Auto EU-Import, HU-Frist bei Tageszulassung

10. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
autouser
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto EU-Import, HU-Frist bei Tageszulassung

Hallo zusammen,
ich habe mir ein neues Auto gekauft, ein sog. EU-Import. Das Auto hatte im Ausland eine Tageszulassung auf eine Firma, die auch Mietwagen betreibt. Ich habe jetzt bei der Zulassungstelle nur 1 Jahr HU ab dieser Tageszulassung bekommen, da die Zulassungsstelle nicht prüfen kann, ob der Wagen als Mietwagen zugelassen war oder nicht, da das im ausländischen Fahrzeugschein nicht steht und die Zulassungsstelle keinen Zugriff auf das ausländische Fahrzeugregister hat.
Laut StVZO, Anlage VIII, Nr. 2.2 http://https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html
ist das bei Fahrzeugen die gewerbsmäßig vermietet waren durchaus richtig. Mein Auto war aber nur 1 Tag angemeldet und hatte bei Import in Deutschland einen Kilometerstand von 2km (nachweislich), sodass eine gewerbsmäßige Vermietung sicher ausgeschlossen werden kann.
Die Zulassungsstelle meint aber, dass sei egal, allein dass die Möglichkeit besteht, dass der Wagen als Mietwagen zugelassen war, reicht aus um nur 1 Jahr HU zu vergeben. Ich müsse beweisen, dass der Wagen nicht als Mietwagen zugelassen war. So wie ich die StVZO an der Stelle interpretiere, sind aber die tatsächlichen Bedingungen ausschlaggebend.
Wie seht ihr das?


-- Editier von autouser am 10.07.2017 20:36

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