Hallo!
Ich habe Heute mein Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler abgegeben und einen "Auftrag zur Vermittlung" unterschrieben.Ich wußte bis dahin gar nicht das es diese möglichkeit gibt und hoffe keinen Fehler gemacht zu haben.Für den Verkauf wird eine untere preisgrenze von 3800€ "angestrebt"
Im Vertrag sind 2 Stellen die mir nicht ganz klar sind und hoffe hier hilfe zu finden.
1."Ohne besonderen Auftrag kann der Vermittler in dem Fall, in dem dieser Vermittlungsauftrag im Zusammenhang mit
dem Abschluß eines Kaufvedrages über ein anderes, neues oder gebrauchtes Fahrzeug erteilt wird über die
Inzahlungnahme frei verfügen".
2."Das Fahrzeug ist im Rahmen der bestehenden Handel/ Handwerkversicherung
des Kommissionsnehmers gegen übliche Elementarschäden versichert.
Beieigenmächtigem Verkauf oder Abholung des Fahrzeugs ( was mit einer Kündigung des
Vermittlungsvertrags gleich steht) durch den Auftraggeber, entstehen dem Kommissionsnehmer
Versicherungskosten in Höhe von 0.- € für jeden angefangenen Monat die vom Auftraggeber zu zahlen
sind.
Sämtliche Reinigungs- lnstandsetzungs- Reparaturkosten, sowie Gebühren für AU/HU trägt
der Kommissionsgeber!
Der Kommissionsgeber ist alleinverantwortlich für die Untersuchung seiner Kommissionsware auf
Unfallspuren und auf andere Mängel, somit können frühere Unfälle, Korrosionsschäden sowie andere
sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am
Motor auch nicht vom Vermittler ausgeschlossen werden. Der Kommissionsgeber übernimmt die
Haftung für die Statthaftigkeit und die TÜV- Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder
Fahrzeu gveränderu n gen.
Der Kommissionsgeber ist der alleinige Gewährleister während der allg. Sachmängelhaftung, die
jedoch nach 12 Monaten, ab erfolgreiitrer Ünergabe an einen Erwerber, verjährt."
Was sagt der Experte dazu? Ist da alles inordnung? Muß ich wenn ich die letzte Zeile richtig verstehe 1 Jahr Gewärleistung geben obwohl ich Privatverkäufer bin bzw. der Händler das Auto ja verkauft?
Gruß Punto
Auto auf Kommission verkaufen
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
--- editiert vom Admin
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Danke für die schnelle Antwort!
Ich will und habe bei Ihm kein anderes Auto gekauft.
Auf dem Vertrag Steht zwar nicht "Kommissionsvertrag" sondern "Auftrg zur Vermittlung" aber ich nehme an das es trotzdem ein Kommissionsvertrag ist schon wegen der Formulierung "Kommissionsnehmers"
Ich habe Ihn auch gleich angesprochen auf den Satz "Sämtliche Reinigungs- lnstandsetzungs- Reparaturkosten, sowie Gebühren für AU/HU trägt
der Kommissionsgeber!"
Er meinte er will nichts reparieren er will ja kein Geld in das Auto stecken.
Ich hoffe er ist einer von den seriösen Händlern.Er ist ausnahmsweise mal kein Türke was in Berlin recht selten ist und betreibt das Geschäft seit 15 Jahren.
Gruß Punto!
Hallo!
Pass auf dass er dir ,wenn das Auto nach ca
40 Tagen verkauft wird,nicht eine Stellgebühr von xxxx€ aufs Auge drückt!
Alles schon da gewesen.
Gruss Sammy1
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"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Und darauf bestehen, das er beim Verkauf auf Deinen Namen die Gewährleistung gänzlich ausschliesst.
Da es sich dann um einen Privatverkauf handelt, kann die Gewähr ausgeschlossen werden.
Alles andere im Vertrag sollte schriftlich ausgeschlossen werden.
Gruß Spezi
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