Auto Verkauf betrügerische Händler

7. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Munters
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)
Auto Verkauf betrügerische Händler

Hallo Gemeinde Guten Tag. Vor einer Woche habe ich mein Auto in verschiedenen Internet platformen zum Verkauf angeboten. Der Wagen hat einen motorschaden, nach eine Weile hat sich ein Herr gemeldet,ein Händler der gesagt hat er würde es kaufen. Hat mich nach den Preis gefragt, der Wagen war für 4.500 angeboten, und wir haben uns auf 3.600 geeinigt. Ich hab mich gewundert wie er so schnell mit dem Preis einverstanden war, habe aber nicht viel drüber nachgedacht, sondern war froh es loszuwerden. Darauf hin hat er mir eine Mail geschickt wo drauf stand das er das Auto zum genannten Preis reserviert, und er würde die nächsten Tage den Fahrer schicken um es abzuholen. Und ich musste die Reservierung bestätigen indem ich die Email mit meiner Zusage zurück schicke. Habe ich auch gemacht weil da stand nirgends das ein vertrag zustande kommt, nur eine Reservierung. Ich habe geschrieben "ich bestätige die Reservierung" und abgeschickt. Aber als ich die Antwort mail zurückschickte, habe ich an den kopfnoten vom ausgangsserver gesehen, das dort "kaufbestätigung" gestanden hat. Von diesem Moment hate ich kein gutes Gefühl mehr. Und es hat sich auch leider bestätigt.. Nach drei Tagen kamm der Fahrer um das Auto abzuholen, hat es sich angeschaut, Fotos gemacht und sie seinem boss geschickt, und dann fing er an... Angeblich war der Wagen nachlakiert, wovon ich keine Ahnung hatte weil ich ihn auch gebraucht gekauft habe, und dann hat er angegeben das ich falsche Baujahr angegeben habe. Weil ich das zullasungsdatum gesagt habe, ich habe aber nie nachgeschaut wann das Baujahr war, und das tut glaub ich kaum jemand.. So.. Das Ende der Geschichte ist das er mir statt die vereinbarten 3.600 nur noch 2.500 geben wollte, und als ich darauf nicht eingehen wollte, wurde er stutzig und hat mir gesagt, so jetzt sind es nur noch 2.000 tausend. Natürlich bin ich nicht darauf eingegangen, und habe gesagt, das ich für diesen Preis nicht das Auto verkaufe. Der Händler selber hat mir nicht angedroht, hat mir gesagt "dann kauf ich es nicht" , aber der Fahrer sagte mir das der Händler wohl möglich, die Sache zum Anwalt weitergibt. Meine Frage ist nun, war diese Reservierung ein Kaufvertrag? Und zweitens mit was muss ich rechnen. Nachhinein hab ich mich im Internet schlau gemacht, und herausgefunden das das übliche Maschen von dubiosen Händlern sind, damit sie die Autos für lächerliche Preise kaufen. Inzwischen hat sich ein anderer Interessent gemeldet und will mein Auto kaufen. Kann ich mit den Verkauf fortfahren? Danke schon mal für die Antworten..

Problem nach Autokauf?

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Munters):
Meine Frage ist nun, war diese Reservierung ein Kaufvertrag?



Genauer Wortlaut - Gewährleistung ausgeschlossen?


Zitat (von Munters):
Inzwischen hat sich ein anderer Interessent gemeldet und will mein Auto kaufen. Kann ich mit den Verkauf fortfahren?



Würde ich noch nicht machen.

Händler mit kurzer Frist auffordern das Fahrzeug abzuholen und den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.
Auf anschließenden Rücktritt gleich hinweisen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
Munters
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ist die Email die ich bestätigt habe..

RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG


Anschrift:


Sehr geehrter Herr Mustermann,
hiermit reservieren wir das unten genannte Fahrzeug bis zum 10.02.2017.


