Hallo, also ich Fang gleich mal an. Gestern am 11.06.2017 habe ich ein Auto gekauft. Der Verkäufer hat es mir Privat verkauft. Wir haben uns das Auto angeschaut, bis auf ein paar Mängel - Motorhaube Lackiert, Stoßstange Lackiert, Vorne Rechts Rost war am Fahrzeug nichts zu erkennen. Ich habe das Fahrzeug i.A gekauft. Das Fahrzeug war für mein Vater gedacht & ich hatte auch ein Vollmacht dafür. So erfolgte auch der Kaufvertrag zwischen Ihm und mein Vater ( Kaufvertrag Name auf mein Vater ).
Und jetzt das Problem! Heute 12.06.2017 bin ich zum Meisterwerkstatt gefahren um den Fehlerspeicher auszulesen. Und da kamen 2 Fehler. Den einen hat mir der Verkäufer angegeben den Abgasrückführungssystem allerdings nicht. Heute morgen Blinkte die Motorkontrollleuchte und die Getriebe hat etwas verrückt gespielt. ich habe den Verkäufer Via Whatsapp darüber benachrichtigt. Am Anfang hat er mir gesagt, dass er davon nichts weiß und wenn ich ihm nicht Vertraue er das Auto zurücknehmen würde. Nachdem ich ihm deutlich gemacht habe, dass ich das Fahrzeug zurückgeben möchte meinte er er kann das Fahrzeug nicht annehmen. Nach mehreren Unterhaltungen habe ich Ihm gesagt, er solle mir Preislich entgegenkommen, dass die Reparaturen Ca. 800€ kosten und ich nur die Teile kosten von Ihm haben möchte und die 300€ bereit wäre selber zu zahlen. Damit war er nicht einverstanden. Ich habe ein Kopie der Berichte. Zudem wurden die Fehlermeldungen am 23.01.2017 & 23.03.2017 gelöscht obwohl er Angeblich davon nichts weiß. Im Kaufvertrag steht drin " Das Fahrzeug wird - soweit nicht ausdrücklich Garantien zugesagt sind - wie besichtig und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen."
Dies wurde von einem Online Ausdruck - TÜV SÜD ausgedruckt. Ein Kopie hat er. Unten dran stehen noch die Mängel die er mir genannt hat. Zudem muss ich auch erwähnen, dass der Parksensor ab und zu mal spinnt. Dies wurde mir auch nicht erwähnt. Beim Autokauf hatte ich einen Kollegen bei mir, der dies alles mitbekommen hat. Der auch bei der Verhandlung mit dabei war.
Wie sollte ich vorgehen? Der Kaufvertrag ging über mein Vater - Ein Vollmacht bestand zu dem Zeitpunkt!
Sollte ich zum Anwalt gehen? ein Rechtsschutz verfüge ich.
Für eure Hilfsbereite Antworten bedanke ich mich im Voraus =)
Auto Kauf von Privat Rückgabe wegen Verschwiegenheit?
12. Juni 2017
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Frage vom 12. Juni 2017 | 18:16
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Kauf von Privat Rückgabe wegen Verschwiegenheit?
Problem nach Autokauf?
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#2
Antwort vom 12. Juni 2017 | 21:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatHeute 12.06.2017 bin ich zum Meisterwerkstatt gefahren um den Fehlerspeicher auszulesen. :
Ich frage mich, warum die Leute eigentlich nie dauf die Idee kommen die Kisten vor dem Kauf mal von einem Fachmann durchchecken zu lassen?
ZitatWie sollte ich vorgehen? :
Als erstes mal schauen, ob diese Sachen überhaupt der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterliegen.
Dann Beweise dafür finden, das der Verkäufer von den Problemen gewusst hat.
