Guten Abend zusammen,
ich habe kürzlich mein Auto verkauft, welches vom Käufer begutachtet und Probegefahren wurde. Die typischen Mängel waren dem Käufer bekannt, in diesem Fall ging es um ein älteres Model des Smart ForTwo, welcher gerne mal einen Motorschaden bekommt. Meiner hatte diesen bereits und bekam einen neuen Motor (nicht von mir sondern bereits 2002). Die Rechnung wurde mitgegeben. Nun hatte der Austauschmotor bereits auch wieder ca. 80.000km drauf. Das wusste der Käufer jedoch lief der Motor einwandfrei. Nun hat das Fahrzeug nach wenigen Tagen beim Käufer einen Motorschaden bekommen und ich habe nun einen Brief von einer Kanzlei bekommen, dass ich den Mangel beheben soll. Ich sehe das jedoch anders, da das Auto bei mir normal lief. Ich weiß auch nicht, wie das Fahrzeug gefahren wurde und sehe mich nicht in der Pflicht für den Schaden aufzukommen, da ich ihn weder verursacht habe noch voraussehen konnte.
Habe ich Recht, dass ich nicht zur Nacherfüllung verpflichtet bin?
Wie reagiere ich nun auf den Brief.
Mit freundlichen Grüßen,
Dominik Perkovic
Auto nach Verkauf kaputt gegangen | Käufer will Reparatur
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
Hat die Gegenseite bereits irgendwas nachgewiesen (Ursache des Schadens, Beweis dass der schon bei dir vorhanden war)?
Inwiefern ausgeschlossen? Ich habe es nicht extra im Kaufvertrag vermerkt. Ich bin ja keine Händler oder ähnliches sondern es war ein normaler Privatverkauf.
Nein noch nichts. Er hat mir nur per Whatsapp geschildert, dass der Schaden nach ca 4-5 Tagen bei ihm entstand. Ich habe kein Großartiges Wissen über Autos, jedoch meine ich zu wissen, dass so ein Motorschaden auch nicht vorauszusehen ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Gewährleistung sollte man immer ausschließen. Automatisch passiert das nämlich nicht. Wenn du jedoch einen Vordruck von Mobile o.ä. benutzt hast, dann hättest du Glück, denn ein solcher Ausschluss ist dort enthalten.
Aber auch ohne Ausschluss hättest du erst mal gute Karten. Der Käufer ist nämlich in jedem Fall beweispflichtig dafür, dass 1. ein Mangel vorliegt (und nicht etwa Verschleiß) und 2. er bereits bei Übergabe vorhanden war. Bei Gewährleistungsausschluss kommt noch hinzu, dass er dir eine absichtliche Täuschung nachweisen muss.
Solange also nicht entsprechende Nachweise erbracht sind würde ich nur kurz antworten, dass du die Forderung zurückweist. Danach dann Kontakt einstellen.
Vielen Dank erstmal dafür.
Soll ich also nun ganz schlicht schreiben dass ich die Forderung zurückweise oder auch deine genannten Gründe nenne?
ZitatInwiefern ausgeschlossen? Ich habe es nicht extra im Kaufvertrag vermerkt. :
Dann hat man das Fahrzeug mit vollen 2 Jahren gesetzlicher Gewährleistung verkauft.
ZitatIch habe kein Großartiges Wissen über Autos, jedoch meine ich zu wissen, dass so ein Motorschaden auch nicht vorauszusehen ist. :
Je nach Art des Schadens schon.
Als erstes müsste dieGegenseite mal nachweisen, das der Schaden - zumindest latent - schon vorhanden war.
Normalerweise lautet die Standartantwort "Kummunikation einstellen, Sein Autu, sein Problem"
Trifft hier zwar auch zu, allerdings bis zu einem gewissen Grad.
Wenn das Schreiben ohne Zustellnachweis gekommen ist, würde ich persönlich das ganze erst mal ignorieren udn abwarten wie die Gegenseite reagiert. Evetnuell macht er den Fehler schon mal eine Reparatur einzuleiten.
Fall man die Variante mit demIgnorieren nicht wählt: da die Gegenseite schon anwaltlich vertreten ist, sollte man überlegen auch einen Anwalt einzuschalten. Als Laie besteht die Gefahr das sonst an die Wand zu fahren.
.
ZitatWurde die Gewährleistung ausgeschlossen? :
ZitatGewährleistung sollte man immer ausschließen. Automatisch passiert das nämlich nicht. Wenn du jedoch einen Vordruck von Mobile o.ä. benutzt hast, dann hättest du Glück, denn ein solcher Ausschluss ist dort enthalten. :
ZitatVielen Dank erstmal dafür. :
Soll ich also nun ganz schlicht schreiben dass ich die Forderung zurückweise oder auch deine genannten Gründe nenne?