Hyundai Sanata Fe Crdi 2.2 - Allrad - Schaltgetriebe
Baujahr: 2007

Gesamtfahrleistung (Kilometer): 190.000 km

Unfallfrei - Nicht nachlackiert - Scheckheftgepflegt - keine Beulen -
Waschanlagenkratzer

Beschädigungen (falls vorhanden):
Motorschaden - Motor startet nicht - rollfähig

Farbe: dunkelblau
Ausstattung: Original Alufelgen, Klimaanlage, Radio CD

Deutsche Ausführung, deutsche Erstzulassung,
Verkauf mit deutschen Fahrzeugpapieren


Kaufpreis: 3.600,00 Euro
Bezahlung: Bar bei Abholung


Verkäufer:



Mobil:

Abholadresse: wie oben

Mit freundlichen Grüßen



Bitte antworten Sie auf diese Mail und bestätigen die Reservierung des
Fahrzeugs.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Munters
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten morgen, ich bestätige die Reservierung. Mfg

----- Ursprüngliche Nachricht -----
Von: "J. Zimm.
Gesendet: 02. Feb. 2017 15:38
An:
Betreff: RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG - Bitte um Antwort

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Munters
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

[GELÖSCHT]
[KEINE PERSONENBEZOGENEN DAEN VERÖFFENTLICHEN!]


-- Editiert von Moderator am 07.02.2017 16:16

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also meiner Meinung nach ist das nur eine Reservierung, kein KV.

Und für die Zukunft ein paar Dinge, NIE eine Reservierungsmail bestätigen, sondern wenn immer eigens formulieren, bzw bei Händlern erst gar nicht reservieren.

Zitat:
und dann hat er angegeben das ich falsche Baujahr angegeben habe. Weil ich das zullasungsdatum gesagt habe, ich habe aber nie nachgeschaut wann das Baujahr war, und das tut glaub ich kaum jemand
Da glaubst du aber ganz FALSCH!!! BL und EZ sind zwei verschiedene Dinge, die grosse Auswirkungen haben können! Gerad hier ist sogar grosse Sorgfalt geboten...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Ich würde hier nicht riskieren, das ganze durchzudrücken. Ich würde es so sehen: Das Fahrzeug wurde bis zum 10.02. für den genannten Preis reserviert. Daraus ergibt sich keine Pflicht, das Fahrzeug für einen geringeren Preis abzugeben. Wenn der Händler dagegen meint, hier wäre ein verbindlicher KV entstanden, dann muss er den Wagen auch in Konsequenz für 3.600,- abnehmen. Du kannst ihm also anbieten, das Fahrzeug bis zum 10.02. so abzunehmen - ansonsten verfällt die Reservierung. Darauf würde ich spekulieren und das Auto dann anderweitig verkaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Munters
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

also meiner Meinung nach ist das nur eine Reservierung, kein KV.

Und für die Zukunft ein paar Dinge, NIE eine Reservierungsmail bestätigen, sondern wenn immer eigens formulieren, bzw bei Händlern erst gar nicht reservieren.

Zitat:
und dann hat er angegeben das ich falsche Baujahr angegeben habe. Weil ich das zullasungsdatum gesagt habe, ich habe aber nie nachgeschaut wann das Baujahr war, und das tut glaub ich kaum jemand
Da glaubst du aber ganz FALSCH!!! BL und EZ sind zwei verschiedene Dinge, die grosse Auswirkungen haben können! Gerad hier ist sogar grosse Sorgfalt geboten...


Ja wie gesagt hab ich wohl nicht daran gedacht, ich sehe ja immer wenn ein Auto verkauft wird, wird die Zulassung angegeben, also bei Auto scout etc. Jetzt wo ich bescheid weiß, werde ich es mir auch merken.
Also Sie meinen das das jetzt kein Kaufvertrag ist, obwohl auf die Antwort Mail als Email Adresse steht?
Und was mir der Fahrer gesagt hat? Nicht das er jetzt vielleicht einen Schadenersatz
möchte, weil der Fahrer bis hier gekommen ist, und kein Kauf stattgefunden hat..

