Auto gekauft nach 6 Monaten Motorschaden Haftung?

18. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Andreas87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)
Auto gekauft nach 6 Monaten Motorschaden Haftung?

Hallo Community,

ich bin neu hier und habe ein Problem.

Ich habe mir im Februar ein gebrauchtes auto bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Als ich mich entschloss das Auto zu kaufen sagte der Verkäufer das wenn ich eine Sachmängelhaftung haben möchte, ich 1000 Euro aufschlag zahlen müsste. Fand ich schon dreist...da es sich aber bei diesem Fahrzeug um ein Liebhaberauto handelt, habe ich gesagt ohne Sachmängelhaftung. Im vertrag schrieb er dann ich zitiere:" Keine Sachmängelhaftung, es handelt sich bei dem Fahrzeug um ein Rennwagen(Hobby, Sportfahrzeug)". Nun habe ich nach 6 Monaten einen Kapitalen Motorschaden aus unerklärlichen Gründen und lese überall im internet, dass man die Sachmänelhaftung nicht ausschließen kann. Wie ist den das nun mit dieser Sachmängelhaftung? Kann ich trotz dieser Klausel, vom Verkäufer die Reparatur verlangen?

Danke für die Hilfe!

Gruß
Andreas

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Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Kann ich trotz dieser Klausel, vom Verkäufer die Reparatur verlangen?


Jedenfalls könnte der VK sich dir gegenüber nicht auf einen Gewährleistungsausschluß berufen.

Ob du im konkreten Fall Ansprüche hast bzw. durchsetzen kannst, hängt dann wie immer daran, ob ein Sachmangel vorliegt und dieser bei Übergabe schon vorhanden war (und du das ggfs. beweisen kannst, wenn die 6 Monate Beweislastumkehr vorbei sein).

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#2
 Von 
Andreas87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Wie kann ich das nachweisen? Sachverständigen?
Ich hab nen Pleullagerschaden ist jetzt im nachhinein nicht mehr so leicht es nachzuweisen.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Um was für ein Auto handelt es sich überhaupt? Typ, EZ, KM?

quote:
es handelt sich bei dem Fahrzeug um ein Rennwagen(Hobby, Sportfahrzeug)


Nette Idee des Händlers. Er bringt damit zum Ausdruck, dass der Wagen beim Käufer aussergewöhnlich verschleisstreibend und abseits der üblichen Nutzung eines PKW genutzt wird. Sollte es sich also tatsächlich um eine Fahrzeug handeln, dass zu Sportzwecken genutzt werden kann, könnte diese Individualvereinbarung die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen durchaus erschweren oder sogar unmöglich machen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andreas87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Es handelt sich bei diesem Fahrzeug um ein Subaru Impreza WRX 4 Zylinder 225 ps. Gerademal 94 Tausend gelaufen. Vor 4 Wochen erst Zahnriemen und Wasserpumpe für 650 euro gemacht immer Warm gefahren bevor er getretten wurde nie im roten bereich gefahren immer turbolader nachlaufen lassen bevor ich den ausgemacht habe öl war immer genug drin tja und aufeinmal ein Pleullagerschaden - Kapitaler Motorschaden.

Der Wagen ist original nichts dran gemacht und es ist kein Rennwagen, Dann müsste ein 3.0 liter Audi a4 auch ein rennwagen sein.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Ein Impreza WRX ist ein Basisfahrzeug für den Rallysport. Ein Audi A 4 eher nicht.

Diese Fahrzeuge werden fast immer erheblich härter drangenommen, als "normale" PKW.
Ich habe einen Lancer Evo 9 aus 2007 mit gerade mal 22.000 KM. Was da schon alles dran war.....

Btw, schreiben Sie den Händler an und fordern ihn zur Nacherfüllung auf.
Ich bezweifele, dass der Händler mit seinem Vertragszusatz 475 BGB aushebeln kann.

