Auto wurde von einer bekannten kaput gefahren

20. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb468288-37
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto wurde von einer bekannten kaput gefahren

Guten Tag hoffe hier kann mir jemand helfen. Zur Erläuterung ich habe mein Auto einer bekannten ausgeliehen da sie nicht mit einem Wohnwagen fahren kann dadurch habe ich ihren gefahren und damit meinen Wohnwagen gezogen. Ich vorne mit ihrem Auto und Wohnwagen dran. Sie dahinter mit meinem Auto. In einer Baustelle müsste ich scharf bremsen aufgrund von plötzlichem Stau sie ist daraufhin mit meinem Auto in meinen Wohnwagen gefahren (ca 50km/h). Wodurch mein auto einen schaden von ca 2000€ hat und der wohnwagen totalschaden ist. Da wir uns gut kannten wollten wir es unter uns klären (Zeugen dafür gibt es genug). Doch jetzt 2 Wochen später weigert sie sich etwas zu zahlen und mein Auto ist nich repariert was kann ich machen um die Kosten zu bekommen um das zu reparieren von ihr. Sind jetzt ziemlich im Streit da sie sich weigert für die reperatur aufzukommen. Gab leider keine polizeiliche Aufnahme da wir uns ja gut kannten (aus Fehlern lernt man)

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Oje, das wird nicht einfach! Da Ihre Bekannte Ihnen hinten rein geknallt ist, wird zuerst mal davon ausgegangen, dass der Abstand nicht genügend war. Damit hat sie natürlich Schuld. Erschwerend kommt allerdings dazu, dass es Ihr eigenes Auto ist, welches Ihren Hänger beschädigt hat.

Eine Versicherung zahlt aber nicht, wenn ein eigenes Fahrzeug einen Schaden am eigenen anderen Fahrzeug verursacht hat. Jedenfalls soweit ich mich erinnere. Somit bliebe Ihnen eigentlich nur, von Ihrer Bekannten zivilrechtlich die Begleichung des Schadens einzufordern. Deren Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden jedenfalls nicht...

Interessant auch die Ausführungen zur Gefälligkeit hier

Alles in allem schätze ich das Ganze als nicht so sehr aussichtsreich ein. Noch eine Quelle an Infos ist hier

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ich sehe das hier etwas anders. Das Auto wurde nicht verliehen. Die Bekannte hat aus Gefälligkeit den Wagen des Fragestellers gefahren. Das wird schwierig.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47493 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Gab leider keine polizeiliche Aufnahme da wir uns ja gut kannten (aus Fehlern lernt man)


Und was hätte eine polizeiliche Aufnahme nach Deiner Auffassung an der jetzigen Situation geändert? Nichts!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Besteht für den Wagen Vollkaskoschutz? Wenn ja könnte man überlegen diesen in Anspruch zu nehmen. Problematisch könnte dabei sein, dass der Schaden nicht unverzüglich der Versicherung gemeldet wurde.
Der Wohnwagen dürfte ein "Eigenschaden" sein. Diese sind meistens nicht versichert.
Ich sehe die Chancen theoretisch an das Geld zu kommen sehr gut. Nur kann man ja einem nackten Mann bekanntlich nicht in die Taschen greifen. Ob sie also irgendwann beispielsweise einen Titel gegen ihre Freundin auch vollstrecken kônnen, wissen sie wohl am besten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen