Hallo,
ich habe am 1.10.08 einen Opel Astra F Caravan Baujahr 1998 gekauft. Nun habe ich in den letzten Tagen festgestellt das es komische Geräusche macht und der Motor zuckelt. War in einer Werkstadt und die haben festgestellt das das Auspuffrohr an zwei stellen durchgerostet ist und der Kat anscheinend aufgeschraubt und wieder zugeschweißt wurde und jetzt hohl klingt (Kosten würden sich auf 600-800 Euro belaufen sagt die Werkstatt)!
Ich habe das Auto von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft mit 1 jähriger Sachmängelgewährleisung auf Motor und Getriebe. Auserdem wurde mir gesagt das der Endtopf des Autos neu ist (stimmt auch man sieht den Unterschied zu den Rohren). Muss der Händler, da ja bis jetzt erst 9 Tage rum sind für den Schaden haften?
Achja bei dem Auto wurde TÜV und AU noch am 1.10 neu gemacht!
Danke für eure Antworten
-- Editiert von figofan am 10.10.2008 15:52:34
Auto gekauft Auspuff durchgerostet Garantie
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ja, der Händler ist in der Pflicht, nachzubessern (zu reparieren) im Rahmen der Gewährleistung.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hallo,
mir stellt sich als erstes die Frage wie das Fahrzeug eine gültige AU mit entferntem Katalysator bekommt.
Ich sehe den Händler in diesem Fall aber auch in der Pflicht, vorausgesetzt dem ist auch so wie von der Werkstatt beschrieben.
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Das mit der erteilten AU spielt für die Gewährleistung keine Rolle.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
@DemIhm
Jedes Auto bekommt AU auch mit Leerkat. Die Messgeräte registrieren das nicht.
In jedem Falle muss der Händler nachbessern oder das Auto zurück nehmen. Eine Gewährleistung nur auf Motor und Getriebe ist nichtig, der muss auf alles Gewährleistung geben.
Ein Händler, der einen 98er Astra mit Gewährleistung verkauft und nicht als Export, ist selber schuld. Besonders helle ist das nicht.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
sofern diese Mängel nicht vertraglich festgehalten wurden bzw Sie darauf hingewiesen wurden und diese damit Vertragsinhalt wurden, ist der Verkäufer grundsätzlich zur Nachbesserung verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Danke für die Antworten, der Verkäufer scheint keine Probleme zu machen und will nun einen gebrauchten KAT einbauen
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