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Auto verkauft - nun Probleme

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Auto verkauft - nun Probleme

Hallo ihr Lieben,

nachdem ich mich durch einige Seiten durchgekämpft habe, muss ich mein Problem dennoch schildern...

Ich habe Anfang Februar mein Auto verkauft (VK-Preis 6000,00 Euro); Kaufvertrag vom ADAC liegt vor (Privatverkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung), Zeuge meinerseits war ebenfalls anwesend. Auto wurde vom Käufer begutachtet, Probefahrt wurde gemacht, Fragen nach besten Wissen beantwortet (Unfall wurde angegeben; im Kaufvertrag, im Internet angegeben und beim Kauf nochmals erwähnt).

Heute meldet sich der Käufer bei mir und hat mir erklärt, warum er bisher das Auto nicht abgemeldet hat (das Ordnungsamt stand anscheinend schon vor der Tür und wollte die Plakete abkratzen). Der BMW würde in der Werkstatt bei BMW direkt stehen und die Lüftung sei kaputt (würde stoßweise nur die Luft rauspusten; bei der Probefahrt wurde die Lüftung getestet / Klima wollte er nicht testen, war zu kalt/ und er ist mit dem Auto auch bis nach Hannover gefahren!). Die Reparaturkosten würden sich auf 2000 - 3000 Euro belaufen (wahrscheinlich wäre das bei einer freien Werkstatt günstiger...); morgen hätte er es schriftlich in der Hand, was an dem Wagen kaputt sei.
Zur Info: Bei mir ist dieses "Lüftungsverhalten" nicht aufgetreten! Und ich habe den Käufer über alles informiert, was ich über das Auto wusste! Nichts verschwiegen.

Jetzt möchte er vom Vertrag zurücktreten...

Wie sieht meine Rechtslage als Verkäufer aus?

Vielen Dank für eure Hilfe


von KIttyCat2908 am 10.03.2009 14:30
Status: Praktikant (27 Beiträge)
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>Auto verkauft - nun Probleme
Es besteht grundsätzlich für Sie keine Pflicht,den Wagen zurückzunehmen oder die Reparatur zu bezahlen, da Sie mit dem Käufer einen wirksamen Haftungsausschluß vereinbart haben.
Sie sind als Privatperson tätig geworden, also nicht als (Gebrauchtwagen-)Händler, das von Ihnen verkaufte KFZ war eine gebrauchte Sache. Die Verwendung des Musterkaufvertrages stellt somit kein Problem dar.
Wie Sie sicher bereits in anderen Beiträgen gelesen haben, ist das Problem solcher Fälle meist die Beweisbarkeit. Sie können durch den Kaufvertrag lediglich nachweisen, daß Sie einen Haftungsausschluß vereinbart haben. Sie können dadurch aber nicht beweisen, daß Sie den Schaden arglistig verschwiegen haben. Daher wird der Käufer versuchen, Ihnen gerade dieses
zu unterstellen. Gelingt es ihm, das Gericht davon zu überzeugen, daß Sie den Schaden kannten und nur verschwiegen haben, müßten Sie das Gegenteil beweisen. Dies hängt nun von der Art des Schadens ab. Sie müssen glaubhaft schildern können, daß Sie keine Ahnung von der vermeintlich defekten Klimaanlage/Lüftung hatten.
Grob gesagt gilt also: Mängel, die einem normalen Fahrer auffallen müssen, können Sie nicht übersehen haben, so daß Sie sie hätten mitteilen müssen. Schäden, die nur ein Fachmann bemerkt, können Ihnen dagegen schwer angerechnet werden.Im übrigen ist zu sagen, daß wenn der Käufer die Reparatur bereits hat durchführen lassen, er sowieso keinen Ersatz dafür verlangen kann.



von Stelenaje am 10.03.2009 15:34
Status: Legende (349 Beiträge)
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>Auto verkauft - nun Probleme
> Sie können dadurch aber nicht beweisen, daß Sie den Schaden arglistig verschwiegen haben.

Da fehlt noch irgendwo ein "nicht".

> Mängel, die einem normalen Fahrer auffallen müssen, können Sie nicht übersehen haben, so daß Sie sie hätten mitteilen müssen.

Wobei noch hinzukommt, daß der K beweisen müßte, daß der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Die Lüftung kann ja durchaus erst nach 500 km Fahrt kaputt gegangen sein (im Beispielfall ist ja ein Monat vergangen) - dann würde es dem K nichts nützen, wenn der Mangel vielleicht bei Übergabe schon *angelegt war* (z.B. eine kalte Lötstelle oder ein durchgescheuertes Kabel), da der VK dies wiederum nicht hätte wissen können/müssen.


von CvD am 10.03.2009 16:13
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
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>Auto verkauft - nun Probleme
Hm, die Klima wurde erst letztes Jahr im Sommer kontrolliert und neue Flüssigkeit nachgefüllt (Rechnung liegt vor). Im Oktober war er auch erst wieder in der Inspektion gewesen...

Ich finde es nur seltsam, dass dem Käufer einen Monat, nachdem er das Auto gekauft hat, auffällt, dass die Lüftung defekt ist. Hätte dieser Defekt schon bei mir vorgelegen, als das Auto noch in meinem Besitz war, hätte ich es 1. gesagt und 2. hätte man es auch "gehört"... vorallem auf der Fahrt von Frankfurt nach Hannover...

Übrigens: die Mängel sind nicht beseitig; das Auto steht ja noch in der BMW - Werkstatt und morgen bekommt er nur die Liste, mit den Dingen, die an dem Auto gemacht werden sollten...

-- Editiert am 10.03.2009 17:03


von KIttyCat2908 am 10.03.2009 17:01
Status: Praktikant (27 Beiträge)
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>Auto verkauft - nun Probleme
Ich an Ihrer Stelle würde das Ganze recht entspannt sehen. Warten Sie erst mal ab, was er Ihnen schreibt und dann würde ich ein entsprechendes Gegenschreiben verfassen. Sind Sie im Rechtsschutz ?


von Stelenaje am 10.03.2009 17:06
Status: Legende (349 Beiträge)
Userwertung:  3,6  (von 20 User(n) bewertet)
 
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>Auto verkauft - nun Probleme
Na ja, schreiben will er ja nichts; er ruft morgen noch einmal an.

Nein, leider habe ich keinen Rechtsschutz, allerdings habe ich mit dem ADAC telefoniert und danach bei meinem Anwalt angerufen.
ADAC hat die Sache klar für mich gesehen; Anwalt sah das etwas gespalten, da der Käuferschutz rechtlich wohl 2004 etwas verstärkt wurde und das mit dem Haftungsausschluss auch nicht mehr so einfach sei. Allerdings hat er, nachdem er mehr über die Sache erfahren hatte, nur gemeint, dass das alles dubios klingt (aber nicht aus meiner Sicht!)...
Hm...


von KIttyCat2908 am 10.03.2009 17:52
Status: Praktikant (27 Beiträge)
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>Auto verkauft - nun Probleme
Hallo,

Stelenaje hat es wunderbar erklärt. Solange Sie keine Mängel arglistig verschwiegen haben brauchen Sie sich keine Sorgen machen.

Die Sachmangelhaftung wurde hier rechtswirksam ausgeschlossen, Mängel an der Lüftung, sofern Sie denn aucht tatsächlich vorhanden sind, lagen beim Verkauf nicht vor, bzw. waren nicht bekannt.

Es gibt m.E. keinen Grund für eine Rückabwicklung des Vertrags.

Gruß
DemIhm


von DemIhm am 10.03.2009 18:16
Status: Philosoph (514 Beiträge)
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