Auto Privatverkauf über eBay kleinanzeigen

5. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)
Auto Privatverkauf über eBay kleinanzeigen

Hallo,
Vor knapp zwei Wochen habe ich meinen VW Polo (950€) verkauft.
Ich selber hatte das Auto eine Woche (zu einem guten Preis gekauft und etwas beim Verkauf verdient).
Bin in dieser Zeit knappe 500km gefahren und hatte nie Probleme.
Vor knapp zwei Wochen kamen Mutter, Vater und Sohn (für den das Auto sein sollte).
Es war tagsüber, also hell draußen, alle Unterlagen über das Auto lagen natürlich auch bereit.
Der Vater hat sich kurz den Motor angehört, der Sohn einmal um den Block gefahren und das Auto war voller Begeisterung gekauft.
Gestern schreibt der Käufer mich an, die Motorkontrollleuchte ist angegangen, unter der Fußmatte ist es feucht und der Kofferraum verriegelt nicht. Er möchte von seinem Recht Gebrauch machen und das Auto zurückgeben...

Ich weiß natürlich nicht was er in den zwei Wochen mit dem Auto gemacht hat, es ist ein 17 Jahre altes Auto wo natürlich immer was kaputt gehen kann.
Eventuelle Mängel wären aufgefallen wenn man das Auto bei der Besichtigung auch mal genau geprüft hätte.
Ich hatte das Auto wie gesagt nur eine Woche und habe in der Zeit auf sowas auch gar nicht geachtet.

Ich denke mal das ich da rechtlich nichts zurücknehmen muss?

Gruß

Problem nach Autokauf?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Die Gewährleistung hat man ausgeschlossen?


Ansonsten erstmal: Kommunikation mit dem Käufer einstellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

Wir haben keinen Kaufvertrag schriftlich gemacht. Natürlich habe ich darauf hingewiesen das ich weder Garantie noch Gewährleistung übernehme.
Auf den einzigen Mangel der mir bekannt war (verschlissene bremsen) habe ich hingewiesen.
Das Auto war als ich es gekauft hatte sogar zur Durchsicht in der Werkstatt und es wurde auf keine Mängel (bis auf die Bremsen) hingewiesen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Danielll):
Natürlich habe ich darauf hingewiesen das ich weder Garantie noch Gewährleistung übernehme.


Und wie kannst du das beweisen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

Meine Freundin war dabei!
Außerdem ist eBay Kleinanzeigen soweit ich weiß immer Privatverkauf ohne Garantie.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Außerdem ist eBay Kleinanzeigen soweit ich weiß immer Privatverkauf ohne Garantie.
Dann weisst du etwas ganz FALSCH!!!

Zum einen meinst du sicherlich die Gewährleisstung und diese ist auch bei EBAY Kleinanzeigen IMMER zwingend mit dabei, ausser man schliesst diese aus. Dies kann man als Privater VK. Dies muss aber expliziet geschehn, schreibt man das nicht rein, dann muss man diese auch geben.

Wenn du es nicht in die Beschreibung mit reingeschrieben hast, dann ist das schonmal nicht gut. Du hast zwar deine Freundin als Zeuge, aber kann gut sein, dass bei einem Rechtsstreit auch auf deine Anzeige hin verwiesen wird...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und wie kannst du das beweisen?
Das dürfte imho bei einem Privatgeschäft und 17 Jahre alten Auto auch ein Richter als marktüblich ansehen.

Was mich aber stört ist die - nur - ein Woche zwischen Kauf und Verkauf, welche Begründung gibt es dafür? Das ist nämlich nicht marktüblich.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich war auf der Suche nach einem Kombi, habe aber nichts passendes gefunden. Da ich abe auf ein Auto angewiesen bin hatte ich den Wagen zum Übergang gekauft.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

OK, den Kauf eines Kombis kannst du ja dann sicher nachweisen, damit wäre der Verdacht des gewerblichen Handels wohl ausgeräumt (das stand nämlich im Raum).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Das dürfte imho bei einem Privatgeschäft und 17 Jahre alten Auto auch ein Richter als marktüblich ansehen.


Ich persönlich würde mich darauf nicht verlassen.

Aber selbst wenn hier kein wirksamer Ausschluss vorliegt - Der Käufer hat zwei Hürden zu überwinden:
1. Nachweis, dass es sich um einen Mangel handelt und nicht etwa um übliche Abnutzungs-/Verschleißerscheinungen
2. Falls 1. zutrifft - der Nachweis, dass das schon bei Übergabe so war.
Erfahrungsgemäß ist das ohne entsprechendes Gutachten nicht durchsetzbar. Das Kostenrisiko dürfte bei dem geringen Kaufpreis abschrecken. Ich würde daher so verfahren wie schon empfohlen wurde: Sein Auto, sein Problem - Kontakt einstellen

2x Hilfreiche Antwort

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