Es wäre erst mal sinnvoll, die Fragen von fm89 genau zu beantworten!
gruß charly
ZitatGuten Abend zusammen, :
welcher gerne mal einen Motorschaden bekommt. Meiner hatte diesen bereits und bekam einen neuen Motor (nicht von mir sondern bereits 2002).
Dominik Perkovic
Also hast du von der Problematik der Smartmotoren bei einer Laufleistung ab 80.000 km gewusst.
Wie hoch war denn der Ölverbrauch bei dem Smart? Der lag doch sicherlich locker bei 2 l/1000 km.
Hast du das deinem Käufer auch mitgeteilt?
An alle die das Problem der Smartmotoren nicht kennen.
Die 600 ccm und 700 ccm Benzinmotoren gehen sehr gerne ab einer Laufleistung von 80.000 km kaputt.
Bemerkbar macht sich dieser Motorschaden aber schon deutlich vorher, in dem man bei jedem Tankstopp einiges an Motoröl nachkippen darf. Kurz vor Ende sind das sicherlich einige Liter Öl auf 1000 km. Ich habe schon von 1 l/100 km gehört.
Wenn der Motorschaden beim Käufer nach einigen Tagen auftrat, dann hat der TE mit Sicherheit davon gewusst und hat das gemacht, was sehr viele vor ihm auch schon gemacht haben, nämlich für den Wagen noch so schnell wie möglich einige Euros zu bekommen, bevor der Wagen den Geist aufgibt.
Daher hoffe ich jetzt einfach mal, dass die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen wurde und der Käufer in der Sache wirklich dranbleibt.
KorrektZitatDie 600 ccm und 700 ccm Benzinmotoren gehen sehr gerne ab einer Laufleistung von 80.000 km kaputt. :
Und ich habe schon so einige dieser Motoren instand gesetzt. Ein erhöhter Ölverbrauch ist erst dann festzustellen wenn bereits ein Schaden vorliegt. Steigt der Verbrauch stark an, dann ist es bereits zu spät.ZitatBemerkbar macht sich dieser Motorschaden aber schon deutlich vorher, in dem man bei jedem Tankstopp einiges an Motoröl nachkippen darf. Kurz vor Ende sind das sicherlich einige Liter Öl auf 1000 km. Ich habe schon von 1 l/100 km gehört. :
Besagter Wagen hat 2 Probleme:
1) Ventildeckelentlüftung setzt sich zu
2) Eine schwer zu erreichende Zündkerze wird nicht ersetzt.
Sollte einer dieser besagten Fehler vorhanden sein, dann muss der VK bereits bemerkt haben, dass da etwas nicht stimmt. Der Motor schnurrt dann immer noch normal, aber wie Scappler bereits geschrieben hat, der Ölverbrauch ist dann sehr hoch. Wurde die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, dann kann es für den VK teuer werden. Stichwort: Arglistige Täuschung. Ein Gutachter kann hier ganz genau sagen was Sache ist und ob der Vorbesitzer einen stark erhöhten Ölverbrauch gehabt hat oder nicht. Die Gutachter kennen die Situation beim Smart ganz genau.
.
ZitatEin erhöhter Ölverbrauch ist erst dann festzustellen wenn bereits ein Schaden vorliegt. :
Und welcher Defekt ist in der Regel für den erhöhten Ölverbrauch verantwortlich?
gruß charly
Ergänzung: Auch ohne Gewährleistungsauschluss kann es in diesem Fall teuer werden
Zitat. :
ZitatEin erhöhter Ölverbrauch ist erst dann festzustellen wenn bereits ein Schaden vorliegt. :
Und welcher Defekt ist in der Regel für den erhöhten Ölverbrauch verantwortlich?
gruß charly
Beim Smart sind es folgende Dinge, die für den erhöhten Ölverbrauch verantwortlich sind.
Ovale Zylinderlaufbuchsen
Verklebte Kolbenringe
Probleme mit der Vollastenlüftung (zugekokster Ventildeckel)
Defektes Teillastentlüftungsventil
ZitatBeim Smart sind es folgende Dinge, die für den erhöhten Ölverbrauch verantwortlich sind. :
Ovale Zylinderlaufbuchsen
Verklebte Kolbenringe
Probleme mit der Vollastenlüftung (zugekokster Ventildeckel)
Defektes Teillastentlüftungsventil
Alles klar - Danke für die Aufklärung!
gruß charly
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten