Auto ohne Einverständnis verschrottet

28. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
perken
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Auto ohne Einverständnis verschrottet

Hallo,

ich habe mein Auto zwecks Reparatur von einer Fachwerkstatt untersuchen lassen, eine Reparatur wurde jedoch nicht durchgeführt. Ich erteilte dem ADAC den Auftrag, das Fahrzeug auf deren Autohof transportieren zu lassen.

Der dortige Autoverwerter ergriff die Chance, ohne meine Erlaubnis mein Fahrzeug zu verschrotten.

Fahrzeugbrief habe ich noch, Einverständnis zur Verschrottung wurde zu keiner Zeit erteilt.

Mit einem Anruf dort habe ich sogar noch dem entgegen wirken wollen. Info dort: "Ja, kein Thema, Fahrzeug steht hier auf dem Hof, ich sage dem Mitarbeiter bescheid. Zwei Tage später wurde mein Fahrzeug zerlegt und mit einem Gabelstapler zerstört.

Tüv 3 Monate alt, keine Mängel.

Wie ist die weitere Vorgehensweise ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von perken):
ich habe mein Auto zwecks Reparatur

Zitat (von perken):
Tüv 3 Monate alt, keine Mängel.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von perken):
Wie ist die weitere Vorgehensweise ?

Als erstes mal prüfen, ob da nich tdoch irgenwie eine Verschottungserlaubnis gegeben wurde.
Dann den Autohof auffordern das Auto herauszugeben, mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage) und Zustellnachweis.
Als zweites darum kümmern, mal eine realistische und glaubwürdige Bewertung des Wertes des KfZ erstellen zu lassen.
Als drittes fordert man dann Schadenersatz.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
perken
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

ich habe mein Auto zwecks Reparatur...
Tüv 3 Monate alt, keine Mängel.
Finde den Widerspruch ...
# wo ist da der Widerspruch ? Bitte definieren.

Als erstes mal prüfen, ob da nich tdoch irgenwie eine Verschottungserlaubnis gegeben wurde.
# Kein Gutgläubiger Erwerb seitens des Verschrotters möglich ! Erwerb des Verwerters nur schriftlich. Sonst könnte
er ja jedes Fahrzeug "einkassieren"...


Dann den Autohof auffordern das Auto herauszugeben, mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage) und Zustellnachweis.
# Schrott herausgeben ?

Als zweites darum kümmern, mal eine realistische und glaubwürdige Bewertung des Wertes des KfZ erstellen zu lassen.
Als drittes fordert man dann Schadenersatz.
# Bewertung ohne Fahrzeug ?

Bitte wenn es geht, hilfreiche (!) Antworten die sich auch mit den Fragen auseinandersetzen. Dankeschön.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Widerspruch: Ein Auto ohne Mängel gibt man nicht zur Reparatur - es ist ja nichts kaputt. Du meinst "der TÜV wurde ohne Mängel erteilt", das wird IMHO aus dem Vortrag klar.

Bewertung ist ja gar nicht so schwer: Autotyp, Alter, Laufleistung ist bekannt (und dank relativ frischem TÜV-Bericht sogar dokumentiert). Die Mängel ebenfalls - darüber gab es ja eine Untersuchung der Fachwerkstatt. Zusammen wird man also zumindest ungefähr den Zeitwert des Fahrzeugs (Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs abzüglich der anstehenden Reparaturrechnung) bestimmen können.

Du hast - wen Du der Verschrottung nicht zugestimmt hast - einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Autohof (oder wer auch immer Dein Auto in Verwahrung genommen hat). Wenn er das Auto in der Zwischenzeit durch die Presse gejagt hat, wird er dem natürlich nicht mehr nachkommen können und Dich also monetär entschädigen müssen.

