>Autokauf - Rücktritt vom mündlichen Kaufvertrag möglich???
hallo,
was für einen Schadensersatz ? ? ? ? ?
Mündlich oder Tel. Kaufabsichten sind i.d.R. nur dann was wert, wenn beide Parteien dann auch den Kauf abgeschlossen haben.
Das sollte dann immer schriftlich geschehen.
Was heißt schon Zeuge des Telefonats??
Haben Sie den anderen Gesprächspartner mitgehört?? oder nur die eine Seite??
Wenn Sie über Lautsprecher ect. mitgehört haben sollten, haben Sie das sicher nicht dem Verkäufer VORHER mitgeteilt??
sodass dies nicht vor Gericht gelten wird.
Es ist eh nicht erlaubt, Tel. gespräche mitzuhören oder aufzuzeichnen, ohne das dem gegenüber vorher mitzuteilen.
Also vergessen Sie es. Kaufen Sie sich ein anderes Auto, machen Sie einen Besicht. termin und dann nur mit Schriftl. Vertrag kaufen.
Gruß Spezi
von Spezi am 19.04.2004 10:09
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