Auto verkauft von privat an privat...nun Ärger

5. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Jessy22884
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verkauft von privat an privat...nun Ärger

Hallo,
wir haben zum 1.x jetzt ein Auto verkauft... unseren alten Seat Ibiza 1.4 Baujahr 1998
Das Auto wurde Probe gefahren... es wurde ein Gesamtpreis von 700€ vereinbart, 400€ Anzahlung und die restlichen 300€ in 6 Monatsraten a 50€. Das Auto hat noch 1 Jahr TÜV. Der Käufer ist darüber aufegklärt worden, dass beim ABS System was erneuert werden muss, weil die Lampe aufleuchtet (Sensor). Nun kommt nach 1 Wo. wo da Auto bereits in Betrieb bei dem Käufer ist zu uns eine Nachricht: es muss ein Ölwechsel gemacht werden, ABS Sensor erneuert werden und der Ventildeckel neu abgedichtet werden. Wenn die Kosten dafür zu hoch seien wolle man entweder das wir nachträglich vom Kaufpreis runter gehen oder man vom Kaufvertrag zurück tritt uns das Auto wieder gibt.

Nach Rücksprache mit einem bekannten Mechaniker sind das Kleinigkeiten die bei jedem Auto mal erneuert werden müssen.
Kann der Käufer uns jetzt mit so einer Masche an kommen?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jessy22884):
es wurde ein Gesamtpreis von 700€ vereinbart, 400€ Anzahlung und die restlichen 300€ in 6 Monatsraten a 50€.

Zitat (von Jessy22884):
Der Käufer ist darüber aufegklärt worden, dass beim ABS System was erneuert werden muss, weil die Lampe aufleuchtet (Sensor).

Beides wäre wie genau nachweisbbar?



Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
Wie und mit welchem Wortlaut genau?



Zitat (von Jessy22884):
Kann der Käufer uns jetzt mit so einer Masche an kommen?

Klar. Man kann immer versuchen nachzuverhandeln ... ist halt die Frage wie die Erfolgsaussichten sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Jessy22884):
Kann der Käufer uns jetzt mit so einer Masche an kommen?
Ziemlich sinnlos die Frage, da er doch gerade mit der Masche kommt.

Zitat (von Jessy22884):
wolle man entweder das wir nachträglich vom Kaufpreis runter gehen
Würde ich nicht tun.

Zitat (von Jessy22884):
oder man vom Kaufvertrag zurück tritt
Dafür sind die Voraussetzungen nicht erfüllt.

My 2 cents:
a.) es ist dämlich ein fast 20 Jahre altes Auto das zu so einem Preis verkauft wurde über Ratenzahlung zu verkaufen. Vorallem 300€ in 6 Monaten. Das Auto könnte schneller defekt gehen, als die Raten gezahlt werden können. Ergo muss man seinem Geld hinterherlaufen.
b.) In der Situation seid ihr gerade bzw werdet noch kommen. Ihr werdet eurem Geld hinterherlaufen. Das möchte man doch nicht. Habt ihr nichts von den Indianern gelernt? Pferde werden grundprinzipiell Zug um Zug mit Feuerwasser getauscht. Oder man schießt den Tauschpartner über den Haufen und hat dann Pferde und Feuerwasser.
c.) Es ist sein Auto (dem Käufer) und demnach auch sein Problem.
d.) Normal rate ich die Kommunikation mit dem Käufer einzustellen. Ist in dem Fall aber schwierig, schließlich wollt ihr noch was von ihm - die Raten. Kommunikation drosseln.
e.) Macht ihm klar, das es sein Auto und sein Problem ist und man die Ratenzahlung pünktlich erwartet.
f.) Eine Möglichkeit des Rücktritts sehe ich nicht. Pact sunda servanda - Verträge sind einzuhalten. Wird den Käufer aber nicht davon abhalten den Rücktritt zu erklären.

