Hallo!
Ich kaufte im März 2015 in einem namhaften Autohaus einen Neuwagen mit 7 Jahren Garantie. Das Service- und Garantieheft wurde von mir mit dem Kaufdatum unterschrieben.
Nach 2 Jahren / ~30.000km lies ich im gleichen Autohaus den TÜV erneuern und eine Inspektion durchführen. Dabei teilte mir ein Servicemitarbeiter mit, dass ich im Januar 2016 bereits zur Inspektion hätte kommen müssen und ich durch das Versäumnis damit den Gewährleistungsanspruch (sprich die Garantie) auf das ganze Fahrzeug verloren hätte.
Auf meine Frage hin, wie das sein kann, meinte er, dass sich das nach Erstzulassung richtet, die im Januar 2014 gewesen sei.
Das Serviceheft war aber komplett leer und "jungfräulich". Selbst nach der erfolgten Inspektion wurde nichts eingetragen. Erst durch meinen Hinweis, wurde das nachgeholt. Auch die 12-monatigen "Karosserieinspektionen" wurden entweder nicht durchgeführt oder nicht eingetragen, denn hier hätte bereits ein Eintrag vom Januar 2015 im Serviceheft zu finden sein müssen. War aber nichts. Komplett leer.
Auf meine weitere Frage hin, warum mich niemand darüber informiert hat, meinte der Servicemitarbeiter, dass sie das nicht tun müssten, angeblich aber jährlich automatisch Erinnerungen verschickt werden. Ich kann mich jedoch nicht erinnern, jemals so eine Erinnerung erhalten zu haben. Die letzte Mitteilung, die ich von dem Autohaus erhielt, war eine Einladung zu einem Grillfest.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
1) Ab wann gilt die Gewährleistung? Ab Kaufdatum oder ab Erstzulassung?
2) Wie sieht es hier mit der ausgebliebenen Erinnerung seitens des Autohauses aus? Kann ich da jemanden haftbar machen?
3) Wie sieht es mit den ausgebliebenen bzw. nicht eingetragenen Karosserieinspektionen aus, die das Autohaus im Januar 2015 hätte durchführen müssen, wenn es denn tatsächlich nach Erstzulassungsdatum geht?
Vielen Dank!
Autohaus meint, ich hätte Gewährleistungsanspruch verloren
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Zitat1) Ab wann gilt die Gewährleistung? Ab Kaufdatum oder ab Erstzulassung? :
Ab Kauf und Überlassung des Fahrzeuges.
Zitat2) Wie sieht es hier mit der ausgebliebenen Erinnerung seitens des Autohauses aus? Kann ich da jemanden haftbar machen? :
Nein, es gibt schlicht keine Verpflichtung dich zu erinnern.
Zitat3) Wie sieht es mit den ausgebliebenen bzw. nicht eingetragenen Karosserieinspektionen aus, die das Autohaus im Januar 2015 hätte durchführen müssen, wenn es denn tatsächlich nach Erstzulassungsdatum geht? :
Was wurde beauftragt bzw. was ist dazu vereinbart?
gruß charly
Normalerweise gibt es Garantiebedingungen.... Was steht denn da drin?
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Moin,
es klingt so, als hättest du ein Fahrzeug mit Tageszulassung gekauft.
Die Neuwagengarantie beginnt auch bei diesen mit dem Tag der Erstzulassung (Tageszulassung).
Für die Einhaltung deiner Inspektionsintervalle bist du leider selbst verantwortlich.
Hallo,
Falsch!!!!!!!!!! Gewährleisstung und Garantie sind etwas bsolut unterschiedliches, bitte nie wieder als ein und das Selbe benennen!!!!!Zitat:Gewährleistungsanspruch (sprich die Garantie)
Gewährleisstung ist gesetzlich geregelt!!! Gewährleisstung gilt immer ab kauf! Aus der gesetzlichen Gewährleisstung bist du auch schon raus!
Garantie ist eine rein freiwillige Angelegenheit des Herstellers und dieser kann die Bedingungen dafür frei wählen, so wie er will!!! Die Garantie läuft ab Tag des ersten Kaufes.
Nein! Wenn die was machen, schön, dan ist es ein kostenfreier Service den die nichtmal machen müssten, du musst selber dran denken.Zitat:2) Wie sieht es hier mit der ausgebliebenen Erinnerung seitens des Autohauses aus? Kann ich da jemanden haftbar machen?
