Autohaus meint, ich hätte Gewährleistungsanspruch verloren

13. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
np216
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Autohaus meint, ich hätte Gewährleistungsanspruch verloren

Hallo!

Ich kaufte im März 2015 in einem namhaften Autohaus einen Neuwagen mit 7 Jahren Garantie. Das Service- und Garantieheft wurde von mir mit dem Kaufdatum unterschrieben.
Nach 2 Jahren / ~30.000km lies ich im gleichen Autohaus den TÜV erneuern und eine Inspektion durchführen. Dabei teilte mir ein Servicemitarbeiter mit, dass ich im Januar 2016 bereits zur Inspektion hätte kommen müssen und ich durch das Versäumnis damit den Gewährleistungsanspruch (sprich die Garantie) auf das ganze Fahrzeug verloren hätte.

Auf meine Frage hin, wie das sein kann, meinte er, dass sich das nach Erstzulassung richtet, die im Januar 2014 gewesen sei.
Das Serviceheft war aber komplett leer und "jungfräulich". Selbst nach der erfolgten Inspektion wurde nichts eingetragen. Erst durch meinen Hinweis, wurde das nachgeholt. Auch die 12-monatigen "Karosserieinspektionen" wurden entweder nicht durchgeführt oder nicht eingetragen, denn hier hätte bereits ein Eintrag vom Januar 2015 im Serviceheft zu finden sein müssen. War aber nichts. Komplett leer.

Auf meine weitere Frage hin, warum mich niemand darüber informiert hat, meinte der Servicemitarbeiter, dass sie das nicht tun müssten, angeblich aber jährlich automatisch Erinnerungen verschickt werden. Ich kann mich jedoch nicht erinnern, jemals so eine Erinnerung erhalten zu haben. Die letzte Mitteilung, die ich von dem Autohaus erhielt, war eine Einladung zu einem Grillfest.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?
1) Ab wann gilt die Gewährleistung? Ab Kaufdatum oder ab Erstzulassung?
2) Wie sieht es hier mit der ausgebliebenen Erinnerung seitens des Autohauses aus? Kann ich da jemanden haftbar machen?
3) Wie sieht es mit den ausgebliebenen bzw. nicht eingetragenen Karosserieinspektionen aus, die das Autohaus im Januar 2015 hätte durchführen müssen, wenn es denn tatsächlich nach Erstzulassungsdatum geht?

Vielen Dank!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von np216):
1) Ab wann gilt die Gewährleistung? Ab Kaufdatum oder ab Erstzulassung?


Ab Kauf und Überlassung des Fahrzeuges.

Zitat (von np216):
2) Wie sieht es hier mit der ausgebliebenen Erinnerung seitens des Autohauses aus? Kann ich da jemanden haftbar machen?


Nein, es gibt schlicht keine Verpflichtung dich zu erinnern.

Zitat (von np216):
3) Wie sieht es mit den ausgebliebenen bzw. nicht eingetragenen Karosserieinspektionen aus, die das Autohaus im Januar 2015 hätte durchführen müssen, wenn es denn tatsächlich nach Erstzulassungsdatum geht?


Was wurde beauftragt bzw. was ist dazu vereinbart?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Normalerweise gibt es Garantiebedingungen.... Was steht denn da drin?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

es klingt so, als hättest du ein Fahrzeug mit Tageszulassung gekauft.

Die Neuwagengarantie beginnt auch bei diesen mit dem Tag der Erstzulassung (Tageszulassung).

Für die Einhaltung deiner Inspektionsintervalle bist du leider selbst verantwortlich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Gewährleistungsanspruch (sprich die Garantie)
Falsch!!!!!!!!!! Gewährleisstung und Garantie sind etwas bsolut unterschiedliches, bitte nie wieder als ein und das Selbe benennen!!!!!

Gewährleisstung ist gesetzlich geregelt!!! Gewährleisstung gilt immer ab kauf! Aus der gesetzlichen Gewährleisstung bist du auch schon raus!

Garantie ist eine rein freiwillige Angelegenheit des Herstellers und dieser kann die Bedingungen dafür frei wählen, so wie er will!!! Die Garantie läuft ab Tag des ersten Kaufes.

Zitat:
2) Wie sieht es hier mit der ausgebliebenen Erinnerung seitens des Autohauses aus? Kann ich da jemanden haftbar machen?
Nein! Wenn die was machen, schön, dan ist es ein kostenfreier Service den die nichtmal machen müssten, du musst selber dran denken.