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Munters
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Ich würde hier nicht riskieren, das ganze durchzudrücken. Ich würde es so sehen: Das Fahrzeug wurde bis zum 10.02. für den genannten Preis reserviert. Daraus ergibt sich keine Pflicht, das Fahrzeug für einen geringeren Preis abzugeben. Wenn der Händler dagegen meint, hier wäre ein verbindlicher KV entstanden, dann muss er den Wagen auch in Konsequenz für 3.600,- abnehmen. Du kannst ihm also anbieten, das Fahrzeug bis zum 10.02. so abzunehmen - ansonsten verfällt die Reservierung. Darauf würde ich spekulieren und das Auto dann anderweitig verkaufen.


Er beruht aber da drauf das ich falsche Angaben gemacht habe.
Wie ihr oben in der Email die ich eingefügt habe, hat er geschrieben das
es nicht nachlakiert ist, obwohl ich sowas nie behauptet habe,
und ich kann es auch nicht wissen weil ich nicht der erstbesitzer bin.
Und das zweite ist wie oben erwähnt, das
Ich das zullasungsjahr, und nicht das
Baujahr gesagt habe.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Munters
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Munters):
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

also meiner Meinung nach ist das nur eine Reservierung, kein KV.

Und für die Zukunft ein paar Dinge, NIE eine Reservierungsmail bestätigen, sondern wenn immer eigens formulieren, bzw bei Händlern erst gar nicht reservieren.

Zitat:
und dann hat er angegeben das ich falsche Baujahr angegeben habe. Weil ich das zullasungsdatum gesagt habe, ich habe aber nie nachgeschaut wann das Baujahr war, und das tut glaub ich kaum jemand
Da glaubst du aber ganz FALSCH!!! BL und EZ sind zwei verschiedene Dinge, die grosse Auswirkungen haben können! Gerad hier ist sogar grosse Sorgfalt geboten...


Ja wie gesagt hab ich wohl nicht daran gedacht, ich sehe ja immer wenn ein Auto verkauft wird, wird die Zulassung angegeben, also bei Auto scout etc. Jetzt wo ich bescheid weiß, werde ich es mir auch merken.
Also Sie meinen das das jetzt kein Kaufvertrag ist, obwohl auf die Antwort Mail als Email Adresse steht?
Und was mir der Fahrer gesagt hat? Nicht das er jetzt vielleicht einen Schadenersatz
möchte, weil der Fahrer bis hier gekommen ist, und kein Kauf stattgefunden hat..



Nochmal, weil vorher die Antwort Email nicht
Richtig eingefügt worden ist..



[GELÖSCHT]
[KEINE PERSONENBEZOGENEN DAEN VERÖFFENTLICHEN!]


-- Editiert von Moderator am 07.02.2017 16:16

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Munters):
Nicht das er jetzt vielleicht einen Schadenersatz
möchte, weil der Fahrer bis hier gekommen ist, und kein Kauf stattgefunden hat..
Kann passieren, denn das Baujahr kann einen gravierenden Einfluss haben. Du hast den potentiellen Käufer getäuscht. Er kann durchaus Schadenersatz fordern.
1) Baujahr falsch
2) Nachlackiert (Unfall?)
Würdest du es dir denn gefallen lassen wenn dir jemand etwas anderes zugesichert hat und du feststellen musst, dass der Wagen älter ist als angegeben wurde und evtl. sogar einen Unfallschaden hat?
Ich sehe bisher keine betrügerischen Absichten des Händlers. Er hat den Wagen nicht so vorgefunden wie du diesen versprochen hast.



-- Editiert von micbu am 07.02.2017 12:39

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Munters
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von Munters):
Nicht das er jetzt vielleicht einen Schadenersatz
möchte, weil der Fahrer bis hier gekommen ist, und kein Kauf stattgefunden hat..
Kann passieren, denn das Baujahr kann einen gravierenden Einfluss haben. Du hast den potentiellen Käufer getäuscht. Er kann durchaus Schadenersatz fordern.
1) Baujahr falsch
2) Nachlackiert (Unfall?)
Würdest du es dir denn gefallen lassen wenn dir jemand etwas anderes zugesichert hat und du feststellen musst, dass der Wagen älter ist als angegeben wurde und evtl. sogar einen Unfallschaden hat?
Ich sehe bisher keine betrügerischen Absichten des Händlers. Er hat den Wagen nicht so vorgefunden wie du diesen versprochen hast.