Und zum Schluss den Vater darauf vorbereiten, das er nun einen Rechtsterit mit dem Verkäufer durchführen müsste. (Eventuell auch als erstes, denn wenn er sich weigert, hat man ein Problem)
Zitatein Rechtsschutz verfüge ich. :
Die dürfte wohl nicht bei rechtlichen Problemen Deines Vaters zahlen.
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#3
Antwort vom 12. Juni 2017 | 21:07
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 29x hilfreich)
Woher weißt du dass die Fehler schon einmal gelöscht wurden?
#4
Antwort vom 13. Juni 2017 | 00:03
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatHeute 12.06.2017 bin ich zum Meisterwerkstatt gefahren um den Fehlerspeicher auszulesen. :
Ich frage mich, warum die Leute eigentlich nie dauf die Idee kommen die Kisten vor dem Kauf mal von einem Fachmann durchchecken zu lassen?
ZitatWie sollte ich vorgehen? :
Als erstes mal schauen, ob diese Sachen überhaupt der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterliegen.
Dann Beweise dafür finden, das der Verkäufer von den Problemen gewusst hat.
Und zum Schluss den Vater darauf vorbereiten, das er nun einen Rechtsterit mit dem Verkäufer durchführen müsste. (Eventuell auch als erstes, denn wenn er sich weigert, hat man ein Problem)
Zitatein Rechtsschutz verfüge ich. :
Die dürfte wohl nicht bei rechtlichen Problemen Deines Vaters zahlen.
Danke für deine Antworten.
Jep, war ich auch. Habe mir das Auto Sonntag gekauft und gleich am Mo war ich beim KFZ-Meister. Der hat sich das Auto angeschaut und somit bin ich aufn Fehler gekommen. Die Beweise dafür hab ich, wir hatten eine lange Unterhaltung auf WhatsApp mit ihm. Der Verkäufe sagte mir am Anfang nachdem ich das Auto gekauft und die Fehler entdeckt hatte das dieser Fehler nur ab und zu kommt er aber es nie löschen lies. Nach mehreren Unterhaltungen hat er mir gesagt dass wenn ich es lösche das dieser Fehler nicht mehr kommt.. er hat auch zugegeben das er davon wusste - nach dem ich bisschen Druck gemacht habe.
Danke noch mal
Mit freundlichen Grüßen
#5
Antwort vom 13. Juni 2017 | 00:03
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWoher weißt du dass die Fehler schon einmal gelöscht wurden? :
Hab die Fehlermeldungen auslesen lassen - da kann man es nachschauen und verfolgen.
Grüße.
#6
Antwort vom 13. Juni 2017 | 09:05
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
Es KÖNNTE SEIN, dass Du ganz unverschämtes Glück hattest, wenn der Verkäufer Dir gegenüber beweisbar zugegeben hat, dass er einen bekannten Mangel verschwiegen hat.
Ohne diesen Bonus würde es einfach heissen: Das Auto Deines Vaters, sein Problem. Der Verkäufer wäre gut beraten gewesen, einfach nichts zu sagen und nicht mehr mit Dir zu reden - aber wie gesagt: da er sich nicht dran gehalten hat und WENN die Kommunikation mit ihm vor Gericht Bestand hat, KÖNNTEST Du da Glück gehabt haben
#7
Antwort vom 13. Juni 2017 | 11:38
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEs KÖNNTE SEIN, dass Du ganz unverschämtes Glück hattest, wenn der Verkäufer Dir gegenüber beweisbar zugegeben hat, dass er einen bekannten Mangel verschwiegen hat. :
Ohne diesen Bonus würde es einfach heissen: Das Auto Deines Vaters, sein Problem. Der Verkäufer wäre gut beraten gewesen, einfach nichts zu sagen und nicht mehr mit Dir zu reden - aber wie gesagt: da er sich nicht dran gehalten hat und WENN die Kommunikation mit ihm vor Gericht Bestand hat, KÖNNTEST Du da Glück gehabt haben
Jep, also neben mir war ein Zeuge. Der hatte alles mitbekommen.
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