Hast du selbige denn in Auftrag gegeben? Wenn ja, dann ist das doch bestimmt auf einer Rechnung aufgeführt, dan sollte es kein Problem sein. Diese Inspektion ist auch kostenpflichtig einfach so von sich aus ohne Auftrag machen die das nicht...Zitat:3) Wie sieht es mit den ausgebliebenen bzw. nicht eingetragenen Karosserieinspektionen aus, die das Autohaus im Januar 2015 hätte durchführen müssen, wenn es denn tatsächlich nach Erstzulassungsdatum geht?
Zitat2) Wie sieht es hier mit der ausgebliebenen Erinnerung seitens des Autohauses aus? Kann ich da jemanden haftbar machen? :
War denn mit der Werkstatt irgendwas in der Richtung vertraglich vereinbart?
In der Regel ist der Eigentümer bzw. der Halter dazu verpflichtet sich selbst um die Instandhaltung/Wartung des Kfz zu kümmern.
Zitat3) Wie sieht es mit den ausgebliebenen bzw. nicht eingetragenen Karosserieinspektionen aus, die das Autohaus im Januar 2015 hätte durchführen müssen, :
Warum hätte das Autohaus diese im Januar 2015 durchführen müssen?
Da die anderen Eintragungen auch fehlen, hätte die Eintragung irgendwas relevantes bewirkt?
Sind durch die ausgebliebenen Karosserieinspektionen Schäden entstanden?
Hallo,
irgendetwas passt hier nicht zusammen. Einerseits soll es ein Neuwagen gewesen sein, andererseits war er aber bereits 14 Monate zugelassen.
Ein Neuwagen ist überhaupt nicht zugelassen, der Käufer ist der erste Halter (1. Hand), alles andere sind Tageszulassungen oder sogar Vorführfahrzeuge.
Was steht denn diesbezüglich im Vertrag?
Stefan
ZitatWie sieht es hier mit der ausgebliebenen Erinnerung seitens des Autohauses aus? Kann ich da jemanden haftbar machen? :
In der Regel kümmert man sich selbst um die Termine, Zusicherungen das man erinnert wird, sind meist nicht Bestandteil eines Vertrages.
Vielen Dank für eure Antworten!
ZitatWar denn mit der Werkstatt irgendwas in der Richtung vertraglich vereinbart? :
In der Regel ist der Eigentümer bzw. der Halter dazu verpflichtet sich selbst um die Instandhaltung/Wartung des Kfz zu kümmern.
Ja, es wurde eine Benachrichtigung vereinbart. Als ich den Servicemitarbeiter fragte, warum man mich nicht benachrichtigt hat, meinte er, dass ich denen vielleicht nicht die Erlaubnis gegeben habe. Als wir dann jedoch in den Unterlagen nachgeschaut haben, wurde festgestellt, dass ich einer Benachrichtigung zugestimmt habe. Darauf hin meinte er jedoch eben, dass die Benachrichtigungen automatisiert verschickt werden und ich also etwas erhalten haben muss. Das kann ich aber so nicht bestätigen. Wie gesagt, die einzige Benachrichtigung an die ich mich erinnern kann war die Einladung zu einem Grillfest.
ZitatWarum hätte das Autohaus diese im Januar 2015 durchführen müssen? :
Da die anderen Eintragungen auch fehlen, hätte die Eintragung irgendwas relevantes bewirkt?
Sind durch die ausgebliebenen Karosserieinspektionen Schäden entstanden?
Weil laut dem Servicemitarbeiter die Garantiebedingungen unter anderem sind, dass man die Serviceintervalle einhält. Mein Auto hat einen 24 Monats- bzw. 30.000km-Intervall. Im Serviceheft sind jedoch Felder für "Karosserieinspektionen" aller 12 Monate vorgesehen. Daher gehe ich davon aus, dass wenn das Auto bereits seit Januar 2014 die Erstzulassung hatte, hier das Autohaus im Januar 2015 selbständig eine solche Inspektion hätte durchführen und eintragen müssen.
Zitatirgendetwas passt hier nicht zusammen. Einerseits soll es ein Neuwagen gewesen sein, andererseits war er aber bereits 14 Monate zugelassen. :
Ein Neuwagen ist überhaupt nicht zugelassen, der Käufer ist der erste Halter (1. Hand), alles andere sind Tageszulassungen oder sogar Vorführfahrzeuge.
Was steht denn diesbezüglich im Vertrag?
Hm, interessanter Punkt. Mir wurde das Fahrzeug als Neuwagen verkauft. Ich muss mal die Verkaufsunterlagen heraussuchen und die mir noch mal genauer anschauen. Vielen Dank für den Hinweis!
-- Editiert von np216 am 14.05.2017 12:12
ZitatJa, es wurde eine Benachrichtigung vereinbart. :
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