-- Editiert von micbu am 07.02.2017 12:39


Ob der Wagen einen Unfallschaden hatte oder nicht kann ich nicht wissen.
Und das habe ich ihm auch
im telefon gesagt als wir geredet
haben. Als ich ihn gekauft habe hat mir der Händler auch nichts von einem Unfallschaden gesagt..
Und auch optisch ist nichts zu erkennen,
nur der Fahrer hat das behauptet,
er hat mit so ein Gerät
gesehen das es Nachlakiert ist.
Ich hab den Fehler mit dem Baujahr
gemacht, aber bestimmt
nicht absichtlich,
darum bin ich nochmal 600 Euro runtergekommen.
Von 3.600 auf 3.000 runter.
Aber er hat abgelehnt, und wollte
nur 2.000 zahlen..
Baujahr bis Zulassung sind es 6 Monate
Da hat er gemeint, "ja der Wagen
hat 6 Monate in der Vitrine gestanden"
Also mit 2000 tausend
Hätte es ihm nichts ausgemacht
das der Wagen vermutlich Nachlakiert,
und 6 Monate in der Vitrine stand..
Und das andere ist das obwohl ich ihm
im Telefongespräch
gesagt habe er kann gerne kommen
und sich das Auto ansehen,
und wenn es im gefällt kann
Er es kaufen.
Er hat aber darauf bestanden, das ich
die Email bestätigen muss,
damit er sicher sein kann
das ich das auto für ihn reserviere.
Ehrlich gesagt von Anfang an hatte ich
kein gutes Gefühl, dann hat er
den nächsten Tag wieder angerufen,
und gefragt ob ich mein Auto
Verkaufen will oder nicht, und das
er ein seriöser Händler ist.
Darauf bin ich dann leider eingegangen,
und habe die Email bestätigt,
und fast sofort bereut als ich es
gemacht habe..
Leider war mein bauchgefühl
doch nicht falsch.
Ja und die Frage ist jetzt ob
sich jemand von euch auskennt,
und wie ich da noch vorgehen kann..




-- Editiert von Munters am 07.02.2017 13:44

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nutzern4me
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 60x hilfreich)

Guten Tag,

die Argumentation mit der E-Mailadresse erschließt sich mir nicht ganz.
Eine Reservierungsbestätigung ist erstmal für den Vertrag unerheblich. Dies wird gerne gemacht, um zum einen vermeintlich keinen Zweifel an einer möglichen c.i.c. entstehen zu lassen und zum anderen, um dem anderweitigen Verkauf durch den Verkäufer vorzubeugen.

Der Händler möchte das Auto selbstverständlich vor dem Kauf prüfen und bringt sich durch die Reservierungsbestätigung in eine gute Position. Wenn jetzt Widersprüche zum Angebot auftreten macht das die Preisverhandlung für den Verkäufer natürlich einfacher.
Dies ändert allerdings nichts daran, dass noch immer kein Vertrag zustande gekommen ist. Weder Käufer noch der Verkäufer können also aus Vertrag vorgehen.

Insofern kommt nur Schadensersatz aus c.i.c. in Frage. Zu ersetzen wäre also das negative Interesse, das hier vor allem die Anfahrtskosten enthält.

Das vorvertragliche SV würde ich bejahen
Die mögliche Pflichtverletzung nach § 241 II nicht, was ich wie folgt begründe.
a. Ohne mich in der Branche besonders auszukennen, möchte ich meinen, dass das abweichende Produktionsdatum von der Erstzulassung um 6 Monate, bei einem 10 Jahre alten Pkw wohl keine wertbestimmende Rolle mehr spielt. Evtl. Lagerschäden o.Ä. dürften nach etwa 9 Jahren auf der Straße egalisiert worden sein.
b. Ob die Unfallfreiheit nun besteht oder nicht, kann dahinstehen, da der Verkäufer die evtl. Falschangabe nicht zu vertreten hat.

