Auto gekauft - Nachlackierung erst später bemerkt

27. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Idefix0815
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)
Auto gekauft - Nachlackierung erst später bemerkt

Hallo,
ich habe mir über ein bekanntes Auktionshaus ein Auto ersteigert und gekauft.
Das Auto ist 7 Jahre alt, hat über 200000km und einen Austauschmotor neu mit Turbo seit ca. 20000km, alle von einer Vertragswerkstatt mit Garantie eingebaut.
Die Übergabe fand in der Tiefgarage eines Einkauszentrums statt.
Der Verkäufer unterschrieb, daß das Auto, während es in seinem Besitz war, keinen Unfall oder sonstige Schäden hatte.
Er war der 2. Besitzer, der 1. war seine Schwiegermutter, das Auto blieb also innerhalb der Familie.
Nach ca. 2 -3 Wochen habe ich bemerkt, daß der Wagen auf der rechten Seite am Heck heller lackiert war, als an den Türen und dem Rest des Fahrzeugs.
Als ich den Verkäufer darauf ansprach, teilte mir dieser mit, daß seine Schwiegermutter "irgendwann" einen Haftpflichtschaden des Nachbarkindes (mutwillig zerkratzt) hat nachlackieren lassen. Das hat er aber seiner Aussage nach nicht gewußt und bemerkt, obwohl er über 2 Jahre mit dem Auto gefahren ist.
Nun meine Frage an Euch:
Kann ich dem Verkäufer einen arglistigen Mangel nachweisen, oder wie würdet Ihr Euch nun verhalten?
Ich wollte eigentlich kein 2-Farben-Auto fahren.
Gruß

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Kann ich dem Verkäufer einen arglistigen Mangel nachweisen, oder wie würdet Ihr Euch nun verhalten?
Ich wollte eigentlich kein 2-Farben-Auto fahren.


Arglist kann wohl nicht nachgewiesen werden, da sie ja wohl nicht blind sind...dieses also hätten sehen müssen bei Übergabe. ;)

Es gibt sogar "Kult-Autos" die bunt sind..gab da mal so nen VW-Polo glaubsch...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn Sie den sogenannten Mangel erst nach 2-3 Wochen bemerkt haben, kann er so erheblich ja nicht sein.

Was verstehen Sie denn im Übrigen unter einem 'arglistigen Mangel'?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Idefix0815
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

ok, das mit dem arglistig wäre vielleicht etwas übertrieben, aber wäre es ein Mangel, bei dem man eine Minderung geltend machen könnte?
z.B. die Lackierungskosten, um den "Original-Farbton" wiederherzustellen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Idefix0815
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Und was ist, wenn es nicht nur ein kleiner "Haftpflichtversicherungsschaden" eines Kindes wäre, sonderrn ein Unfallschaden, der nachlackiert wurde?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Idefix0815
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
ich habe mir über ein bekanntes Auktionshaus ein Auto ersteigert und gekauft.
Das Auto ist 7 Jahre alt, hat über 200000km und einen Austauschmotor neu mit Turbo seit ca. 20000km, alle von einer Vertragswerkstatt mit Garantie eingebaut.
Die Übergabe fand in der Tiefgarage eines Einkauszentrums statt.
Der Verkäufer unterschrieb, daß das Auto, während es in seinem Besitz war, keinen Unfall oder sonstige Schäden hatte.
Er war der 2. Besitzer, der 1. war seine Schwiegermutter, das Auto blieb also innerhalb der Familie.
Nach ca. 2 -3 Wochen habe ich bemerkt, daß der Wagen auf der rechten Seite am Heck heller lackiert war, als an den Türen und dem Rest des Fahrzeugs.
Als ich den Verkäufer darauf ansprach, teilte mir dieser mit, daß seine Schwiegermutter "irgendwann" einen Haftpflichtschaden des Nachbarkindes (mutwillig zerkratzt) hat nachlackieren lassen. Das hat er aber seiner Aussage nach nicht gewußt und bemerkt, obwohl er über 2 Jahre mit dem Auto gefahren ist.
Nun meine Frage an Euch:
Ist es ein Mangel, bei dem man eine Minderung geltend machen könnte?
z.B. die Lackierungskosten, um den "Original-Farbton" wiederherzustellen?
Und was ist, wenn es nicht nur ein kleiner "Haftpflichtversicherungsschaden" eines Kindes war, sonderrn ein Unfallschaden, der nachlackiert wurde?
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Kein Sachmangel.
Kein Anspruch.

Ich kann nur den Kopf schütteln.
7 Jahre altes Auto privat über ebay gekauft, über 200 TKM, ein so geringer Farbunterschied, dass man ihn erst nach 2 Wochen bemerkt und dann Geld von einem Verkäufer wollen.... Mann, Mann, Mann.... Wo soll das noch hinführen....



-----------------
" --- OO ---"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Genau aus solchen Gründen sollte man ja auch eine ausgiebige Besichtigung und Probefahrt des potentiellen Fahrzeugs unternehmen, BEVOR man es kauft.
Ich gehe ferner davon aus, daß es sich hier um einen Privatverkauf mit wirksamen Gewährleistungsausschluß handelt. Insofern halte ich ein Vorgehen hinsichtlich Schadensersatz bzw. Kaufpreisminderung im nachhinein für mehr als fragwürdig ob der Erfolgsaussichten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Idefix0815
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

So, komme gerade zurück vom Gutachter:

Die Lackierung war kein normaler Haftpflichtschaden, wie vom Verkäufer angegeben, sondern ein reparierter Vorschaden, auf dem nachlackiert wurde.

@GSXR#90: Kannst Du nun immer noch nur den Kopf schütteln, oder wie würdest Du reagieren, wenn der Verkäufer Dir den Unfall verschwiegen hätte?

@Stelenaje: Ein verschwiegener Unfall hebelt die Gewähleistungsklausel im Kaufvertrag aus, oder nicht?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Hallo Idefix0815,

Ihre obige Aussage ist grundsätzlich richtig. Allerdings müssen Sie als Käufer den Beweis führen, daß der "verschwiegene Unfall" dem Verkäufer bekannt war und damit Arglist vorliegt.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Idefix0815
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Verkäufer des Autos war der 2. Besitzer nach seinem Vater, die Schwiegermutter ist aber immer gefahren.
Die Sache war also innerhalb der Familie.
Der Verkäufer behauptet nun, daß ihm sein Vater beim Autokauf davon nichts gesagt hat.
Und ein Vater gibt einen Schaden nicht an, wenn er den Wagen an seinen Sohn verkauft?
Glauben Sie das wirklich?
Zudem hat der Gutachter noch bemerkt, daß die Bremsen total "runter" sind, also das Auto gar nicht mehr gefahren werden dürfte.
Zwischen dem Kauf und dem Gutachten wurde das Auto ca. 600km gefahren.
Langt das für einen Mangel?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Leider gibt es in solchen Rechtsfragen oft einen Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen".
Ich bin kein Rechtsanwalt und vermag nicht zu entscheiden, ob das "für einen Mangel langt" oder nicht.
Sollten Sie etwas mehr Rechtssicherheit erlangen wollen, würde ich diesen Sachverhalt von einem Anwalt auf dieser Site prüfen lassen. Das kostet Sie ca. €20 und dann können Sie möglicherweise eher für sich entscheiden, ob Sie den Rechtsweg beschreiten wollen oder ob es sich eher nicht lohnt.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie nachfragen, ob Sie Deckungszusage erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Zudem hat der Gutachter noch bemerkt, daß die Bremsen total "runter" sind, also das Auto gar nicht mehr gefahren werden dürfte.


Wenn die Bremsen in einem SOLCHEN Zustand sind....hört man dieses bei der Probefahrt (Metal auf Metal qwietscht nunmal)..ansonsten ist auch ein Bremsbelag ganz einfach ein Verschleißteil, funzt ja schliesslich mit Reibung. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12326.08.2009 10:32:07
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

quote:
Die Lackierung war kein normaler Haftpflichtschaden, wie vom Verkäufer angegeben, sondern ein reparierter Vorschaden, auf dem nachlackiert wurde.

Was ist denn der Unterschied? Vorschaden, bzw. Nachlackierung, aus welchen Gründen auch immer, ist beides.

Beweisen Sie die Arglist, ich schüttel weiter den Kopf.....



-----------------
" --- OO ---"

-- Editiert am 04.03.2009 17:32

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tomschu_de
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich möchte ihnen nicht zu nahe treten aber Sie sind genau so einer, wegenen denen Ebay keinen Spaß mehr macht. Erst mal steigern, und dann mal schaun ob man nicht noch ne mark einsparen kann.

Sicherlich ist es sehr sehr traurig und ärgerlich wenn man ein auto kauft und dann solche dinge vorkommen. für diesen fall gibt es aber die probefahrt. in den motor kann keiner rein schaun. auf die bremsen ( beläge und scheiben) schon. sind sie vom fach? kennen sie sich mit autos aus? ist der verkäufer verpflichtet, erst eine kfz mechaniker ausbildung zu machen bevor er sein auto verkauft um ihnen die mängel sagen zu können?

in meinem bekanntenkreis habe ich gerade einen ähnlichen fall. der schwiegersohn hat das auto des vaters seiner frau gekauft. erstzulassung 2006, 35000 km. checkheftgepflegt, garagenwagen usw. .er bat mich, für ihn die winterrreifen zu montieren und beim montieren der winterreifen bemerkte ich zum ersten das die kugelgelenke( traggelenke) ausgeschlagen waren und das vorne die scheiben und beläge und hinten die beläge runnter waren. auch muss er schon mal wo hängen geblieben sein da man innen unten noch restspuren sieht.
jetzt hat er die wahl, entweder er fängt einen familienkrieg an oder er schluckts.

und ich sehe das auch so, da ich es in letzter zeit oft genug selbst mitgemacht habe, recht haben und recht bekommen sind zwei paar schuhe.

nicht böse gemeint.....!!!

viele grüße
tom

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen