>Auto verkauft, jetzt macht Käufer Probleme,dringend
Tja so ist das mit den Kollegen !!
Ob das nun noch einer ist ?
Rechtlich ist die Situation nicht unkompliziert.
Zum einen hat Ihr "Kollege" ein 15 Jahre altes Fahrzeug erworben, da liegt es in der Natur der Sache, dass auch mal was kaputt geht, auch nach kurzer Zeit.
Zum anderen haben Sie das Fahrzeug auf Raten und ohne Kaufvertrag verkauft, also kommt hier BGB Recht zur Anwendung, eine Gewährleistung werden Sie ja wohl nicht ausgeschlossen haben, oder ?
Am längeren Hebel dürfte nach Ihren Schilderungen wohl der "Kollege" sitzen, da Sie ja noch Geld von ihm haben wollen..........
Rechtlich haben Sie nun ein Fahrzeug verkauft, worauf der Käufer 2 Jahre Gewähleistungsansprüche geltend machen kann, für Defekte die schon bei Übergabe (Gefahrenübergang) vorlagen oder im Ansatz vorhanden waren. Anderseits muß Ihnen der Käufer allerdings darlegen und beweisen, dass diese Defekte tatsächlich bei Übergabe vorhanden waren.
Ergo eine Pattsituation, angesichts des Alters des Fahrzeugs
Selbstverständlich könnten Sie dem Käufer anbieten, dass Fahrzeug zurück zu nehmen, was in diesem Fall wohl die beste Lösung darstellen würde, a b e r das Wahlrecht hat der Käufer, ob er den Rücktritt oder Schadensersatzanspruch stellt. Ob dieser rechtlich begründet ist, steht auf einem anderen Papier.
Ich könnte mir vorstellen, dass Ihr "Kollege" mit einer Rücknahme einverstanden wäre, allerdings möchte er sicherlich (aus notorischer Klammheit) auch die Reparatur - u. Anmeldekosten erstattet haben.
Aus Ihrer Sicht betrachtet, sollten nun eher kaufmännische als rechtliche Aspekte eine Rolle spielen.
Nehmen Sie das Auto zurück, erstatten Sie wenn nötig auch noch die Reparaturkosten, allerdings nicht die Anmeldekosten und verkaufen Sie das Fahrzeug erneut zu einem höheren Preis, was angesichts der vielen Arbeit die Ihr Schwiegervater investiert hat, ja auch kein Problem darstellen sollte.
Machen Sie einen vernüftigen Kaufvertrag mit Ausschluß der Sachmängelhaftung und lassen sich auf keinerlei Ratenzahlung mehr ein.
Das ist der Rat, den ich Ihnen aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung gebe.
Bei einem Rechtstreit würden alle verlieren, nur die Anwälte nicht.
von krull14 am 08.12.2004 11:26
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