Auto Verkaufen - Best Praxis bei Fremdabholung?

5. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cheki
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Verkaufen - Best Praxis bei Fremdabholung?

Hallo,
Ich möchte mein Auto verkaufen und habe mittlerweile viele Angebote von den Händlern bekommen. Ich habe einen Eindruck bekommen, dass die weder die Beschreibung lesen noch sich die Bilder anschauen. Mein Auto hat viele Mängel, diese habe ich auch in der Anzeige beschrieben. Beim erstkontakt sind die überrascht, wenn ich die Mängel anspreche. Ein Händler möchte das Auto abholen. Er spricht Deutsch mit einem sehr großen Akzent und sehr undeutlich, so dass die Verhandlung sich sehr schwierig gestaltet.
Nun die erste Frage.
Da eine Sprachbarriere bei der Kommunikation mit viele Händler gibt, wäre es besser alles per Mail, WhatsApp etc. zu besprechen? Wie sieht das die Praxis aus?
Zusätzlich lassen einige Ausländisch Stämmige Händler die Fahrzeuge von irgendjemanden abholen. So wird es wohl auch in meinem Fall sein. Das ich zum ersten Mal ein Auto verkaufe frage ich mich wie man den Verkauf am besten abwickelt. Ich schließe einen Verkauf mit einem Käufer der gar nicht anwesend sein wird. Der Fahrer wir wohl bereits ausgefüllten Vertrag mitbringen. Am liebsten wäre mir wenn der Käfer direkt da wäre, ich sein Ausweis prüfen kann und wir das Geld gegen Auto tauschen. Was sagt ihr dazu?

Was mich noch überrascht, die haben überhaupt keine Angst die kohle einfach so herauszugeben, hauptsächlich „Motor,Getriebe Gut? Brauche nur Auto, TÜV und Fahrzeugpapiere, du bist guter Mensch ich vertraue dir" So verlaufen die Gespräche

Problem nach Autokauf?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Und danach kommen die bösen Überraschungen! Ich habe 3x Autos an Händler verkauft die so ähnlich arbeiten wie deiner und 3x Ärger gehabt.

Käufer schickt dir den Vertrag per Email zu, du unterschreibst und sendest ihn zurück. Sein Fahrer bringt das Original mit, begutachtet den Wagen, zahlt ihn und nimmt ihn mit.

Ca 2-3 Wochen später kommt dann die Nachricht dass er versteckte Mängel hat oder größer beschädigt wie von dir gesagt und Sie bitten um Geldrückerstattung. Auto zurück nehmen ist meist sehr schwer da die Händler meist ein gutes Stück weg ist.

Was die zum Teil treiben ist Bauernfängerrei und Verarsche. Solltest du dich auf einen Händler einlassen und danach Post bekommen geh am besten damit zum Anwalt und danach ist Ruhe.

Ich verkaufe nicht mehr an Hämdler außer der Herr Chef kommt persönlich vorbei!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cheki
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deinen Erfahrungsbericht Tim,
Wie sieht es eigentlich mit Käufern die keinen Deutschen Ausweis haben. Hat jemand damit Erfahrung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Tim_S):
Ich verkaufe nicht mehr an Hämdler außer der Herr Chef kommt persönlich vorbei!

Und?
DIe Bauernfängerrei ist dann doch die gleiche ...



Zitat (von Cheki):
Wie sieht es eigentlich mit Käufern die keinen Deutschen Ausweis haben.

Die haben halt einen anderen.

Ob man nun einen deutschen oder ausländischen Ausweis haben, keiner muss einen Ausweis zeigen. Und jeder Ausweis kann gefälscht sein, egal welcher Nationalität.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

1. Nichts unterschreiben bevor das Fahrzeug vor Ort begutachtet wurde.
2. Nur Termin abmachen (muss man einhalten können!), an dem man Fahrzeug unverbindlich besichtigen, probefahren und gegebenenfalls bei Interesse kaufen kann.
3. Zustand und Fahrtauglichkeit wie am Tag des Besichtigungstermins. Keine Vorabversprechungen.
4. Nur Vertrag unterschreiben, denn man aus bekannter und zuverlässiger Quelle hat z.B. ADAC.
5. NUR unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkaufen (muss im Vertrag explizit erwähnt sein!!)
6. Zu Vorschäden und Zubehör möglichst keine Angaben und Versprechungen machen.
7. Verkauf nur ohne Kontrollschilder.
8. Wenn Angaben zum Jahrgang, dann nur explizit Datum der Erstzulassung. Kein Produktionsjahr oder Modelljahr angeben,

Hier die "Tricks":
Wenn der Vertrag oder "Verkaufsbestätigunbg" vom Händler kommt werden darin Fehler, Falschangaben und wichtige Sachen ausgelassen sein. D.h. mehr oder falsches Zubehör und Ausstattung, es fehlt der Ausschluss der Sachmängelhaftung, es werden Schäden ausgeschlossen die vorhanden sein können oder sind, und anstelle der Erstzulassung wird plötzlich das Modell- oder Produktionsjahr erwähnt.

Darum nur eigener Vertrag akzeptieren und ja nicht den vorerstelten des Käufers akzeptieren!

