erstattet. Es hat sich also geklärt.
Ich schließe das Thema hiermit :)

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.231 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.