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Autokauf - Verbindliche Bestellung

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Autokauf - Verbindliche Bestellung

Hallo,

ich habe bei einem Autohändler einen Gebrauchtwagen gesehen und eine "verbindliche Bestellung" unterschrieben die, wenn der Käufer nicht innerhalb zehn Tagen zurücktritt oder der Verkäufer nicht schriftlich bestätigt, dass dieser Vertrag zustande kommen wird, in Kraft tritt.
Ich bin einen Tag nach Unterzeichnung zurückgetreten. Nun verlangt der Händler 10% der Kaufsumme als Storno. Frage nun: muss ich das bezahlen?
Liebe Grüße

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"Chris"


von Toffi am 14.07.2003 16:24
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>Autokauf - Verbindliche Bestellung
hallo chris,
hast du auf deine Frage eine Antwort bekommen, und wenn ja , welche ?

Gruss

Peter


von Peter2606 am 25.04.2004 23:44
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Autokauf - Verbindliche Bestellung
Hallo,
auf neueren VK Formularen ist ein Feld vorgesehen, in dem der Verkäufer bereits den Verkauf bestätigt.
Wörtlich steht bei unseren Verträgen, unten links : HIERMIT BESTÄTIGEN WIR DIE ANNAHME DER BESTELLUNG, gemäß Abschnitt I usw.
wenn der Verkäufer hier unterschrieben hat und evtl. einen Stempel drin hat, ist der Kauf besiegelt. Abstandssumme sind 10 % vom Verkaufspreis.
Also, nichts bestellen, was man auch nicht wirklich kaufen will.! ! !

Gruß Spezi


von Spezi am 26.04.2004 12:24
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>Autokauf - Verbindliche Bestellung
Nur mal aus Neugier: ist das zulässig?
Dem K wird doch bei der Unterschrift suggeriert, daß er zumindest noch eine gewisse Rücktrittsfrist hat.
Wenn diese schon bei Abschluß nicht mehr gegeben ist, könnte darin doch eine Irreführung gesehen werden.

Abgesehen davon daß der Händler den Zusatz (Bestellungsannahmebestätigung) natürlich jederzeit nachträglich unter den Vertrag setzen kann, so wie ich das hier verstehe...


von Mareike123 am 26.04.2004 14:18
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>Autokauf - Verbindliche Bestellung
Danke für die Antworten. Hatte da wohl Glück im Unglück. Da ich einen Zeugen dabei hatte konnte ich nachweisen, dass der Verkäufer auf meine zweimalige Nachfrage, ob ich noch zurücktreten könne mit "Ja" geantwortet hat.
Der Autohändler hat mir zwar dann noch schriftlich mit dem Anwalt gedroht, habe aber seit 6 Monaten, nachdem ich geantwortet habe und auf meinen Zeugen verwiesen habe, nie wieder was gehört.


von Toffi am 26.04.2004 18:42
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Autokauf - Verbindliche Bestellung
@ Mareike:
Es sind sicher Vertragsfeste Verträge eines Nahmhaften Anbieters solcher Formulare.
Es ist unten ein recht großes Feld vorgesehen für diesen Zweck. Unterschrift des Verkäufers und der Stempel bescheinigen dieses.
Das Orginal des Vertrages bekommt der Kunde ja ausgehändigt. Eine Manipulation nachträglich ist dann ja ausgeschlossen.
Ist doch klar, wenn man ein Auto verkauft hat, will man ja auch sicher gehen, dass man weiteren Kunden absagen kann und nicht 3 Leute wegschickt, um sich nach Tagen eine Absage zu holen.
Oft wird ja auch umgehend ausgeliefert, d.h. Vollmacht, Pers.Ausweis und das Auto wird umgehend zugelassen und ausgeliefert.
Dann ist der Rücktritt eh nicht mehr möglich.
Wir machen aber schon länger keine Bestellungen mehr, sondern machen einen Kaufvertrag mit dem Käufer.
Das mit den Bestellungen ist eh eine Unsitte. Entweder will man was kaufen oder nicht. Überlegen muss man halt vorher.
Außerdem sagt aber schon : VERBINDLICHE !! Bestellung einiges aus.
Sonst könnte man es Unverbindliche Bestellung nennen.


Gruß Spezi


-- Editiert von Spezi am 27.04.2004 11:09:50


von Spezi am 27.04.2004 10:59
Status: Unsterblich (1319 Beiträge)
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