Auch sollte man mit automatisierten Angebotserstellungen von den Internetseiten aufpassen. Plötzlich sind da Angaben zu Zubehör und Ausstatung aufgelistet die so nicht vorhanden sind. Solche Händler riechen und kennen diese Falschangaben und nutzen sie genadenlos aus.

-- Editiert von FareakyThunder am 09.08.2017 10:17

-- Editiert von FareakyThunder am 09.08.2017 10:18

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Mach halt keinen Kaufvertrag mit irgendwem am Telefon, sondern nur mit dem Abholen, gibt nicht deine richtige Telefonnummer preis, sondern besorge irgendeine Prepaid-Nummer. Wenn die Möglichkeit besteht nicht die eigene Adresse preisgeben. (zB. auf Supermarktparkplatz treffen)
Bei meinen jetzigen "Exportautos" gab es nie Probleme. Wilde Drohungen nach Verkauf sind erstmal Schall und Rauch.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Wilde Drohungen nach Verkauf sind erstmal Schall und Rauch.


Und eigentlich auch recht selten, "normalerweise" wird wenn, dann nämlich bei der Abholung bereits rumgezickt und nach verhandelt, um den Preis noch vor Ort zu drücken.
Lust ihrem Geld nachträglich hinterher zu rennen haben die nämlich auch nicht.

Zitat (von Tim_S):
Auto zurück nehmen ist meist sehr schwer da die Händler meist ein gutes Stück weg ist.


Warum sollte man das Auto auch zurücknehmen?
Wenn man Mängel nicht arglistig verschwiegen hat, sehe ich überhaupt keine Veranlassung auch nur auf die Idee dazu zu kommen.
Wobei die Messlatte bei einem Autohändler noch ein Stück höher liegt, als bei einem Privatmann.

Grundsätzlicher Rat bei sowas:
"Auto des Händlers, Problem des Händlers. Kommunikation einstellen!"

-- Editiert von spatenklopper am 09.08.2017 15:26

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
1. Nichts unterschreiben bevor das Fahrzeug vor Ort begutachtet wurde.
2. Nur Termin abmachen (muss man einhalten können!), an dem man Fahrzeug unverbindlich besichtigen, probefahren und gegebenenfalls bei Interesse kaufen kann.
Diese beiden Punkte sind sehr wichtig.

Eine Betrugsmasche ist nämlich, einen Vertrag zu schließen und dann nichts mehr von sich hören lassen.
Der Zweck ist folgender: Nach ein paar Tagen geht der Verkäufer davon aus, dass der Interessent abgesprungen ist und sucht weiter. Irgendwann kommt dann ein Verkauf zustande, soweit alles OK.
Aber jetzt kommst: Der Verkäufer löscht dann natürlich die Anzeige, und das merkt der vorherige Käufer (er beobachtet die Anzeige natürlich), und dann pocht er auf seinen Vertrag bzw. Schadenersatz.

Zitat:
7. Verkauf nur ohne Kontrollschilder.
Bei Händlern stimme ich da zu, die sollen gefälligst ihre roten Nummern mitbringen (hat jeder Händler, wie will er sonst Probefahrten anbieten?).
Bei privaten Käufern habe ich hingegen die Erfahrung, dass man nicht angemeldete Autos deutlich schlechter verkaufen kann, insbesondere seit dem es mit den Überführungskennzeichen so kompliziert geworden ist (man muss praktisch immer zweimal fahren, und wenn das nicht gerade die Nachbarstadt ist dann macht das fast keiner mehr).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Nur mal so am Rande, du verkaufst dein Auto und der Käufer gibt dir einen Kaufvertrag den du unterschreiben sollst?
Ähm, das ist doch schon unseriös hoch 10.

Auto abmelden, und Du als Verkäufer schreibst einen Kaufvertrag. So rum geht das. Wer deine Konditionen nicht unterschreiben will, bekommt auch das Auto nicht.

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
Es ist doch völlig wurscht, wer den Zettel zum Treff mitbringt. Hat mit unseriös nix zu tun. Die meisten Leute wissen eben nicht, dass man den Kaufvertrag selbst downloaden kann und dann ist keiner da. Blöd - also bringt jeder einen mit und wer keinen mitgebracht hat, muss den nehmen, der da ist. Wichtig ist doch was da drin steht und nicht wer den Vertrag mitbringt.
Wer was unterschreibt, was blöd kommt, ist halt doof.

Ich glaube du hast meinen Beitrag einfach nicht verstanden.
Für dich noch mal in kurz,
Ich Verkäufer.
Ich Schreibe was im Kaufvertrag ist.
Wer nicht unterschreibt, bekommt mein Auto nicht.
Ende.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Au-dee):
Wer nicht unterschreibt, bekommt mein Auto nicht.
Ende.

Mit etwas Glück ja.
Mit etwas Pech (je nach vorhergehender Kommunikation) ist es auch erst der Anfang - an dessen Ende dann ein Urteil mit dicker Rechung steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Selbes Ding,
[GELÖSCHT - TON MÄßIGEN ODER SIE SIND RAUS!]


-- Editiert von Moderator am 15.08.2017 01:04

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Au-dee):
Selbes Ding,

Nö, bischen Unterschied ist schon.

Zwar bekommt er das Auto nicht, aber wenns schief läuft derVerkäufer die Kosten für Anwälte und Gericht, Schadenersatz ...
Kann man versuchen zu verstehen, muss man aber nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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