Auto nimmt mir als Fahrradfahrerin Vorfahrt

8. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Lusmilla
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Auto nimmt mir als Fahrradfahrerin Vorfahrt

Hallo im Forum,
In Hamburg ist bekanntermaßen ein angespanntes Klima zwischen Auto- und Radverkehr. Aber was ich heute erlebt habe ist unglaublich. Ich fuhr relativ zügig auf dem Radweg mit funktionierender Beleuchtung (ca 18 Uhr) und näherte mich drr Einfahrt in eine Tankstelle. Ich sah einen weißen Sport-BMW von der Gegenfahrbahn -also nach links- abbiegen und war mir sicher, dass er mich gesehen haben muss. Er fuhr jedoch einfach weiter, so dass ich abbremsen musste, um nicht zu kollidieren. Mein Klingeln und Rufen hat er natürlich nicht gehört, und so warf ich den leeren Kaffeebecher aus Pappe, den ich noch in der Hand hatte, gegen sein rechtes Beifahrerfenster. Er hielt sofort an und stieg aus, dachte ich hätte sein Auto getreten. Ich lachte noch und meinte, dass es nur ein Pappbecher war, da er ja offensichtlich nicht aif den Radverkehr achte. Er rief tatsächlich die Polizei und wollte mich anzeigen, hielt auch mein Fahrrad fest und hörte nicht auf mich zu beschimpfen. Erst dachte ich, die Polizei wird ihm den Kopf waschen, aber als mich dann der eine Polizist befragte und ich sagte, dass ich ihn doch eigentlich anzeigen müsste, meinte er, dass es doch zu keinem Unfall gekommem sei und ich mal nach Hause fshren solle. Weil sie einen Bericht schreiben müssten, nshm er meine Personalien auf. Der andere hatte wohl Mühe, den Fahrer von seinem Vorhaben, mich anzuzeigrn, abzubringen, obwohl es gar keinen Schaden an seinem Wagen gab. Bis zuletzt beschimpfte er mich, so dass ich mir noch das Aktenzeichen geben ließ. Habe ich wirklich keinen Grund ihn anzuzeigen? Müsste man das nicht machen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Habe ich wirklich keinen Grund ihn anzuzeigen? Müsste man das nicht machen?


Eine Anzeige ist, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einen Sachverhalt zu melden, der möglicherweise als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden kann. Das ist doch schon passiert. Sie und der Autofahrer haben den Polizisten vor Ort erklärt, was sie erlebt haben. Die Anzeige ist damit erledigt. Ob da ein Verhalten eines der Beteiligten geahndet wird, liegt nicht in Ihrer Hand.

Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass der Autofahrer groß belangt wird. Trotz Ihrer Schilderung halte ich es für sehr gut möglich, dass der Fahrer Sie schlicht nicht gesehen hat. Falls er Sie doch gesehen haben sollte, war er vermutlich nicht so dumm, das der Polizei zu erklären. Es wird also auf ein Buß- oder Verwarnungsgeld wegen Nichtbeachten der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hinauslaufen.

Ich bearbeite meinen Beitrag, weil hier ZU ist.
Wie sieht denn die Sache für den Autofahrer aus, wenn er Sie tatsächlich nicht gesehen hat? Er fährt auf die Tankstelle und hört dann, wie etwas gegen sein Auto kommt. Er sieht Sie schimpfen und denkt, dass Sie gegen das Auto getreten haben. Es erscheint mir schlüssig, sich als Autofahrer aufzuregen und die Sache klären zu wollen. Das hat dann aber nichts damit zu tun, dass er mit seinen BMW-PS immer Recht hat.
Umgekehrt kann ich es verstehen, dass Sie sich aufregen. Als Radfahrerin steht in solchen Fällen immer die körperliche Verfassung auf dem Spiel. Vielleicht hat Ihre negative Grundeinstellung verhindert, hier gelassener zu reagieren. Vielleicht hätte sich der Autofahrer sogar für sein Fehlverhalten entschuldigt. Mit dem "Angriff" auf sein Auto haben Sie das erfolgreich verhindert. ;)


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-- Editiert am 08.01.2015 15:26

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lusmilla
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke, Herr Meinecke für Ihre Antwort. Natürlich hat der Autofahrer behauptet, mich nicht gesehen zu haben, eventuell stimmt das auch. Ich fahre ja selbst Auto und weiß, wie schwierig die Sichtverhältnisse zur Zeit des Berufsverkehrs sind. Daher hätte ich als Fahrradfahrerin ja auch keine Polizei gerufen. Aber ER hat sie gerufen und war bis zuletzt der Überzeugung, dass er mich vors Gericht bringen kann, wenn er wollte. Er hat mich eine halbe Stunde vor Ort festgehalten, abgesehen von dem Schreck und der Angst, dass er doch noch übergriffig wird. Die Polizei wollte einen "Dreizeiler" schreiben und die Sache einstellen, ohne Bußgeld. Kann ich denn darauf bestehen, dass er ein Buß- oder Verwarnungsgeld zahlen muss?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Bisher wird nur vorgetragen:


quote:
Ich fuhr relativ zügig auf dem Radweg mit funktionierender Beleuchtung (ca 18 Uhr) und näh


ob die Beleuchtung auch tatsächlich eingeschaltet war, nicht. Wenn der Linksabbieger nun behauptet, er habe das Rad nicht gesehen, weil es ohne eingeschaltete Beleuchtung fuhr, was dann?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

quote:
Kann ich denn darauf bestehen, dass er ein Buß- oder Verwarnungsgeld zahlen muss?
Die ganze Sache ist doch nur deswegen eskaliert, weil Sie meinen, jedermann mit Pappbechern bewerfen zu dürfen. Wie Sie selbst schreiben, hat der Autofahrer Sie evtl. wirklich nicht gesehen. Sie haben den Becher jedoch vorsätzlich geworfen.
quote:
In Hamburg ist bekanntermaßen ein angespanntes Klima zwischen Auto- und Radverkehr.
Woran das wohl liegt...

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Lusmilla
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Natürlich war mein Licht eingeschaltet. Die letzten Beiträge zeigen genau diese Haltung, die das Problem darstellt: der (PS-)Stärkere meint, immer im Recht zu sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zügig mit der Rad gefahren.....leerer Pappbecher noch in der Hand.......

Aha,......jeden weiteren Kommentar spare ich mir hier

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2x Hilfreiche Antwort

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