Allerdings wird er argumentieren, dass es sich um üblichen Verschleiß handelt, der bei gleichgearteten Fahrzeugen vorkommen kann. Schließlich hat er Sie auf den Umstand hingewiesen, dass der Wagen zu Rennsportzwecken genutzt wurde. Dann scheinen Sie außerhalb der Frist für die Beweislastumkehr zu sein, d.h. Sie sind beweispflichtig, dass ein Sachmangel für den Schaden verantwortlich ist und dass dieser bereits bei Übergabe vorlag.
Zudem müssen Sie einen Sachverständigen finden, bzw. das Gericht müsste einen SV bestimmen, der zweifelsfrei einen Nutzerfehler ausschließen kann.

Ich würde Ihre Chancen realistisch mit 80 zu 20 gegen Sie einordnen.

Wer ein solches Fahrzeug kauft, muss auch mit Folgekosten rechnen, eben auch bis hin zu einem Motorschaden.

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" --- OO ---"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Wer ein solches Fahrzeug kauft


Na grundsätzlich ist ein Impreza WRX ein Auto wie jedes andere auch. Bei einem Porsche 911 GT2 oder einem BMW M3 CSL rechne ich ja auch nicht mit "überdurchschnittlichem Verschleiß".

Wenn der K allerdings unterschrieben hat, daß er über eine vorherige Nutzung als Rennwagen aufgeklärt wurde, sieht es in der Tat schwieriger aus - dann müßte der K nachweisen, daß es sich entweder um eine bewußte Falschbezeichnung gehandelt hat oder daß der bestehende Mangel auch für ein Rennfahrzeug unüblich ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Andreas87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Dieses Fahrzeug so wie ich es gekauft habe(abgesehen von dem sportauspuff) ist im originalen Zustand d.h. es ist für den Straßenverkehr zugelassen und wird auch so verkauft. Ist doch im endeffekt egal wozu das auto genutzt wurde, ich hab mit dem vorbesitzer gesprochen das war ein 20 jähriger jugendlicher und er sagte mir das er es ganz normal zur arbeit freizeit und ab und zu auch mal aufm Nürburgring damit gefahren ist. 94 t km ist er nun gelaufen und das ist ja nicht normal bei für dieses auto "normaler" nutzung. Mal davon abgesehen ob die Sachmangelhaftung hier greift, wie soll ich den nachweisen das vor dem kauf bereits schäden in der region waren ...das ist ja unmöglich die Pleullager hat es voll zerlegt und die Kurbelwelle ist auch hin ich denke selbst ein Gutachter kann nicht viel machen. Oder wie seht ihr das?

Gut ich kann noch einen drauf legen und sagen das auto ist ein unfallwagen der als unfallfrei verkauft wurde.
Habe nur durch zufall erfahren das er für 8000 euro Repariert wurde. Hab mich durchs Scheckheft gewühlt und mal bei den Werkstätten angerufen um zu prüfen was gemacht wurde..und da hat sich ein mitarbeiter verplappert und was von ner reparatur im wert von 8000 euro erzählt. Darauf hin hab ich den Vorbesitzer kontaktiert und er hat mir den unfall bestätigt und mir zugesichert das es sich bei dem unfall nur um blechschäden handelte, also keine motorschäden.

So . ich wusste nun das das auto gemacht worden war und auch gut gemacht worden war( von ner subaru vertragswerkstatt) und wusste auch wenn ich es reklamieren würde kann ich wenn der verkäufer den preis nicht mindern will nur vom vertrag zurücktretten und muss damit auch das auto zurückgeben was ich nicht wollte weil ich das günstig bekommen habe im vergleich zum Marktwert. Deswegen habe ich nichts erwähnt.

Jetzt die entscheidente frage: Kann ich diesen verschwiegenen Mangel jetzt 6 Monate nach dem Kauf immernoch reklamieren und kann ich den unfall irgendwie in verbidung mit dem Motorschaden bringen (z.b. der motor könnte durch den unfall doch schaden genommen haben) und irgendwas rausholen?


Danke Gruß

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