Was für eine Endrenovierungsklausel ??Es geht um die Schönheitsreperaturen und "üblicher Turnus" + bezug auf den tatsächlichen zustand dürfte nicht starr sein.Die Quotenregelung schon, aber ich lese da nix von einer Endrenovierung.
Hallo zusammen,das Mietverhältnis hat insgesamt sieben Jahre gedauert.Das letzte Mal vor unserem Einzug wurden die Türen höchstwahrscheinlich acht Jahre vor unserem Einzug gestrichen. Bei unserem Einzug waren die Türen sowohl an den Türblättern als auch an den Türzargen gerissen und zum Teil aufgeplatzt. Das hat uns damals aber (leider) nicht gestört. Letztlich waren die Türen in einem vergleichbaren Zustand wie beim Einzug - bis auf normale Gebrauchsspuren.Viele Grüße Werner
Voll cool!80 Jahre alte Türen! Und nach dem Auszug soll der Mieter diese wieder in Neuzustand versetzen! Wow!Was sagte denn der "befreundete Zimmermann" zu diesem Ansinnen, diese Türen in den Orignialzustand zu versetzen? Hatte dieser nicht dazu geraten, neue Türen zu kaufen, statt diese instandzusetzen? Schliesslich sind durch Instandsetzung, höhere Kosten verbunden - mitnunter das 10-fache-der Kosten einer neuen Türe! Gruss vom Strand