Da er im Zweifel auch nicht mehr nachweisen kann, dass das Auto nicht in einem Top-Zustand war, bleibt ihm ja eigentlich nichts anderes übrig als dem Schadenersatz wie oben berechnet zuzustimmen.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kein Gutgläubiger Erwerb seitens des Verschrotters möglich ! Erwerb des Verwerters nur schriftlich. Sonst könnte er ja jedes Fahrzeug "einkassieren"...
Sorry, aber wenn du der Fachmann bist, warum fragst du dann hier?
Deine Aussage ist natürlich völliger Unsinn, es gibt keinerlei Vorschriften wie ein Vertrag geschlossen werden muss, das kann schriftlich, mündlich, oder sogar konkludent erfolgen.
Nach einem schweren Unfall ruft mitunter gleich die Feuerwehr einen Abschleppwagen, und dessen Fahrer kann dann - je nach dem natürlich - auch davon ausgehen, dass das Fahrzeug entsorgt werden muss. Nennt sich dann "Geschäftsführung ohne Auftrag".

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von perken):
# wo ist da der Widerspruch ? Bitte definieren.

Warum Reparatur wenn doch angeblich keine Mängel?



Zitat (von perken):
Kein Gutgläubiger Erwerb seitens des Verschrotters möglich ! Erwerb des Verwerters nur schriftlich.

2x schicht und ergreifend falsch.
Bereits mit der Auftragerteilung an den ADAC könnte es zum Verwertungsauftrag gekommen sein.



Zitat (von perken):
Bitte wenn es geht, hilfreiche (!) Antworten die sich auch mit den Fragen auseinandersetzen.

Hilfreich? Bitte definieren.

Wenn man es als hilfreiche Antwort empfindet, wenn das eigene Vorstellungsvermögen nicht an die Grenze oder darüber hinaus geführt wird, dann wäre die Antwort wohl: Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man das wie üblich an einen Fachmann übergeben, das wäre hier ein Anwalt.

Ansonsten sollte man sich einfach damit anfreunden, das es tatsächlich Sachverhalte gibt, die das derzeit vorhandene Vorstellungsvermögen übersteigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von perken):
Ich erteilte dem ADAC den Auftrag, das Fahrzeug auf deren Autohof transportieren zu lassen.


Zu welchem Zweck? Wurde dieser Zweck bereits bei Auftragserteilung genannt und kannst du das ggf. beweisen, da schriftlich?

Zitat:
Wie ist die weitere Vorgehensweise ?


Ich würde hier so vorgehen wie von Harry van Sell bzw. little-beagle vorgeschlagen:

Zitat:
Als erstes mal prüfen, ob da nich tdoch irgenwie eine Verschottungserlaubnis gegeben wurde.
Dann den Autohof auffordern das Auto herauszugeben, mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage) und Zustellnachweis.
Zitat:
Wenn er das Auto in der Zwischenzeit durch die Presse gejagt hat, wird er dem natürlich nicht mehr nachkommen können und Dich also monetär entschädigen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von perken):
keine Mängel.


War es ein Diesel?

Im Ernst, ich glaub hier fehlt mindestens die Hälfte. Welcher Schaden wurde denn nicht repariert? Hatte das Fahrzeug einen Unfall-(Total-)Schaden? Warum sollte es denn auf den "Autohof"?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

und was für ein "Autohof" war das eigentlich?
Es hört sich nämlich so an als ob es eher ein Schrottplatz bzw. eine Autoverwertung war.

Und warum unterhält der ADAC einen solchen Autohof? Oder war es ein gewöhnlicher Abschleppdienst, der im Auftrag des ADAC arbeitet?

Zitat:
ich glaub hier fehlt mindestens die Hälfte.
Sehe ich auch so.
Einerseits wird der Eindruck erweckt, es handele sich um ein Top-Fahrzeug (TÜV quasi neu, keine Mängel). Und andererseits war es in einer Werkstatt zwecks Reparatur, die aber nicht einmal stattfand (ich vermute, weil es unwirtschaftlich gewesen wäre, ergo wirtschaftlicher Totalschaden). Außerdem war das Auto nicht einmal fahrbereit/fahrfähig, denn sonst hätte man ja auf eigener Achse zu dem Autohof - oder sonst wohin - fahren können.

Stefan

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