Auszug während des Scheidung-Trennungsjahres aus Wohnung erzwingen wenn Ersatzwohnung existiert?

13. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
clsven
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug während des Scheidung-Trennungsjahres aus Wohnung erzwingen wenn Ersatzwohnung existiert?

Bekanntlich wird eine Ehe erst nach einem Jahr nach Einreichung des Scheidungsantrages geschieden.

Angenommen die beiden (kinderlosen) Ehepartner A und B wohnen in der 100%-Eigentumswohnung von A.
Weiterhin existiert eine zweite (unvermietete) Wohnung im 100%Eigentum von B in der selben Stadt.

Kann dann A von B verlangen schon während des Trennungsjahres in die zweite Wohnung von B zu ziehen?

Mit anderen Worten: Dient das Trennungsjahr dazu die beiden Scheidungskandidaten zum weiteren Zusammenleben zu zwingen
oder dient es dazu den ausziehenden Ehepartner nicht (zu) schnell auf die Strasse zu setzen (und ihm Zeit zu geben sich eine Wohnung zu suchen)?

Angenommen die zweite Wohnung von B ist keine Eigentumswohnung sondern eine Mietwohnung: Ändert das etwas?

Claudia

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Claudia,

Im Trennungsjahr ist das zusammen wohnen in einer Wohnung eher die Ausnahme.

Trennung in der gleichen Wohnung bedeutet Trennung von Tisch und Bett (jeder müsste dann für sich selber Einkaufen,
kochen putzen usw.natürlich getrennte Kassen/Konten usw.
A kann von B eine Miete verlangen usw.

Das ein Partner auszieht ist der Normalfall.
Hier kommt noch dazu dass A die Wohnung gehört. ( kann dem Partner B also kündigen).

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Kleine Korrektur: die Ehe kann nicht erst ein Jahr nach Einreichung des Scheidungsantrages getrennt werden, sondern ein Jahr nach der Trennung, und der Scheidungsantrag kann etwa 9 Monate nach vollzogener Trennung eingereicht werden.

Letztlich kann eine Trennung auch innerhalb einer Wohnung durchgeführt werden. Letztlich alles eine Eingigungsfrage. Und wenn man sich nicht einigt, dann bleibt immer noch der Antrag bei Gericht, die Zuweisung der vormals gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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