Guten Tag hoffe hier kann mir jemand helfen. Zur Erläuterung ich habe mein Auto einer bekannten ausgeliehen da sie nicht mit einem Wohnwagen fahren kann dadurch habe ich ihren gefahren und damit meinen Wohnwagen gezogen. Ich vorne mit ihrem Auto und Wohnwagen dran. Sie dahinter mit meinem Auto. In einer Baustelle müsste ich scharf bremsen aufgrund von plötzlichem Stau sie ist daraufhin mit meinem Auto in meinen Wohnwagen gefahren (ca 50km/h). Wodurch mein auto einen schaden von ca 2000€ hat und der wohnwagen totalschaden ist. Da wir uns gut kannten wollten wir es unter uns klären (Zeugen dafür gibt es genug). Doch jetzt 2 Wochen später weigert sie sich etwas zu zahlen und mein Auto ist nich repariert was kann ich machen um die Kosten zu bekommen um das zu reparieren von ihr. Sind jetzt ziemlich im Streit da sie sich weigert für die reperatur aufzukommen. Gab leider keine polizeiliche Aufnahme da wir uns ja gut kannten (aus Fehlern lernt man)
Auto wurde von einer bekannten kaput gefahren
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Oje, das wird nicht einfach! Da Ihre Bekannte Ihnen hinten rein geknallt ist, wird zuerst mal davon ausgegangen, dass der Abstand nicht genügend war. Damit hat sie natürlich Schuld. Erschwerend kommt allerdings dazu, dass es Ihr eigenes Auto ist, welches Ihren Hänger beschädigt hat.
Eine Versicherung zahlt aber nicht, wenn ein eigenes Fahrzeug einen Schaden am eigenen anderen Fahrzeug verursacht hat. Jedenfalls soweit ich mich erinnere. Somit bliebe Ihnen eigentlich nur, von Ihrer Bekannten zivilrechtlich die Begleichung des Schadens einzufordern. Deren Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden jedenfalls nicht...
Interessant auch die Ausführungen zur Gefälligkeit hier
Alles in allem schätze ich das Ganze als nicht so sehr aussichtsreich ein. Noch eine Quelle an Infos ist hier
Ich sehe das hier etwas anders. Das Auto wurde nicht verliehen. Die Bekannte hat aus Gefälligkeit den Wagen des Fragestellers gefahren. Das wird schwierig.
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Zitat:Gab leider keine polizeiliche Aufnahme da wir uns ja gut kannten (aus Fehlern lernt man)
Und was hätte eine polizeiliche Aufnahme nach Deiner Auffassung an der jetzigen Situation geändert? Nichts!
Besteht für den Wagen Vollkaskoschutz? Wenn ja könnte man überlegen diesen in Anspruch zu nehmen. Problematisch könnte dabei sein, dass der Schaden nicht unverzüglich der Versicherung gemeldet wurde.
Der Wohnwagen dürfte ein "Eigenschaden" sein. Diese sind meistens nicht versichert.
Ich sehe die Chancen theoretisch an das Geld zu kommen sehr gut. Nur kann man ja einem nackten Mann bekanntlich nicht in die Taschen greifen. Ob sie also irgendwann beispielsweise einen Titel gegen ihre Freundin auch vollstrecken kônnen, wissen sie wohl am besten.
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