Auto von privat (2013), Unfallschaden festgestellt

18. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
schneckenpferd
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Auto von privat (2013), Unfallschaden festgestellt

Guten Morgen zusammen.

Ich wende mich an euch, da ich rechtliche Fragen zu einem Fall habe und nicht sofort meinen Anwalt anrufen möchte.
Vielleicht gibt es hier auch bereits Erfahrungswerte.

Ich rechne nicht damit, irgendetwas "einklagen" zu können oder davon monetär etwas zu haben. Mir geht es hier um das Prinzip.

Zum Thema:
In 2013 kaufte ich ein PKW von einem Privatbesitzer aus 1. Hand. Das Fahrzeug wurde als unfallfrei angeboten und auch so verkauft. Im Kaufvertrag wurde festgehalten, der Wagen sei einmal lediglich auf eine Anhängerkupplung aufgerollt und daraufhin wurden Teile der Front erneuert. Spezifischer wurde nichts angegeben (also weder welche Teile genau, noch in welcher Werkstatt). Nachweise habe ich keine gesehen und es liegen mir keine vor.

Das war kein Grund, den Wagen nicht zu kaufen. Aufrollen kann passieren und dabei kann durchaus eine Schürze, ein Grill, etc. etwas abbekommen.

Der Wagen ist Bj. 1999 und silber metallic.
Nun muss ich den Wagen selbst wieder verkaufen. Habe ihn dementsprechend ebenfalls unfallfrei angeboten und auf den "Schaden" durch das Aufrollen (laut Vorbesitzer) hingewiesen.
Nun stellte sich folgendes heraus (warum ICH das beim Kauf nicht gesehen habe ist mir bisher ein Rätsel): der Wagen hat anscheinend eine neue Frontschürze, einen neuen Grill, 2 neue Xenon-Scheinwerfer erhalten. Der Wagen hat darüber hinaus anscheinend eine neue Heckschürze (minimale Farbabweichungen) erhalten und ist auf der Beifahrerseite vom Hinterrad bis fast komplett nach vorn nachlackiert worden. Man sieht (wenn man hinschaut) ganz genau den Ansatz, ab dem lackiert wurde. Der rechte Schweller hat darüber hinaus feine Dellen.

Somit liegt hier scheinbar ein größerer Unfallschaden vor.
So. Wie geht man nun vor? Kann ein Gutachter feststellen, WANN dieser passiert sein muss? Das festgestellt wird, DASS etwas vorgefallen ist, bringt mir ja erstmal nichts. Das könnte ja auch mir passiert sein. Ich müsste wissen, wann bzw. dass es länger her sein muss (Alter Lackierung?!).

Wenn dies möglich ist - was wären die rechtlichen Möglichkeiten? Ich möchte, einfach grundsätzlich, den Verkäufer damit konfrontieren.
Ich kann das Fahrzeug nun nur als Unfallwagen verkaufen und muss daher mit massivem Wertverlust kämpfen.

Das kann es doch nicht sein!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Somit liegt hier scheinbar ein größerer Unfallschaden vor.


Müßte man prüfen lassen. Mal dumm gesagt, "ganze Seite nachlackiert" kann auch ein Vandalismusschaden (massiv zerkratzt) gewesen sein.

quote:
Kann ein Gutachter feststellen, WANN dieser passiert sein muss?


In gewissen Grenzen ja. Wenn das z.B. in Wahrheit drei Tage vor der Übergabe von deinem VK an dich passiert ist, wird der Gutachter nicht feststellen können, ob das vor oder nach Übergabe passiert ist, auf ein paar Tage oder Wochen genau geht das nicht.

quote:
Wenn dies möglich ist - was wären die rechtlichen Möglichkeiten?


Wenn dein VK dir "unfallfrei" (und nicht "unfallfrei lt. Vorbesitzer") zugesichert hat, haftet er dafür, auch bei Gewährleistungsausschluß.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schneckenpferd
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Müßte man prüfen lassen. Mal dumm gesagt, "ganze Seite nachlackiert" kann auch ein Vandalismusschaden (massiv zerkratzt) gewesen sein.


Da gebe ich dir natürlich recht. Da der Schweller aber einen weg hat (2 kleine Eindrücke) und dieser als tragendes Teil so nicht bzw. nur sehr sehr aufwändig ersetzt werden könnte, lässt es eher auf einen Unfall deuten. Die Spaltmaße sind auch nicht 100%.

Und warum erwähnt man das als Verkäufer nicht, habe mehrfach danach gefragt.

quote:
n gewissen Grenzen ja. Wenn das z.B. in Wahrheit drei Tage vor der Übergabe von deinem VK an dich passiert ist, wird der Gutachter nicht feststellen können, ob das vor oder nach Übergabe passiert ist, auf ein paar Tage oder Wochen genau geht das nicht.


Demnach liegt das Risiko bzw. die Kosten erstmal bei mir, richtig? Wenn er aber feststellt, dass der Lack mindestens 2 oder 3 oder sogar 6 Jahre alt ist, dann liegt es ja auf der Hand, dass eine Nachlackierung verschwiegen wurde.

quote:
Wenn dein VK dir "unfallfrei" (und nicht "unfallfrei lt. Vorbesitzer") zugesichert hat, haftet er dafür, auch bei Gewährleistungsausschluß.


Natürlich schaue ich mir den Wortlaut des KV nachher einmal an. Aber ich bin mir sicher, es ist eindeutig "Unfallfrei" angegeben.

Was kann/sollte ich selbst tun? Audi Händler anrufen bei dem damals gekauft wurde? Audi Zentrale anrufen, ob die etwas in ihrer Datenbank finden? Werkstatt anrufen, bei der der Wagen einmal war?

Danke dir, BigiBigiBigi, erstmal für deinen Beitrag!

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Demnach liegt das Risiko bzw. die Kosten erstmal bei mir, richtig?


Klar, du willst was vom VK, du mußt in Vorleistung gehen - egal ob du ein Gutachten einholst oder den VK direkt auf Rücknahme verklagen willst.

quote:
Wenn er aber feststellt, dass der Lack mindestens 2 oder 3 oder sogar 6 Jahre alt ist, dann liegt es ja auf der Hand, dass eine Nachlackierung verschwiegen wurde.


Sofern der VK dann nicht wiederum auf seinen Vorbesitzer verweisen kann.

quote:
Was kann/sollte ich selbst tun? Audi Händler anrufen bei dem damals gekauft wurde? Audi Zentrale anrufen, ob die etwas in ihrer Datenbank finden? Werkstatt anrufen, bei der der Wagen einmal war?


Kann man alles machen. Kann natürlich sein, daß sich herausstellt, daß die Reparaturen in einer anderen (nicht Vertrags-)Werkstatt gemacht wurden. Dann hat man so noch nichts gewonnen, aber vielleicht hast du ja Glück.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>In 2013 kaufte ich ein PKW von einem Privatbesitzer aus 1. Hand. Das Fahrzeug wurde als unfallfrei angeboten und auch so verkauft. <hr size=1 noshade>


Dann muss das Auto auch unfallfrei sein.

1. Hand. "laut Vorbesitzer" führt damit in die Irre.

Fachgerecht ist diese Lackierung/Reparatur nicht. "Unfall" ist hier nicht wörtlich zu verstehen, massgeblich ist alles, was eine größere Lackierung notwendig macht. Das war ja klar notwendig.

Genau so wie dir jeder Käufer dafür etwas abziehen kann, hättest du das auch tun können. Du hast also deutlich überzahlt.

Deine Rechte ergeben sich aus § 439 BGB , Minderung oder Rücktritt (unbehebbarer Mangel), du hast die freie Auswahl. Wenn auch noch Arglist vorliegt, kämen dazu noch Schadensersatzansprüche.

Da er die Unfallfreiheit zugesichert hat, würde dem Verkäufer auch ein Gewährleistungsausschluss nicht helfen.

Wenn der Verkäufer Probleme macht, kannst du auf seine Kosten einen Gutachter einschalten, um ihm den Mangel nachzuzweisen.

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-- Editiert asap am 18.06.2014 16:33

2x Hilfreiche Antwort

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