Zitat:
3) Wie sieht es mit den ausgebliebenen bzw. nicht eingetragenen Karosserieinspektionen aus, die das Autohaus im Januar 2015 hätte durchführen müssen, wenn es denn tatsächlich nach Erstzulassungsdatum geht?
Hast du selbige denn in Auftrag gegeben? Wenn ja, dann ist das doch bestimmt auf einer Rechnung aufgeführt, dan sollte es kein Problem sein. Diese Inspektion ist auch kostenpflichtig einfach so von sich aus ohne Auftrag machen die das nicht...

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von np216):
2) Wie sieht es hier mit der ausgebliebenen Erinnerung seitens des Autohauses aus? Kann ich da jemanden haftbar machen?

War denn mit der Werkstatt irgendwas in der Richtung vertraglich vereinbart?
In der Regel ist der Eigentümer bzw. der Halter dazu verpflichtet sich selbst um die Instandhaltung/Wartung des Kfz zu kümmern.



Zitat (von np216):
3) Wie sieht es mit den ausgebliebenen bzw. nicht eingetragenen Karosserieinspektionen aus, die das Autohaus im Januar 2015 hätte durchführen müssen,

Warum hätte das Autohaus diese im Januar 2015 durchführen müssen?
Da die anderen Eintragungen auch fehlen, hätte die Eintragung irgendwas relevantes bewirkt?
Sind durch die ausgebliebenen Karosserieinspektionen Schäden entstanden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

irgendetwas passt hier nicht zusammen. Einerseits soll es ein Neuwagen gewesen sein, andererseits war er aber bereits 14 Monate zugelassen.

Ein Neuwagen ist überhaupt nicht zugelassen, der Käufer ist der erste Halter (1. Hand), alles andere sind Tageszulassungen oder sogar Vorführfahrzeuge.

Was steht denn diesbezüglich im Vertrag?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von np216):
Wie sieht es hier mit der ausgebliebenen Erinnerung seitens des Autohauses aus? Kann ich da jemanden haftbar machen?

In der Regel kümmert man sich selbst um die Termine, Zusicherungen das man erinnert wird, sind meist nicht Bestandteil eines Vertrages.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
np216
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten!


Zitat (von Harry van Sell):
War denn mit der Werkstatt irgendwas in der Richtung vertraglich vereinbart?
In der Regel ist der Eigentümer bzw. der Halter dazu verpflichtet sich selbst um die Instandhaltung/Wartung des Kfz zu kümmern.

Ja, es wurde eine Benachrichtigung vereinbart. Als ich den Servicemitarbeiter fragte, warum man mich nicht benachrichtigt hat, meinte er, dass ich denen vielleicht nicht die Erlaubnis gegeben habe. Als wir dann jedoch in den Unterlagen nachgeschaut haben, wurde festgestellt, dass ich einer Benachrichtigung zugestimmt habe. Darauf hin meinte er jedoch eben, dass die Benachrichtigungen automatisiert verschickt werden und ich also etwas erhalten haben muss. Das kann ich aber so nicht bestätigen. Wie gesagt, die einzige Benachrichtigung an die ich mich erinnern kann war die Einladung zu einem Grillfest.



Zitat (von Harry van Sell):
Warum hätte das Autohaus diese im Januar 2015 durchführen müssen?
Da die anderen Eintragungen auch fehlen, hätte die Eintragung irgendwas relevantes bewirkt?
Sind durch die ausgebliebenen Karosserieinspektionen Schäden entstanden?

Weil laut dem Servicemitarbeiter die Garantiebedingungen unter anderem sind, dass man die Serviceintervalle einhält. Mein Auto hat einen 24 Monats- bzw. 30.000km-Intervall. Im Serviceheft sind jedoch Felder für "Karosserieinspektionen" aller 12 Monate vorgesehen. Daher gehe ich davon aus, dass wenn das Auto bereits seit Januar 2014 die Erstzulassung hatte, hier das Autohaus im Januar 2015 selbständig eine solche Inspektion hätte durchführen und eintragen müssen.



Zitat (von reckoner):
irgendetwas passt hier nicht zusammen. Einerseits soll es ein Neuwagen gewesen sein, andererseits war er aber bereits 14 Monate zugelassen.

Ein Neuwagen ist überhaupt nicht zugelassen, der Käufer ist der erste Halter (1. Hand), alles andere sind Tageszulassungen oder sogar Vorführfahrzeuge.

Was steht denn diesbezüglich im Vertrag?

Hm, interessanter Punkt. Mir wurde das Fahrzeug als Neuwagen verkauft. Ich muss mal die Verkaufsunterlagen heraussuchen und die mir noch mal genauer anschauen. Vielen Dank für den Hinweis!


-- Editiert von np216 am 14.05.2017 12:12

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von np216):
Ja, es wurde eine Benachrichtigung vereinbart.

Genauer Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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