Ansonsten: Viel Spaß mit dem Ärger den ihr euch eingebrockt habt. Die 300€ würde ich schonmal abschreiben.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jessy22884
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es wurde über den ADAC ein Kaufvertrag ausgestellt und alles schriftlich fest gehalten... Wir haben uns eigentlich auch nur auf die Ratenzahlung eingelassen weil es entfernte Bekannte sind... eigentlich mach ich sowas auch ungern...
Wenn es echt drauf an kommt habe ich eine Rechtschutzversicherung und würde diese auch zur Not nutzen...

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Das Auto wurde Probe gefahren... es wurde ein Gesamtpreis von 700€ vereinbart, 400€ Anzahlung und die restlichen 300€ in 6 Monatsraten a 50€


Sorry, aber wie kann man nur so bl.....auäugig sein?
Ich warte schon auf die Frage, wie man die restlichen Raten am besten eintreiben kann, wenn der Käufer die Zahlungen einstellt. Kann sich nur um Wochen handeln...

Zitat:
Wenn die Kosten dafür zu hoch seien wolle man entweder das wir nachträglich vom Kaufpreis runter gehen oder man vom Kaufvertrag zurück tritt uns das Auto wieder gibt.


Macht euch mal keine Sorgen.

Erstens wurde die Gewährlesitung ausgeschlossen. Zweitens sind das alles keine Mängel im rechtlichen Sinne, zumindest nicht bei einer 19 Jahre alten Rostlaube.

Kontakt mit dem Käufer erstmal einstellen und auf pünktliche Zahlung hoffen. Nicht unter Druck setzen lassen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Sehe ich auch so.

Alles korrekt schriftlich gemacht.


Ich würde die Anfrage einfach ignorieren.


Demnächst reklamieren die noch das der Tank leer ist?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jessy22884
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich muss sagen, das ich da echt doof war mich belatschern zu lassen... und ich muss dazu sagen der Wagen hat grade mal 95000km gelaufen... für mich als Leie sind das nämlich auch keine Mängel... ich danke euch schon einmal für die Antworten und denke dass ich es wenn es hart auf hart kommt auch mit Anwalt einklagen werden...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Jessy22884):
und denke dass ich es wenn es hart auf hart kommt auch mit Anwalt einklagen werden...
Wenn einer 300€ in 6-Monatsraten zahlen kann/möchte, wird nicht viel bei ihm zu holen sein..

Zitat (von Jessy22884):
Wenn es echt drauf an kommt habe ich eine Rechtschutzversicherung und würde diese auch zur Not nutzen...
Dann hat man die längste Zeit eine gehabt, wenn man die für jede Kleinigkeit einspannen möchte. Außerdem haben diese idR Selbstbeteiligungen...

-- Editiert von radfahrer999 am 05.09.2016 13:18

Signatur:

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#8
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
denke dass ich es wenn es hart auf hart kommt auch mit Anwalt einklagen werden.

Mahnbescheid ist wahrscheinlich viel günstiger als 150€ o.ä. Selbstbeteiligung. Kannste auch ohne Anwalt machen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ich würde es mir stark überlegen, ob ich nicht doch das Fahrzeug zurücknehmen würde (obwohl Du es keineswegs müsstest und je nach aktuellem Zustand natürlich!) und es dann erneut verkaufen, anstatt möglicherweise die Restzahlung abschreiben zu müssen.

Wie radfahrer schon sagte, bei jemandem der 300€ in 6 Monatsraten abstottern will, wird kaum was zu holen sein und dass die restlichen Zahlungen problemlos kommen, sehe ich nach dem jetzigen Stand kaum als gegeben.
Auch frag ich mich, wie die Leute die Werkstatt bezahlen möchten, etwa von den nächsten Monatsraten?.....

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich würde es mir stark überlegen, ob ich nicht doch das Fahrzeug zurücknehmen würde
Aber wenn dann mit dem Angebot die 400€ über 8 Monatsraten á 50€ zurückzuzahlen

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jessy22884
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja so ungefähr. Ich hab denen jetzt ne Ansage gemacht...seitdem ist ruhe... jetzt bin ich mal gespannt

Die erwarten für 700€ einen Neuwagen glaub ich....

-- Editiert von Jessy22884 am 05.09.2016 18:05

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