Auto mit unbekannten Kilometerstand.

12. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
hhbootsmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto mit unbekannten Kilometerstand.

Hallo,
ich habe ein Fahrzeug gekauft und nur einen Tüvbericht mitbekommen. Ein Tag nach dem Kauf bin ich über ältere Tüvberichte, die ich mir beim Tüv geholt habe, gestoßen und mir viel auf, dass beim KM-Stand was nicht stimmte.
Bei einen Telefonat mit der Vorbesitzerin (besaß das Fahrzeug, bevor sie es an meinen Verkäufer verkaufte) informierte diese mich darüber, dass sie den Tacho mal gewechselt hat, weil er defekt war. Für den defekten Tacho wurde einer mit einer abweichenden Gesamtlaufleistung verbaut. Aus diesem Grund hat die Vorbesitzerin mit meinen Verkäufer keinen Gesamtkilometerstand im Kaufvertrag eingetragen, weil dieser nicht bekannt war. Der Käufer der nun mein Verkäufer ist, wusste also bescheid, dass der Gesamtkilometerstand unbekannt ist und hat mir dies nicht mitgeteilt. Im meinen Kaufvertrag ist der Gesamtkilometerstand des Tachos mit abweichender Laufleistung als Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges eingetragen.
Auch wenn die Abweichung vielleicht nicht groß sein sollte, will ich es nicht so hinnehmen, dass man mir verschwiegen hat, dass der Gesamtkilometerstand eigentlich nicht bekannt ist.
Wie sieht das rechtlich aus? Muss ich das so hinnehmen? Leider kann ich den wirklichen Gesamtkilometerstand nicht nachweisen (auch nicht nach Rücksprache mit einen VW-Vertragshändler) und somit auch nicht die Abweichung Gesamtkilometerstand Kilometerstand im Tacho. Ist dies der Knackpunkt? Ich weiß halt nur, dass definitiv eine Abweichung vorhanden ist.
Und ist der damals nicht vermerke Kilometerstand ein Beweis dafür, dass er unbekannt ist, oder hätte dies extra festgehalten werden müssen?
Gruß Marcel

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Das ist ein erheblicher Mangel, die Kilometerlaufleistung beeinflusst den Wert eines Fahrzeugs maßgeblich. Dies hätte Dir selbstverständlich mitgeteilt werden müssen.

Dem Verkäufer war dies bekannt und es hätte ihm auch klar sein müssen, dass dies für den Käufer wesentlich ist.

Das ist aus meiner Sicht zumindest arglistige Täuschung, vermutlich sogar Betrug, da es naheliegend ist, dass der Sachverhalt verschwiegen wurde, um einen besseren Verkaufspreis zu erzielen.

Ich würde hier nicht lange rummachen und den Verkäufer zur Rücknahme des Fahrzeugs auffordern. Wenn Dir weitere Kosten entstehen (Suche nach neuem Fahrzeug, Fahrten mit Taxi/öffentlichen Verkehrsmittel), würde ich ihm diese auch in Rechnung stellen. Wenn er sich nur irgendwie querstellt, dann würde ich eine Anzeige wegen Betrugs erwägen.

Die ganze Sache ist ohnehin recht dubios. Den Tachotausch lässt man in einer Fachwerkstatt machen und sich die Kilometerstände von dieser bestätigen. Ein vollkommen unbekannter Tachostand macht das Fahrzeug schwer verkäuflich, das nimmt niemand ohne Grund in Kauf.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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