Auto ersteigert, aber nicht bezahlen

1. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
ichundmeins
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto ersteigert, aber nicht bezahlen

Hallo Forum,
ich habe mein Auto (abgemeldet) bei eBay als ausdrücklich defektes Auto versteigert. Empfohlen für Bastler und zur Abholung per Hänger. Der Käufer wollte es gerne nach Hause fahren und bat eine Werkstatt es bei mir abzuholen. Ich wies ihn ausdrücklich darauf hin, der Wekstattauftrag erfolgt in seinem Namen und egal wie es ausgeht es ist seins. Geld- und Briefübergabe wollten wir dann bei persönlicher Abholung machen. Jetzt sagt er aber er will es nicht mehr, wirft mir Täuschung vor und ich solle es mir auf eigene Kosten wieder bei der Werkstatt abholen. Und anzeigen will er mich auch. Jetzt weiss ich nicht was ich machen soll. Der Fall ist bei eBay gemeldet. Aber was ist jetzt mit dem Auto? Gefahrenübergang war als er es hat abholen lassen, oder? Soll ich warten bis er mich anzeigt, oder selber auf Zahlung klagen? Muss ich privat auch erst übe Verzug gehen ?

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
Der Käufer wollte es gerne nach Hause fahren und bat eine Werkstatt es bei mir abzuholen. Ich wies ihn ausdrücklich darauf hin, der Wekstattauftrag erfolgt in seinem Namen und egal wie es ausgeht es ist seins. Geld- und Briefübergabe wollten wir dann bei persönlicher Abholung machen.

Es ist mir unbegreiflich warum Privat-Verkäufer so oft von den alten Indianergesetzen "Pferd und Brandzeichen gegen Feuerwasser" (in die heutige Zeit adaptiert: Kfz + Kfz-Brief gegen Geld) abweichen. Das stellt beide Parteien immer vor unsaubere Lösungen und gibt immer allemöglichen Gründe auf beide Seiten Schabernack zu treiben..

quote:
Der Fall ist bei eBay gemeldet.

Ich werde nie das große Vertrauen in ebay-Fälle verstehen. Wie bekommst du denn davon deine Knete?

quote:
Aber was ist jetzt mit dem Auto

Wenn ich das richtig gelesen habe steht es jetzt noch bei einer Werkstatt. In drei Wochen vielleicht in Polen und in 4 Wochen fährt evetnuell ein Lette damit herum!

quote:
Jetzt sagt er aber er will es nicht mehr

Und in wie weit hat dich das zu interessieren? Ihr habt einen Vertrag auf dessen Erfüllung du jetzt pochen solltest..

quote:
wirft mir Täuschung vor

Auf Grundlage von was?

quote:
Gefahrenübergang war als er es hat abholen lassen, oder?

Wenn dies schriftlich vereinbart wurde (z.B. im ebay-Anzeigen-Text) dann ja!

quote:
ich solle es mir auf eigene Kosten wieder bei der Werkstatt abholen

Würde ich nicht tun. Wenn der Gefahrenübergang deutlich vereinbart wurde, dann würde ich es stehen lassen.

quote:
Und anzeigen will er mich auch

Im Zweigfel ist das das Beste was dir passieren kann. Also wenn der Käufer sich noch mehr in die Pferdeäpfel reitet...

Zitat:
Ich wies ihn ausdrücklich darauf hin, der Wekstattauftrag erfolgt in seinem Namen und egal wie es ausgeht es ist seins.

D.h. du hast die Werkstatt beauftragt? Die Werkstattrechnung ist im Zweifel von dem zu zahlen der diesen dubiosen Transport in Auftrag gegeben hat..


quote:
Soll ich warten bis er mich anzeigt, oder selber auf Zahlung klagen? Muss ich privat auch erst übe Verzug gehen ?

Du solltest ihn in Verzug setzen, aber nicht was die Bezahlung betrifft, sondern die komplette Erfüllung des Vertrages...
Denn so wie es aussieht schuldest du ihm noch einen Brief. (Hoffentlich hast du wenigstens noch die Schlüssel)

-----------------
"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

-- Editiert radfahrer999 am 02.09.2011 07:55

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