Theoretisch!! gibt es also mE nichts zu befürchten.




-- Editiert von Nutzern4me am 07.02.2017 14:51

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Munters
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Nutzern4me):
Guten Tag,

die Argumentation mit der E-Mailadresse erschließt sich mir nicht ganz.
Eine Reservierungsbestätigung ist erstmal für den Vertrag unerheblich. Dies wird gerne gemacht, um zum einen vermeintlich keinen Zweifel an einer möglichen c.i.c. entstehen zu lassen und zum anderen, um dem anderweitigen Verkauf durch den Verkäufer vorzubeugen.

Der Händler möchte das Auto selbstverständlich vor dem Kauf prüfen und bringt sich durch die Reservierungsbestätigung in eine gute Position. Wenn jetzt Widersprüche zum Angebot auftreten macht das die Preisverhandlung für den Verkäufer natürlich einfacher.
Dies ändert allerdings nichts daran, dass noch immer kein Vertrag zustande gekommen ist. Weder Käufer noch der Verkäufer können also aus Vertrag vorgehen.

Insofern kommt nur Schadensersatz aus c.i.c. in Frage. Zu ersetzen wäre also das negative Interesse, das hier vor allem die Anfahrtskosten enthält.

Das vorvertragliche SV würde ich bejahen
Die mögliche Pflichtverletzung nach § 241 II nicht, was ich wie folgt begründe.
a. Ohne mich in der Branche besonders auszukennen, möchte ich meinen, dass das abweichende Produktionsdatum von der Erstzulassung um 6 Monate, bei einem 10 Jahre alten Pkw wohl keine wertbestimmende Rolle mehr spielt. Evtl. Lagerschäden o.Ä. dürften nach etwa 9 Jahren auf der Straße egalisiert worden sein.
b. Ob die Unfallfreiheit nun besteht oder nicht, kann dahinstehen, da der Verkäufer die evtl. Falschangabe nicht zu vertreten hat.

Theoretisch!! gibt es also nichts zu befürchten.


Danke schon mal für Ihre Antwort,
da fällt mir aber ein Stein vom Herzen, aber
wie Sie sagen das ist theoretisch..
Vielleicht sollte ich auch einen Anwalt fragen,
damit ich sicher bin.
Ich habe bei diesem Händler vor einer
halben Stunde angerufen, und
gefragt was mit dem Reservierung
wird, und er hat mir gesagt das
er kein interesse mehr hat
und das ich das auto verkaufen kann.
Jetzt habe ich noch welche Interessenten
die sich heute das Auto anschauen
möchten. Kann ich also
ohne Probleme mein Auto verkaufen,
oder kommt mir in ein-zwei Wochen
eine schadensersatz klage von
seinem Anwalt angeflogen?

-- Editiert von Munters am 07.02.2017 15:36

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Nutzern4me):
a. Ohne mich in der Branche besonders auszukennen, möchte ich meinen, dass das abweichende Produktionsdatum von der Erstzulassung um 6 Monate, bei einem 10 Jahre alten Pkw wohl keine wertbestimmende Rolle mehr spielt. Evtl. Lagerschäden o.Ä. dürften nach etwa 9 Jahren auf der Straße egalisiert worden sein.
O.k., du kennst dich nicht aus. Es ist so, dass nach der Sommerpause oft Facelift Modelle aufgelegt werden. Hier kann es also dazu führen, dass durch die 6 Monate ein Vor-Facelift Modell verkauft wurde was sich sehr wohl drastisch im Preis bemerkbar machen kann. Dieses "Facelift" kann optische oder auch einfach nur technische Veränderungen beinhalten. Wenn der VK also ein "verbessertes" Modell anbietet, aber nur das alte liefern möchte, so ist das schon ein gravierender Unterschied. Ob das hier zu tragen kommt kann man aber nicht beurteilen ohne die genauen Daten zu kennen.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Munters):
Jetzt habe ich noch welche Interessenten
die sich heute das Auto anschauen
möchten. Kann ich also
ohne Probleme mein Auto verkaufen,



Zitat (von Munters):
hiermit reservieren wir das unten genannte Fahrzeug bis zum 10.02.2017.




Zitat (von Munters):
er hat mir gesagt das
er kein interesse mehr hat
und das ich das auto verkaufen kann.



Und wie kannst du das nachweisen?
Erstmal hast du eine Reservierung bis 10.02.2017


Gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Munters
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von Nutzern4me):
a. Ohne mich in der Branche besonders auszukennen, möchte ich meinen, dass das abweichende Produktionsdatum von der Erstzulassung um 6 Monate, bei einem 10 Jahre alten Pkw wohl keine wertbestimmende Rolle mehr spielt. Evtl. Lagerschäden o.Ä. dürften nach etwa 9 Jahren auf der Straße egalisiert worden sein.
O.k., du kennst dich nicht aus. Es ist so, dass nach der Sommerpause oft Facelift Modelle aufgelegt werden. Hier kann es also dazu führen, dass durch die 6 Monate ein Vor-Facelift Modell verkauft wurde was sich sehr wohl drastisch im Preis bemerkbar machen kann. Dieses "Facelift" kann optische oder auch einfach nur technische Veränderungen beinhalten. Wenn der VK also ein "verbessertes" Modell anbietet, aber nur das alte liefern möchte, so ist das schon ein gravierender Unterschied. Ob das hier zu tragen kommt kann man aber nicht beurteilen ohne die genauen Daten zu kennen.


Ja da hast du recht, aber bei meinem Auto ist es genau das Gegenteil.
Also ab diesem Produktionsdatum kamm
das neue Modell.
Mein Santa Fe umfast die Produktion
6/2006 bis 2010 Also nicht das ältere Model.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Munters
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von Munters):
Jetzt habe ich noch welche Interessenten
die sich heute das Auto anschauen
möchten. Kann ich also
ohne Probleme mein Auto verkaufen,



Zitat (von Munters):
hiermit reservieren wir das unten genannte Fahrzeug bis zum 10.02.2017.




Zitat (von Munters):
er hat mir gesagt das
er kein interesse mehr hat
und das ich das auto verkaufen kann.



Und wie kannst du das nachweisen?
Erstmal hast du eine Reservierung bis 10.02.2017


Gruß charly


Also du meinst das ich vorsichtshalber
bis zum 10.2.warten soll.
Ja da hast du recht, ich kann nicht
nachweisen was er mir am telefon
gesagt hat. Aber das Auto wurde ja
besichtigt. Oder spielt das keine Rolle?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Nutzern4me
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 60x hilfreich)

Danke schon mal für Ihre Antwort,
da fällt mir aber ein Stein vom Herzen, aber
wie Sie sagen das ist theoretisch..
Vielleicht sollte ich auch einen Anwalt fragen,
damit ich sicher bin.
Ich habe bei diesem Händler vor einer
halben Stunde angerufen, und
gefragt was mit dem Reservierung
wird, und er hat mir gesagt das
er kein interesse mehr hat
und das ich das auto verkaufen kann.
Jetzt habe ich noch welche Interessenten
die sich heute das Auto anschauen
möchten. Kann ich also
ohne Probleme mein Auto verkaufen,
oder kommt mir in ein-zwei Wochen
eine schadensersatz klage von
seinem Anwalt angeflogen?

-- Editiert von Munters am 07.02.2017 15:36

Der Verkäufer kann das Auto in diesem Fall problemlos weiter veräußern, da er keinerlei Verpflichtung aus Vertrag besteht.

Davon unabhängig steht es dem ersten Interessenten frei Schadensersatz aus c.i.c. zu verlangen. Dieser Anspruch wäre mE allerdings unbegründet. (s.o).


Wenn es sich hierbei um einen Händler handelt, dann ist davon auszugehen, dass diese Vorgänge zu seinem alltäglichen Geschäft gehören.
(Verkaufsangebote durchsehen - Kontakt aufnehmen - Auto in Augenschein nehmen - bei Gefallen kaufen und gleich mitnehmen)
Ich würde jetzt mal nicht davon ausgehen, dass dieser einen Anwalt mit der Sache betraut, zumal der "behauptete Schaden" überschaubar wäre (Anfahrstkosten + evtl. Personal) und wahrscheinlich im alltäglichen Risikobereich dieser Berufsgruppe liegt.
Der Käufer kann mit einem Anwalt getrost warten, bis evtl. "etwas reinflattert".





-- Editiert von Nutzern4me am 07.02.2017 16:09

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Munters):
Hyundai Sanata Fe Crdi 2.2 - Allrad - Schaltgetriebe
Baujahr: 2007

Gesamtfahrleistung (Kilometer): 190.000 km

Unfallfrei - Nicht nachlackiert - Scheckheftgepflegt - keine Beulen -
Waschanlagenkratzer

Beschädigungen (falls vorhanden):
Motorschaden - Motor startet nicht - rollfähig

Farbe: dunkelblau
Ausstattung: Original Alufelgen, Klimaanlage, Radio CD

Deutsche Ausführung, deutsche Erstzulassung,
Verkauf mit deutschen Fahrzeugpapieren

Das alles sind zugesicherte Eigenschaften.
Sollten eine oder mehrere fehlen, dann ist entsprechend hoher Schadenersatz fällig.


Als erste würde ich dem Händler per Einschreben mitteilen, das die Reservierung bis zum 10.02. besteht und falls es bis dahin nicht verbindlich gekauft wurde man die Reservierung stornieren und an den nächsten Interessenten verkaufen würde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Nutzern4me
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Munters):
Hyundai Sanata Fe Crdi 2.2 - Allrad - Schaltgetriebe
Baujahr: 2007

Gesamtfahrleistung (Kilometer): 190.000 km

Unfallfrei - Nicht nachlackiert - Scheckheftgepflegt - keine Beulen -
Waschanlagenkratzer

Beschädigungen (falls vorhanden):
Motorschaden - Motor startet nicht - rollfähig

Farbe: dunkelblau
Ausstattung: Original Alufelgen, Klimaanlage, Radio CD

Deutsche Ausführung, deutsche Erstzulassung,
Verkauf mit deutschen Fahrzeugpapieren

Das alles sind zugesicherte Eigenschaften.
Sollten eine oder mehrere fehlen, dann ist entsprechend hoher Schadenersatz fällig.


Als erste würde ich dem Händler per Einschreben mitteilen, das die Reservierung bis zum 10.02. besteht und falls es bis dahin nicht verbindlich gekauft wurde man die Reservierung stornieren und an den nächsten Interessenten verkaufen würde.


Worin denn zugesichert? Es existiert kein Kaufvertrag, selbst bei wohlwollendster Auslegung.

Woraus wollen Sie denn Schadensersatz für was fordern? (neben der c.i.c., dem negativen Interesse)

-- Editiert von Nutzern4me am 07.02.2017 16:45

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Munters,

man muss nicht immer die komplette Vor-Antwort reinkopieren. Besser ist es nur den relevanten Textteil per Zitatfunktion.

Hier gilt es zwei unterschiedliche Bereiche zu betrachten.

Zum einen die verbindliche Reservierung - ich würde mich hüten, vor Ablauf der Frist den Wagen an jemand anders zu verkaufen. Danach bist Du in Deiner Entscheidung frei.

