Auto verkauft - nach drei Wochen meldet sich Verkäufer, dass er arbeitslos ist und das Auto zurück g

27. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
James_22
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)
Auto verkauft - nach drei Wochen meldet sich Verkäufer, dass er arbeitslos ist und das Auto zurück g

Sehr geehrte Community,

folgender Vorfall hat sich bei mir ereignet und ich erbitte um Rat.

Vor ca. 3 Wochen habe ich ein Auto für ca. 3.500€ verkauft. Der Käufer hatte bar bezahlt und auch ein Kaufvertrag wurde unterzeichnet. Das Auto wurde wie vertraglich geregelt abgemeldet.
Nun meldet sich der Verkäufer, dass er arbeitslos sei und das Auto hätte nicht kaufen dürfen. Er würde es gerne zurückgeben wollen. Weiterhin sind deutlich mehr km auf das Auto gekommen und wer weiß, was in der Zwischenzeit mit dem Auto passiert ist.

Ist das überhaupt rechtens?

Mit freundlichen Grüßen
James

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Natürlich ist das rechtens.

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass Sie das Auto zurücknehmen müssen, das müssen Sie nämlich nicht.

Wenn Sie nett sein wollen, teilen Sie dem Käufer mit, dass er das Fahrzeug anderweitig verkaufen muss, da Sie es keinesfalls zurücknehmen.

Ansonsten Kommunikation einstellen
Auto des Käufers, Problem des Käufers

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120250 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von James_22):
Nun meldet sich der Verkäufer, dass er arbeitslos sei und das Auto hätte nicht kaufen dürfen.

Seine finanzielle Situation ist zwar bedauerlich, aber sein Problem.
Er kann das Fahrzeug ja selbst verkaufen.



Zitat (von James_22):
Weiterhin sind deutlich mehr km auf das Auto gekommen und wer weiß, was in der Zwischenzeit mit dem Auto passiert ist.

Zwei sehr gute Gründe aus aus Nettigkeit das Auto keinesfalls zurück zu nehmen



Zitat (von spatenklopper):
Ansonsten Kommunikation einstellen
Auto des Käufers, Problem des Käufers

Genau so, ein mal mitteilen, das man das Auto nicht zurücknimmt, fertig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
James_22
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für eure schnelle Rückmeldung. Dass das Auto nicht zurückgenommen wird, habe ich soweit an den Käufer mitgeteilt und hoffe nun, dass dieser Vorfall erledigt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Natürlich ist das für dich damit erledigt. Ab jetzt bitte jegliche(!) Kommunikation mit dem Käufer unterlassen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Auf was für Ideen die Käufer kommen :augenroll:

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen