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Autokauf - Rücktritt vom mündlichen Kaufvertrag möglich???

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Autokauf - Rücktritt vom mündlichen Kaufvertrag möglich???

Hallo,

ist es möglich, von einem mündlichen/telefonischen Kaufvertrag zurückzutreten?
Meiner Freundin wurde von einer Privatperson ein Auto versprochen und ich war Zeuge des Telefonats.
Der Verkäufer hat es aber zwischenzeitlich an einen Dritten verkauft.

Ist dies überhaupt rechtens?

Kann man in diesem Fall Schadenersatz zu fordern???


Danke vorab!!!



von Andreas Kessing am 19.04.2004 03:08
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Autokauf - Rücktritt vom mündlichen Kaufvertrag möglich???
hallo,
was für einen Schadensersatz ? ? ? ? ?

Mündlich oder Tel. Kaufabsichten sind i.d.R. nur dann was wert, wenn beide Parteien dann auch den Kauf abgeschlossen haben.
Das sollte dann immer schriftlich geschehen.
Was heißt schon Zeuge des Telefonats??
Haben Sie den anderen Gesprächspartner mitgehört?? oder nur die eine Seite??
Wenn Sie über Lautsprecher ect. mitgehört haben sollten, haben Sie das sicher nicht dem Verkäufer VORHER mitgeteilt??
sodass dies nicht vor Gericht gelten wird.
Es ist eh nicht erlaubt, Tel. gespräche mitzuhören oder aufzuzeichnen, ohne das dem gegenüber vorher mitzuteilen.
Also vergessen Sie es. Kaufen Sie sich ein anderes Auto, machen Sie einen Besicht. termin und dann nur mit Schriftl. Vertrag kaufen.

Gruß Spezi


von Spezi am 19.04.2004 10:09
Status: Unsterblich (1319 Beiträge)
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