Zum anderen der Schadenersatzanspruch: Dieser besteht bereits jetzt, den das von Dir angebotene KFZ hat nicht die in der Reservierung zugesicherten Eigenschaften. Das ist Fakt und lässt sich auch nicht wegdiskutieren.
Du schreibst, dass Du von der Nachlakierung nichts wusstest. Mag sein - sogar glaubhaft - aber uninteressant. Was Du nicht weist darfst Du nicht zusichern.
Über die Schadenersatzhöhe ließe sich trefflich streiten, wenn es zum Verkauf gekommen wäre. Da Du den Wagen nicht an den Händler verkauft hast, besteht sein Schadenersatzanspruch nur in Höhe der für die Fahrt erforderlichen Aufwendungen.

Aber auch das kann ins Geld gehen, wenn er von weiter weg gekommen ist.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Munters):
Hat mich nach den Preis gefragt, der Wagen war für 4.500 angeboten, und wir haben uns auf 3.600 geeinigt. Ich hab mich gewundert wie er so schnell mit dem Preis einverstanden war, habe aber nicht viel drüber nachgedacht, sondern war froh es loszuwerden.


Zitat (von micbu):
Ich sehe bisher keine betrügerischen Absichten des Händlers.


Doch. Typische Masche, um bei der Besichtigung loszulegen und dann den Anwalt wegen Schadensersatz zu beschäftigen.


Anzeige, auf die er sich gemeldet hat, aufheben. Da steht hoffentlich etwas mehr drin.
Reservierung ungleich Kaufvertrag. Es gibt keine übereinstimmenden Willenserklärungen.



-- Editiert von Retels am 07.02.2017 17:19

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Munters
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Du schreibst, dass Du von der Nachlakierung nichts wusstest. Mag sein - sogar glaubhaft - aber uninteressant. Was Du nicht weist darfst Du nicht zusichern.


Danke für deine Antwort.. Für die Nachlakierung jetzt..
er hat mich gefragt ob es
Nachlakiert ist, und ich habe ihm
gesagt, das es meinens Wissens
keine hat, kann aber nicht
wissen was der vorheriger
Besitzer gemacht hat.
Das habe ich genau so gesagt,
und in der Mail die er mir
geschickt hat, hat er was anderes
geschrieben. Mein Fehler
war das ich nicht viel drauf geachtet
habe was er rein geschrieben hat,
sondern es mehr gesehen, als
eine einfache Reservierung,
um sich das Auto anzusehen,
und bei Gefallen zu kaufen.
Wie gesagt das ist das erste mal
das ich mein Auto ins Internet
zum Verkauf angeboten habe,
und erst jetzt im Nachhinein
bemerkt habe was für Maschen
manche sich ausdenken.
um ein Auto für Lau zu kaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Nutzern4me
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 60x hilfreich)


Zitat (von Sir Berry):
Dieser besteht bereits jetzt, den das von Dir angebotene KFZ hat nicht die in der Reservierung zugesicherten Eigenschaften. Das ist Fakt und lässt sich auch nicht wegdiskutieren.
Du schreibst, dass Du von der Nachlakierung nichts wusstest. Mag sein - sogar glaubhaft - aber uninteressant. Was Du nicht weist darfst Du nicht zusichern.


Ich glaube Sie werfen hier ein paar Sachen durcheinander.
Zugesicherte Eigenschaften werden im Rahmen der Sachmängelhaftung relevant. Hier muss aber eine Nebenpflicht gem. § 241 II verletzt werden.
Eine Falschangabe kann eine Nebenpflicht des Verkäufers verletzten, diese Pflichtverletzung ist allerdings verschuldensabhängig, § 280 I.
Kann sich der Verkäufer hier exkulpieren, was augenscheinlich der Fall ist, besteht eben kein Anspruch auf Schadensersatz.


Zitat (von Sir Berry):
Was Du nicht weist darfst Du nicht zusichern.


Dies wird bei einem möglichen Vorliegen einer arglistigen Täuschung relevant. Die berühmten Angaben "ins Blaue hinein".
Auch hierfür sehe ich keinen Raum, da hier kein anfechtbarer Vertrag vorliegt und der Verkäufer keine Angabe ins Blaue hinen gemacht hat, sondern aufgrund der Umstände davon ausgegengen ist und auch ausgehen durfte, dass das Fahrzeug unfallfrei ist.

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