>Auszug von zu Hause!18 Jahre alt!Unterhalt von den Eltern?
Ich hab im *Strafrecht* den Aufruf an den Kollegen Roenner gelesen, und helfe mal aus:
@ schnee-einsiedel
Was ist mit dem leiblichen Vater?Was wird mit dem sein, wenn berber Halbwaisenrente bekommt??
@berber
Als erstes kannst Du, wenn Du ausziehst, die Zahlung der Halbwaisenrente und des Kindergeldes auf Dich selber umleiten. Dieses Geld bekommst dann also Du.
Weiterhin kannst Du Deine Eltern auf BARUnterhalt in Anspruch nehmen. Wenn sie mit ihrer gesetzlichen Wahlmöglichkeit *kontern* und den Naturalunterhalt wählen, müßtest Du die Unzumutbarkeit des wohnens zuhause ggf. vor einem Familliengericht darlegen und durchsetzen, welches Deine Eltern dann ggf. zur Zahlung von BARUnterhalt verurteilt.
Am besten wendest Du Dich an eine Sozialberatungsstelle für Jugendliche/Junge Erwachsene bei Dir am Ort. Wenn Du keine kennst, und mir Deine PLZ nennst, kann ich Dir eine Adresse raussuchen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 11.07.2005 10:05
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