Auszug: Renovierung bei altem Mietvertrag
Hallo an alle User des Forums,
ich habe ein paar Fragen.
Am 01.09.1998 hatte ich eine Wohnung bezogen. Der Mietvertrag enthält zum 1. eine starre Klausel, in der ich zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen verpflichtet bin,
und zum 2. die Klausel, dass ich beim Auszug die Wohnung vollständig zu renovieren ( Rauhfasertapete mit weißem Anstrich) habe.
Noch eine Zwischeninformation zum Zustand der Wohnung:
Ich hatte starke Klopfgeräusche in der Wohnung, wonach der Hausverwalter erst nach Mietkürzung einen Handwerker schickte, der eine Wand zum Teil öffnete, um die Heizungsrohre zu begutachten, von denen die Geräusche möglicherweise herkamen.
Die Wand wurde nicht wieder geschlossen, auch nach mehrfachem telefonischen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Hausverwalters. Vor der Wand stehen nun Holzbalken.
Zu den Fragen:
1. Was für Renovierungsarbeiten habe ich zum Auszug zu leisten?
Die Frage stelle ich, weil beide Klauseln zusammengekoppelt im Mietvertrag unwirksam sind (BGH Urteil). Laut Urteil bin ich nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet.
2. Wie gehe ich mit dem Zimmer vor, in dem sich die offene Wand befindet?
3. Ich habe laut Mitvertrag den Teppich zu shamponieren.
Er ist mit Flecken versehen, aber keine Brandlöcher noch Weinflecken sind vorhanden.
Ich sehe ihn als nicht mehr weitervermietungswürdig an.
Ist mein Teppich nun normal verwohnt oder über die Maßen hinaus?
Wie würde es aussehen, wenn ich zum Teil für den Teppich aufkommen muß?
Ein Teppich ist nach 10 Jahren verwohnt, ich lebe zum Auszug 9 Jahre und 10 Monaten in der Wohnung. Bedeutet dies, dass ich 1/12 des Wiederbeschaffungswertes zu zahlen habe?
Sollte die Shamponierung schon dies überschreiten (habe einen Teppich, der aus der Kategorie sehr günstig stammen müsste), kann ich dann auf die Shampoonierung verzichten?
Zu guter Letzt:
Erst nach meinem Einzug habe damals gesehen, dass die Wohnung nicht vorher Tapeziert war, sondern nur neu gestrichen. Auch war mir zu meinem damligen Zeitpunkt nicht bewusst, wie wichtig die Fehler zu dokumentieren waren. Hatte ich nun unterschrieben für eine vollständig renovierte Wohnung oder wäre diese Unterschrift nicht gültig, da der Zustand nur vorgetäuscht wurde?
Bedeutet "vollständig renoviert" eigentlich automatisch, die Wohnung wurde vorher tapeziert?
Habt vielen Dank schon im Vorraus für Eure Hilfe
Schönen Gruß
vom
Travelling Light
von Travelling Light am 02.08.2007 12:05
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