Auf der Autobahn A13 FR Dresden Einfahrt in die Baustelle die mit 60 Km/h beschildert ist. Hinzu kommt linke Spur 2m und Hinweisschild versetzt fahren.
Jetzt zu meiner Frage. Ich fahre mit knapp 65 ein linke Spur die komplette linke Spur ist frei und im Abstand von ca. 50m fahren, der Verkehr auf der rechten Spur wird Langsamer. Darf ich denn jetzt auf der linken Spur vorbeifahren? oder muss ich auf der linken Spur ebenfalls anhalten?
mfg Dennis
Autobahn Baustelle Überholverbot
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Mit knapp 65 km/h liegen Sie über die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Wenn kein Überholverbot besteht und Sie mit Ihrem Wagen links Fahren dürfen, dürfen Sie natürlich an den Fahrzeugen der rechten Spur vorbeifahren.
Sollten aber immer im Hinterkopf haben das es eng werden könnte und manch ein Rechtsfahrer doch etwas breiter ist als von Ihnen wahrgenommen... darum die Empfehlung "versetzt fahren". Diese Zusatzzeichen hat keine Rechtsgültigkeit in der Stvo.
Danke erstmals. ja es war das Verkehrszeichen Überholverbot angegeben. Ich kann doch aber nicht in der linken Spur anhalten obwohl sie komplett frei ist oder?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
ich würde mal noch etwas anderes zum bedenken einwerfen.
Solche Baustellen, sind meisst recht eng und die Breite der linken Spur ist meisst weniger als rechts. Wie breit ist denn die SPur dort angegeben? Wie breit ist dein AUto? Evtl darfst du erst gar nicht mehr auf der Linken Spur fahren!?
Was für ein Auto hast du? Selbst bei so machen "Kleinwägen" kann es auf den linken Spuren schonmal vorboten sein zu fahren...
Also ich fahre einen smart, und der ist definitiv kleiner als 2m. Aber trotzdem ist halt die Frage offen ob ich auf der linken Spur anhalten muss wenn die rechte Spur zum Stillstand kommt oder ob ich langsam weiter fahren kann.
Bei einem Smart forfour wird es mit den 2m schon eng.
Davon abgesehen, es besteht ein Überholverbot, man darf also nicht an anderen Fahrzeugen vorbeifahren.
Ich kenne kein Gesetz, durch welches das Überholverbot bei Stau aufgehoben wird.
Ist überholen das selbe wie vorbeifahren oder ist es das slbe. Danke
Also Muss ich die komplette rechte Spur dicht machten und stehen bleiben wenn die rechte Spur steht.
danke
ZitatEs ist dasselbe. Du hast überholt. :
Hallo,
Nein. Genauso wie man im Stau rechts vorbeifahren darf, darf man das auch in einem solchen Fall.Zitat:Wenn auf der rechten Spur verkehrsbedingt gehalten wird - ja.
Nur, wenn man 65 km/h fahren kann, dann ist das sicher noch kein Stau.
Stefan
ZitatNein. Genauso wie man im Stau rechts vorbeifahren darf, darf man das auch in einem solchen Fall. :
Nur, wenn man 65 km/h fahren kann, dann ist das sicher noch kein Stau.
Wie kommst denn darauf? Rechts überholen ist verboten. Es gibt Ausnahmen von diesem Verbot, z.B. besagter Stau auf der Autobahn. Wie aber bitteschön kommst du darauf, dass ein generelles Überholverbot für einen Stau nicht gilt?
Das Schutzziel in dieser Situation war es, dass durch die beengten Verhältnisse niemand gefährdet wird. Diese Gefährdung ist auch in einem Stau noch vorhanden wenn sich ein Fahrzeug in dichtem Abstand an einem anderen vorbeizwängt. Bitte zeig mir eine Verordnung welche ein generelles Überholverbot im Staufall ausser Kraft setzt.
Ich habe Grade mit der Autobahnpolizei gesprochen. Fakt ist kommt es in einer Baustelle zum Stau und es ist ein überholverbot Schild da gewesen darf man streng nach dem gesetzestext nicht vorbei fahren. Aber in dem Fall das man dadurch eine Spur blockiert die ja frei ist ist ein vorbei fahren unter Berücksichtigung der nicht Gefährdung anderer (sagen wir mal so) legitim. Kein Polizist würde eine Anzeige schreiben. Kommt es aber zum Unfall bekommt man die schuld und den Tatbestand des vergehen überholen trotz Verbot. Also Vorsatz.
Fazit für mich. Im Falle eines Stillstand werde ich keine Spur blockieren sonder langsam weiter fahren.
Hallo,
Das habe ich nie behauptet. Den Begriff "Überholen" hatte ich nämlich nicht benutzt.Zitat:Wie aber bitteschön kommst du darauf, dass ein generelles Überholverbot für einen Stau nicht gilt?
Es geht in eine andere Richtung, und zwar ist Vorbeifahren nicht immer Überholen. Dafür gibt es viele Beispiele, das mit dem rechts am Stau vorbei war nur eins davon.
Noch eins: Auf einer Landstraße parkt ein Auto auf der Fahrbahn (ob erlaubt oder nicht soll jetzt mal keine Rolle spielen - es ist einfach so). An diesem Auto darf dann trotz Überholverbot vorbeigefahren werden, sogar eine durchgezogene Linie darf überfahren werden (natürlich mit erforderlicher Vorsicht, ohne den Gegenverkehr zu gefährden etc. - wenn es zum Unfall kommt hat man da sicher schlechte Karten).
Diskutieren muss man aber noch, wie langsam ein Stau sein muss, damit aus dem Überholen ein Vorbeifahren wird. Imho sind das auf einer normalen Autobahn maximal 60 km/h (bei weniger Tempo darf man - vorsichtig und nur wenig schneller - rechts vorbei).
Das wäre hier bei der Baustelle aber natürlich absurd, denn 60 km/h ist ja schon die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Daher müsste man das wohl im Einzelfall prüfen (wie breit sind die Fahrspuren, wie breit waren die Fahrzeuge, sprich: wie (un)gefährlich war die Aktion). So ca. ab halbe zulässige Geschwindigkeit würde ich persönlich vorbeifahren.
Wieso Vorsatz? Allein dass es zwei Spuren gibt kann einen schon zu der Annahme verleiten, dass man unterschiedlich schnell fahren darf. Da kann man ein VZ 276 auch mal schnell vergessen. Für mich ist der Vorsatz jedenfalls nicht automatisch vorhanden (das wäre er sonst bei fast jedem Verstoß gegen irgendwelche Schilder).Zitat:Also Vorsatz.
Natürlich kann ich das - hier war es aber nicht so.Zitat:Gibt es nicht, aber Reckoner kann sich ja auch mal irren.
Stefan
Auch ich bin der Auffassung, dass man hier Überholen und Vorbeifahren (§ 6 StVO
) unterscheiden muss. Wenn der Verkehr auf der rechten Spur zum Stehen kommt, dann darf man auf der linken Spur vorbeifahren. Damit ist allerdings nicht gemeint, dass man dann 60 km/h fahren darf. Wenn also rechts der Verkehr steht, dann darf man links vielleicht 10-20 km/h fahren.
Zitat:und den Tatbestand des vergehen überholen trotz Verbot. Also Vorsatz.
Als Vorsatz wird das üblicherweise nicht gewertet. Das ist Fahrlässigkeit, jedoch reicht das, um Schuld zu bekommen.
-- Editiert von hh am 09.01.2016 01:06
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
14 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten