Privatverkauf
Hallo!
Ich habe im Mai ein Fahrzeug für 500 Euro verkauft. Der Verkäufer hat mir 200 Euro angezahlt und das
Fahrzeug mit Papiere und Schlüssel mitgenommen. Im Vertrag haben wir stehen gehabt das der Restbetrag an einem bestimmten Tag bezahlt wird das wäre die nächsten 5 Tage gewesen
Das Geld habe ich bis heute nicht .
Aber erst ruf er an die Handbremse funktioniert nicht baut er selber ein da er sich so wie er sich ausdrückte gut mit Fahrzeugen auskennt. dafür bezahlt er aber nur noch 250
Da immer noch nichts bezahlt wurde kam auf einmal eine SMS
das das Auto Schrott ist und er nichts mehr dafür bezahlt..
Nun kommt er mir damit das ich Ihm Mängel verschwiegen hätte und so weiter .. ich hab damals einen Vertrag von Mobile hergenommen "ohne Gewährleistungsplicht".
Er will mir nun das Auto wiederbringen und mir eine Rechnung über Reparaturen in Höhe von 600-800 Euro stellen.
Nun die Frage .. kann er mir ohne weiteres diese Reparaturen in Rechnung stellen?
oder kann ich auf meine restlichen Euros noch hoffen?
Auto privat verkauft Käufer zahlt nicht
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
... haben Sie noch ein paar Autos so zu verkaufen? ( Geld geb ich auch später)
Danke,
Gruß Spezi
Soll in etwa heissen ich bin blöd gewesen im das Auto zu überlassen ohne vollständige Bezahlung ?
Er hat aber für den Betrag unterschrieben den er auch später zahlen soll.
-- Editiert von charman am 13.06.2004 09:57:20
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
<Soll in etwa heissen ich bin blöd gewesen im das Auto zu überlassen ohne vollständige Bezahlung ?
DAS HABEN SIE ABER GETZ GESAGT!!
Gruß Spezi
Habe ich eigentlich noch eine Chance entweder das Geld zu sehen
oder wie auch immer ?? oder kann ich
das abschreiben (Lehrgeld bezahlt )
>>> ... oder kann ich
das abschreiben (Lehrgeld bezahlt) ... <<<
Sehe ich zumindestens so,
Gruß, W.H.
-----------------
"<a href="http://www.vendere-mobile.de" target="_blank">www.vendere-mobile.de</a>"
Sie können natürlich den K auf Zahlung verklagen.
Ob er ggfs. gegen Mängel aufrechnen kann, ist eine andere Frage.
Was auf jeden Fall von seiten des K nicht geht, ist selbst reparieren und dann Ansprüche stellen. Dem VK steht grundsätzlich das Recht auf Nachbesserung zu; nimmt der K die Nachbesserung selbst vor, verliert er seine damit verbunenen Ansprüche.
er erklärt immer das das Auto so nicht durch den Tüv kommt und er so und so viel dafür zahlen muß und er nicht einsehen kann das er den Rest der noch ausständig ist bezahlen will
Für mich schaut es so aus das er dies bei mir
mit Absicht macht um den Preis zu drücken
>>>er erklärt immer das das Auto so nicht durch den Tüv kommt und er so und so viel dafür zahlen muß und er nicht einsehen kann das er den Rest der noch ausständig ist bezahlen will
Für mich schaut es so aus das er dies bei mir
mit Absicht macht um den Preis zu drücken <<<
Richtig erkannt!
-----------------
"<a href="http://www.vendere-mobile.de" target="_blank">www.vendere-mobile.de</a>"
Jetzt ist es soweit er will mich zwecks Betrugs anzeigen, tolle Masche, vielleicht kann man das mal brauchen
-- Editiert von charman am 20.06.2004 12:50:32
Hallo Charman!
nur nicht einschüchtern lassen, Anzeige gegen dich zu erstatten ist lächerlich, lass dem guten einen Mahnbescheid zukommen!
Sollte er keine Kohle haben, hast du wenigstens einen Titel!
Ich würde das Geld auf keinen Fall abschreiben....warum auch ???
An deiner Stelle würde ich eine Betrugsanzeige in Betracht ziehen!
Hallo,
die ganze Geschichte kommt mir bekannt vor. Ich habe vor ca. 2 Jahren auch ein Auto privat mit einer Anzahlung und der Absprache der späteren Restzahlung "verkauft". Mein Käufer hatte kurz darauf einen angeblichen Motorschaden und wollte nichts mehr bezahlen. Auch drohte er mir mit einer Anzeige wegen Betrug. Ich habe die Sache mit einem gerichtlichen Mahnbescheid und späterer Klage durchgezogen. Trotzdem, das ich gewonnen habe, habe ich bis heute kein Geld. Der Käufer hatte bereits vor dem Kauf eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. Naja, zumindest kann ich ihn jetzt 30 Jahre ärgern.
Vielleicht ist ihr Mann der gleiche. Meiner kam aus der Nähe von Neuss.
Gruß doko
Danke für die guten Ratschläge
und vielleicht gibt es wirklich einen Zusammenhang
wie funtkioniert das mit Mahnbescheid ich habe sowas noch nie gemacht und auch tun müssen
Hallo,
das wäre ja wirklich die Höhe, wenn es da einen Zusammenhang gibt.
Mahnbescheid: Einen Vordruck aus dem Schreibwarenhandel holen, ausfüllen und beim Amtsgericht abgeben. Am besten persönlich abgeben, dann kann man Fehler sofort korrigieren. Wenn der Gemahnte dagegen angeht, kann man Klage erheben. Aber beachten: Gerichtsort bei der Klage ist das Amtsgericht, das für den Wohnort des Käufers zuständigt ist.
Falls der Käufer keinen Einspruch einlegt, können sie direkt einen Gerichtsvollzieher hinschicken.
Und unbedingt die angegebenen Fristen beachten!!!!
Gruß doko
und nun das neueste
Er willangeblich das Auto verschrotten obwohl er vormals geschrieben hat das er 3-400 Euro investieren muß um durch den TüV zu kommen, diese Kosten soll ich ihm bezahlen !
Ich bin zwar Laie auf dem Gebiet, aber das geht eindeutig zu weit
Hallo,
siehe meinen 1. Beitrag,
Geld einfach abschreiben unter dem Motto Erfahrungen.
Keiner weiss alles und jeder kann noch was lernen.
Gruß Spezi
Dies hab ich auch schon abgeschrieben nur er will zusätzlich noch Geld von mir, vielleicht will er noch das er für den Ausfall ich in rumkutschiere oder er TAXI-Kosten verlangt
Hallo,
ich würde einfach nicht mehr reagieren.
Lass ihn einfach links liegen.
Gruß Spezi
danke für den Tip ich werde es versuchen in Links liegen lassen
Schau hier mal vorbei:
http://www.kfz-auskunft.de/tipps/autokauf_4.html
Zum Mahnverfahren: es wurde ja schon gesagt, dass es im Schreibwarenhandel Vordrucke gibt. Kosten: ca. 2 - 2,50 EUR.
Diese Ausfüllen und beim Amtsgericht abgeben, am besten mit Kopie des Kaufvertrags. Ich denke, Du hast ihm den Empfang des bisherigen Geldes auch quittiert. Schön wäre, wenn Du darüber auch noch einen Nachweis hat (nicht das er behauptet, er hätte bereits alles bezahlt).
Die Dauer des gerichtlichen Mahnverfahrens beträgt Minimum 4 bis 8 Wochen. Du stellst den Antrag, er kann darauf widersprechen. Die Kosten trägst erst mal Du, kannst ihm diese aber gleich mit im Mahnverfahren als Kosten anrechnen. Er hat dann die Möglichkeit, zu widersprechen. Du kannst bereits im Mahnantrag angeben, dass dann automatisch Klage erhoben wird. Oder Du erhebst erst dann selbst Klage.
Widerspricht er nicht, dann hast Du einen Titel. Dieser gilt 30 Jahre. Du kannst damit einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Auch dafür trägst Du wieder die Kosten (etwa 15 EUR). Und auch dafür musst Du wieder einen Antrag stellen. Dort solltest Du auch gleich auf "Taschenpfändung" bestehen, damit der Gerichtsvollzieher auch sofort Bargeld mitnehmen kann.
Nichts bekommst Du (vorläufig), wenn er schon eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat. Dann nämlich geht der Gerichtsvollzieher nicht los, sondern er stellt Dir einen Unpfändbarkeitsbescheid zu. Du kannst dann aber alle 5 Jahre erneut einen Gerichtsvollzieher losschicken. Er müsste dann später zahlen oder erneut eine eidesstattliche Erklärung abgeben.
Das Gerichtsverfahren lohnt sich nicht, da das Ergebnis das gleiche sein kann: er hat bereits oder stellt noch eine eidesstattliche Erklärung, wenn er nicht zahlen kann. Gericht ist die teurere Variante (Klage erheben).
Zur Rechtsstellung: ich würde sagen, Du bist im Recht. Beim Kauf von Privat kauft man die Sache "wie sie ist", d.h. mit allen Mängeln und Fährnissen. Betrug kann er Dir nur unterstellen, wenn Du (schriftlich) bestimmte Eigenschaften zugesichert hast (z.B. neuer Austauschmotor), die nicht stimmen oder er Dich direkt nach Mängeln gefragt hat, die Du ihm verneint oder verschwiegen hast. Hat er nicht nach Mängeln gefragt, hast Du gute Karten. Hat er Dich nach Mängeln gefragt, hättest Du ihm diese nennen müssen (sofern Du davon Kenntnis hattest).
Bestanden Mängel, von denen Du keine Kenntnis hattest, hast Du dafür nicht einzustehen. Im Regelfall muss er Dir den Betrug immer nachweisen (d.h. er muss Dir vorsätzliches Verschweigen oder Falschaussagen nachweisen). Kann er das nicht, hat er schlechte Karten. Er kann Dir auch nicht Reparaturkosten in Rechnung stellen oder damit aufrechnen. Dass das Auto inzwischen Schrott ist, ist sein Problem, nicht Deines. Nachbesserung oder Mängelbeseitigung kann er auch nicht verlangen (dies könnte er nur gegenüber einem Händler), selber nachbessern darf er auch nicht (damit akzeptiert er den Mangel).
Auf Mängelbeseitigung kann er nur bestehen, wenn dies beim Kauf so vereinbart wurde.
Sofern er also nicht gerade eine eidesstattliche Erklärung abgibt oder Dir z.B. durch Zeugen nachweisen kann, dass Du ihn betrogen hast, stehen die Chancen nicht schlecht für Dich.
MfG
L00P
PS: Ich gebe natürlich keine Gewähr auf meine Angaben. Bin kein Jurist und hafte daher nicht für meine Ratschläge hier.
danke für die Tips
bin jetzt zu einem Rechtsanwalt,
und auch er meint dazu das ich im Recht bin
Mahnverfahren wird jetzt anlaufen.
Ich sage nur er hätte sich diesen Aufwand sparen können
>> Die Dauer des gerichtlichen Mahnverfahrens beträgt Minimum 4 bis 8 Wochen. Du stellst den Antrag, er kann darauf widersprechen. Die Kosten trägst erst mal Du, kannst ihm diese aber gleich mit im Mahnverfahren als Kosten anrechnen. Er hat dann die Möglichkeit, zu widersprechen. Du kannst bereits im Mahnantrag angeben, dass dann automatisch Klage erhoben wird. Oder Du erhebst erst dann selbst Klage.
Widerspricht er nicht, dann hast Du einen Titel. Dieser gilt 30 Jahre.<<
Also hast Du da nicht was vergessen ????
Mahnbescheid Dauer 6 Wochen, dann VOLLSTECKUNGSBESCHEID dauert nochmal 6 Wochen und gegen diesen kann man auch Widerspruch einlegen.
Und dann erst Titel über 30 Jahre !!
-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."
Nur so zur Info
Ich habe die Sache mit einem gerichtlichen Mahnbescheid und späterer Klage durchgezogen. Trotzdem, das ich gewonnen habe, habe ich bis heute kein Geld. Der Käufer hatte bereits vor dem Kauf eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. Naja, zumindest kann ich ihn jetzt 30 Jahre ärgern
aber zumindest habe ich meine Ruhe jetzt
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten
-
1 Antworten